Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 


Jetzt hier registrieren

Ist das nicht unglaublich? Wie ist dieser Fall zu werten?

Dies ist eine Diskussion zu Ist das nicht unglaublich? Wie ist dieser Fall zu werten? innerhalb des Forums Erbrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 21.02.2010, 17:43
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: Mar 2007
Ort: Thailand
Beiträge: 245
80% positive Bewertungen (245 Beiträge, 15 Bewertungen)80% positive Bewertungen (245 Beiträge, 15 Bewertungen)80% positive Bewertungen (245 Beiträge, 15 Bewertungen)80% positive Bewertungen (245 Beiträge, 15 Bewertungen)80% positive Bewertungen (245 Beiträge, 15 Bewertungen)80% positive Bewertungen (245 Beiträge, 15 Bewertungen)80% positive Bewertungen (245 Beiträge, 15 Bewertungen)80% positive Bewertungen (245 Beiträge, 15 Bewertungen)80% positive Bewertungen (245 Beiträge, 15 Bewertungen)80% positive Bewertungen (245 Beiträge, 15 Bewertungen)  
Ist das nicht unglaublich? Wie ist dieser Fall zu werten?

Fiktiver Fall im Kurzstil:
angenommen, eine tochter hat von ihren Eltern das Elternhaus überschrieben bekommen, in dem zwei abgeschlossene Wohnungen vorhanden sind. Eine davon bewohnt sie. Es kommt immer mehr zum Streit und die Tochter zieht aus dem Haus aus, obwohl sie gerade so finanziell über die Runden kommt. Ihre Eltern haben zusammen etwa 1400 Euro Rente.
Jetzt haben die Eltern die Tochter darauf verklagt, dass sie ihnen die häuslichen Nebenkosten bezahlen muss (Wasser/Abwasser, Strom, Müll etc.), weil sie sich einst vertraglich dazu verpflichtet hat, jetzt aber infolge der doppelten Haushaltsführung nicht mehr kann. Der Tochter wurden Prozesskostenhilfe bewilligt, was belegt, dass sie zur Deckung ihres Lebensbedarfes zu wenig Geld hat. Wie ist das Verhalten der Eltern zu würdigen? Und was soll eigentlich unterm Strich ausser Ärger für wen herauskommen?
__________________
Glücklicher Pensionär
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 21.02.2010, 20:21
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2006
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 3.403
97% positive Bewertungen (3403 Beiträge, 248 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3403 Beiträge, 248 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3403 Beiträge, 248 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3403 Beiträge, 248 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3403 Beiträge, 248 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3403 Beiträge, 248 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3403 Beiträge, 248 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3403 Beiträge, 248 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3403 Beiträge, 248 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3403 Beiträge, 248 Bewertungen)  
AW: Ist das nicht unglaublich? Wie ist dieser Fall zu werten?

Zitat:
Zitat von Egbert
Wie ist das Verhalten der Eltern zu würdigen?
Die Eltern haben Anspruch auf das was vertraglich vereinbart wurde.

Wie soll man denn das Verhalten der Tochter würdigen? Hätte Sie die Kosten tragen können, wenn sie nicht ausgezogen wäre?
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 21.02.2010, 20:54
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2007
Ort: Bayern/Costa Blanca
Beiträge: 6.527
98% positive Bewertungen (6527 Beiträge, 752 Bewertungen)98% positive Bewertungen (6527 Beiträge, 752 Bewertungen)98% positive Bewertungen (6527 Beiträge, 752 Bewertungen)98% positive Bewertungen (6527 Beiträge, 752 Bewertungen)98% positive Bewertungen (6527 Beiträge, 752 Bewertungen)98% positive Bewertungen (6527 Beiträge, 752 Bewertungen)98% positive Bewertungen (6527 Beiträge, 752 Bewertungen)98% positive Bewertungen (6527 Beiträge, 752 Bewertungen)98% positive Bewertungen (6527 Beiträge, 752 Bewertungen)98% positive Bewertungen (6527 Beiträge, 752 Bewertungen)  
AW: Ist das nicht unglaublich? Wie ist dieser Fall zu werten?

Gegenfrage:
Ist das nicht unglaublich, dass die Tochter, gleichwohl sie sich zur Zahlung von Nebenkosten verpflichtete in der Zeit offensichtlich keine Zahlungen leistete?
Zitat:
Zitat von CruNCC
Die Eltern haben Anspruch auf das was vertraglich vereinbart wurde.
so ist es
__________________
ned dass ma redt, ma sagts ja bloß

Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 22.02.2010, 02:05
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: Mar 2007
Ort: Thailand
Beiträge: 245
80% positive Bewertungen (245 Beiträge, 15 Bewertungen)80% positive Bewertungen (245 Beiträge, 15 Bewertungen)80% positive Bewertungen (245 Beiträge, 15 Bewertungen)80% positive Bewertungen (245 Beiträge, 15 Bewertungen)80% positive Bewertungen (245 Beiträge, 15 Bewertungen)80% positive Bewertungen (245 Beiträge, 15 Bewertungen)80% positive Bewertungen (245 Beiträge, 15 Bewertungen)80% positive Bewertungen (245 Beiträge, 15 Bewertungen)80% positive Bewertungen (245 Beiträge, 15 Bewertungen)80% positive Bewertungen (245 Beiträge, 15 Bewertungen)  
AW: Ist das nicht unglaublich? Wie ist dieser Fall zu werten?

Zitat:
Zitat von charles0308
Gegenfrage:
Ist das nicht unglaublich, dass die Tochter, gleichwohl sie sich zur Zahlung von Nebenkosten verpflichtete in der Zeit offensichtlich keine Zahlungen leistete?

so ist es
So lange sie im Haus mit wohnte hat sie bezahlt.
__________________
Glücklicher Pensionär
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 22.02.2010, 02:06
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: Mar 2007
Ort: Thailand
Beiträge: 245
80% positive Bewertungen (245 Beiträge, 15 Bewertungen)80% positive Bewertungen (245 Beiträge, 15 Bewertungen)80% positive Bewertungen (245 Beiträge, 15 Bewertungen)80% positive Bewertungen (245 Beiträge, 15 Bewertungen)80% positive Bewertungen (245 Beiträge, 15 Bewertungen)80% positive Bewertungen (245 Beiträge, 15 Bewertungen)80% positive Bewertungen (245 Beiträge, 15 Bewertungen)80% positive Bewertungen (245 Beiträge, 15 Bewertungen)80% positive Bewertungen (245 Beiträge, 15 Bewertungen)80% positive Bewertungen (245 Beiträge, 15 Bewertungen)  
AW: Ist das nicht unglaublich? Wie ist dieser Fall zu werten?

Zitat:
Zitat von CruNCC
Die Eltern haben Anspruch auf das was vertraglich vereinbart wurde.

Wie soll man denn das Verhalten der Tochter würdigen? Hätte Sie die Kosten tragen können, wenn sie nicht ausgezogen wäre?
Sie hatte sie ja offensichtlich getragen.
Nur jetzt geht das Geld für Miete drauf. Die Eltern haben sie ja mehr oder weniger durch ihr Verhalten zum Auszug gezwungen.
__________________
Glücklicher Pensionär
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 22.02.2010, 07:59
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2007
Alter: 45
Beiträge: 20.470
98% positive Bewertungen (20470 Beiträge, 1462 Bewertungen)98% positive Bewertungen (20470 Beiträge, 1462 Bewertungen)98% positive Bewertungen (20470 Beiträge, 1462 Bewertungen)98% positive Bewertungen (20470 Beiträge, 1462 Bewertungen)98% positive Bewertungen (20470 Beiträge, 1462 Bewertungen)98% positive Bewertungen (20470 Beiträge, 1462 Bewertungen)98% positive Bewertungen (20470 Beiträge, 1462 Bewertungen)98% positive Bewertungen (20470 Beiträge, 1462 Bewertungen)98% positive Bewertungen (20470 Beiträge, 1462 Bewertungen)98% positive Bewertungen (20470 Beiträge, 1462 Bewertungen)  
AW: Ist das nicht unglaublich? Wie ist dieser Fall zu werten?

Zitat:
Zitat von Egbert
Wie ist das Verhalten der Eltern zu würdigen?
Darüber würde ich mir genau dann ein Urteil erlauben, wenn ich die Eltern ebenso zu den Umständen gehört hätte.

Und vor der Umschreibung war alles Friede Freude Eierkuchen? Wers glaubt....

Haben denn die Eltern ein Wohnrecht/Nießbrauchsrecht eintragen lassen?

So ein Haus kann man auch verkaufen oder vermieten, das senkt die eigenen Ausgaben erheblich.
__________________
"Und was soll ich Dich lehren? Das Müllern - oder auch alles andere?", wollte der Meister wissen.
"Das andere auch", sagte Krabat.
In memoriam Otfried Preußler

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 22.02.2010, 14:56
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: Mar 2007
Ort: Thailand
Beiträge: 245
80% positive Bewertungen (245 Beiträge, 15 Bewertungen)80% positive Bewertungen (245 Beiträge, 15 Bewertungen)80% positive Bewertungen (245 Beiträge, 15 Bewertungen)80% positive Bewertungen (245 Beiträge, 15 Bewertungen)80% positive Bewertungen (245 Beiträge, 15 Bewertungen)80% positive Bewertungen (245 Beiträge, 15 Bewertungen)80% positive Bewertungen (245 Beiträge, 15 Bewertungen)80% positive Bewertungen (245 Beiträge, 15 Bewertungen)80% positive Bewertungen (245 Beiträge, 15 Bewertungen)80% positive Bewertungen (245 Beiträge, 15 Bewertungen)  
AW: Ist das nicht unglaublich? Wie ist dieser Fall zu werten?

Zitat:
Zitat von Humungus
Darüber würde ich mir genau dann ein Urteil erlauben, wenn ich die Eltern ebenso zu den Umständen gehört hätte.
Ja, der Schwiegersohn hat das Haus komplett renoviert. Die kompletten Ersparnisse der Beiden dingen dabei drauf.Bis dahin war alles ok. Danach hat der Schwiegersohn nicht mehr "gespurt" und sich nicht mehr alles zusammen heißen lassen.

"Der Krug ging zum Brunnen bis er gebrochen ist."

Und vor der Umschreibung war alles Friede Freude Eierkuchen? Wers glaubt....
Es war alles Freude Freude Eierkuchen.

Haben denn die Eltern ein Wohnrecht/Nießbrauchsrecht eintragen lassen? Ja haben sie.

So ein Haus kann man auch verkaufen oder vermieten, das senkt die eigenen Ausgaben erheblich.
Im Vertrag steht eine Klausel, dass das Haus nicht zu Lebzeiten der Erblasser verkauft werden kann. Vermieten haben die Eltern verhindert.
__________________
Glücklicher Pensionär
Mit Zitat antworten


  #8 (permalink)  
Alt 22.02.2010, 14:57
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2007
Alter: 45
Beiträge: 20.470
98% positive Bewertungen (20470 Beiträge, 1462 Bewertungen)98% positive Bewertungen (20470 Beiträge, 1462 Bewertungen)98% positive Bewertungen (20470 Beiträge, 1462 Bewertungen)98% positive Bewertungen (20470 Beiträge, 1462 Bewertungen)98% positive Bewertungen (20470 Beiträge, 1462 Bewertungen)98% positive Bewertungen (20470 Beiträge, 1462 Bewertungen)98% positive Bewertungen (20470 Beiträge, 1462 Bewertungen)98% positive Bewertungen (20470 Beiträge, 1462 Bewertungen)98% positive Bewertungen (20470 Beiträge, 1462 Bewertungen)98% positive Bewertungen (20470 Beiträge, 1462 Bewertungen)  
AW: Ist das nicht unglaublich? Wie ist dieser Fall zu werten?

Und warum hat die Tochter überhaupt zugegriffen?
__________________
"Und was soll ich Dich lehren? Das Müllern - oder auch alles andere?", wollte der Meister wissen.
"Das andere auch", sagte Krabat.
In memoriam Otfried Preußler

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
Mit Zitat antworten

  #9 (permalink)  
Alt 22.02.2010, 17:36
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: Mar 2007
Ort: Thailand
Beiträge: 245
80% positive Bewertungen (245 Beiträge, 15 Bewertungen)80% positive Bewertungen (245 Beiträge, 15 Bewertungen)80% positive Bewertungen (245 Beiträge, 15 Bewertungen)80% positive Bewertungen (245 Beiträge, 15 Bewertungen)80% positive Bewertungen (245 Beiträge, 15 Bewertungen)80% positive Bewertungen (245 Beiträge, 15 Bewertungen)80% positive Bewertungen (245 Beiträge, 15 Bewertungen)80% positive Bewertungen (245 Beiträge, 15 Bewertungen)80% positive Bewertungen (245 Beiträge, 15 Bewertungen)80% positive Bewertungen (245 Beiträge, 15 Bewertungen)  
AW: Ist das nicht unglaublich? Wie ist dieser Fall zu werten?

Zitat:
Zitat von Humungus
Und warum hat die Tochter überhaupt zugegriffen?
Weil wohl vor 12 Jahren die Welt noch heile war, und dann doch wohl die Zustände und Umstände sich zusehest verschlechterten, bis kein Zusammenleben mehr möglich war.
Fast wäre anscheinend daran auch die Ehe zerbrochen.
Nein, die Tochter hat alles erdenkliche versucht den Haussegen geradezubiegen . Erfolglos.
__________________
Glücklicher Pensionär
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Wäre dieser Fall "unterlassene Hilfeleistung"? Arztrecht 11.02.2010 18:08
Feurig, rasant und nicht von dieser Welt Nachrichten: Wissenschaft 23.03.2009 11:00
Stellt dieser Fall einen versuchten Betrug dar? Bürgerliches Recht allgemein 21.01.2009 10:56
Wie hätte dieser Fall noch ausgehen können? Straßenverkehrsrecht 04.07.2007 19:07
Hilfe GANZ WICHTIG!!Diskussion Ist dieser Fall wirklich ein Betrug??? Aktuelle juristische Diskussionen und Themen 22.05.2007 18:39





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Erbrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:

© 2003-2013 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2013, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2013, Cracked Egg Studios