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Internationales Erbrecht, Schenkungen vor Tod

Dies ist eine Diskussion zu Internationales Erbrecht, Schenkungen vor Tod innerhalb des Forums Erbrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 30.10.2011, 18:35
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Internationales Erbrecht, Schenkungen vor Tod

Mich beschäftigt rein theoretisch folgender fiktiver Fall:
Vater V war ausländischer Staatsbürger mit mehreren Kindern, die in D leben, davon sind 2 Kinder dt. Staatsbürger.
Vater V verstirbt, hat vor dem Tod noch seine umfangreichen Immobilien im Ausland und auch Geld von erheblichem Umfang an den dt. Sohn überschrieben, das Geld geschenkt.
Das Geld wurde nach D transferiert, aber so, dass die dt. Behörden davon keine Kenntnis erlangen konnten.
Es ist das ausländische Erbrecht anzuwenden.
Was mich beschäftigt, muss der dt. Sohn S, der auch in D ansässig ist, hier für diese umfangreichen Schenkungen die Steuer bezahlen?
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  #2 (permalink)  
Alt 31.10.2011, 12:04
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AW: Internationales Erbrecht, Schenkungen vor Tod

Ja, wenn der Freibetrag überschritten werden und etwaige Doppelbesteuerungsabkommen nichts anderes bestimmen.
__________________
Ius est ars boni et aequi - D 1,1,1
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  #3 (permalink)  
Alt 31.10.2011, 20:35
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AW: Internationales Erbrecht, Schenkungen vor Tod

Danke, werde mich da Mal reinlesen
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