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Interesse an Haus welches die Erben nicht wollen.

Dies ist eine Diskussion zu Interesse an Haus welches die Erben nicht wollen. innerhalb des Forums Erbrecht

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Alt 06.01.2010, 16:47
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Question Interesse an Haus welches die Erben nicht wollen.

Hallo an Alle,

Mal angenommen folgender Fall würde eintreten.

Person A erfährt von diversen Bekannten das der Besitzer eines Hauses B verstorben ist. Da Person A gerne ein Haus kaufen möchte und dieses Haus B sehr interessant ist nimmt er nach einiger Zeit Kontakt zur Mutter C des Verstorbenen auf. Diese Person C hält sich jedoch sehr bedeckt und gibt keine genauen Aussagen von sich.
Durch Bekannte erfährt Person A das Mutter C und Bruder D das Erbe E ausgeschlagen haben, laufende Versicherungen zum Haus B sowie andere Verbindlichkeiten gekündigt haben und mit dem Haus B nichts mehr zu tun haben wollen.
Person A erkundigt sich beim zuständigen Amtsgericht F nach dem Sachverhalt.
Laut Amtsgericht F hat auch ein weiterer Erbe G das Erbe E ausgeschlagen und weitere Erben gibt es nicht und werden somit wohl auch nicht mehr angeschrieben.
Das Haus B gehört zum Zeitpunkt niemanden und liegt unter Verwaltung des Amtsgerichtes F.
Laut dem Amtsgericht F soll Person A einen Nachlasspfleger einschalten der sich um weitere Dinge kümmert.

Person A möchte dieses Haus gerne erwerben, will sich aber vorher ein genaues Bild über eventuelle Schulden, Hypotheken, weitere Verbindlichkeiten sowie andere Bestandteile des Erbes E machen.

1. Wo erfährt Person A das?
2. Muss sich Person A um den Nachlasspfleger kümmern?
3. Wie ist der Werdegang in solchen Fällen?

Jens
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  #2 (permalink)  
Alt 06.01.2010, 16:54
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AW: Interesse an Haus welches die Erben nicht wollen.

Zitat:
Laut dem Amtsgericht F soll Person A einen Nachlasspfleger einschalten der sich um weitere Dinge kümmert.
Hier dürfte ein Missverständnis vorliegen. Das Nachlassgericht bestimmt einen Nachlasspfleger (§ 1960 BGB) . Mit diesem kann dann ggf. wegen des Kaufinteresses Kontakt aufgenommen werden.
Wenn keine weiteren möglichen Erben ermittelt werden können, kommt es iaR zur Zwangsversteigerung des bebauten Grundstückes
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  #3 (permalink)  
Alt 06.01.2010, 18:19
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Smile AW: Interesse an Haus welches die Erben nicht wollen.

Laut Aussage vom Amtsgericht F soll wohl der interessierte Käufer also in diesem Fall Person A einen Antrag stellen das ein Nachlassverwalter eingesetzt wird.

Vielleicht hat Person A das auch falsch verstanden und Person A soll einen Antrag beim Nachlassverwalter stellen und dadurch das Kaufinteresse bekunden.


Jens
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  #4 (permalink)  
Alt 06.01.2010, 18:29
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AW: Interesse an Haus welches die Erben nicht wollen.

Zitat:
Zitat von Jens83
Vielleicht hat Person A das auch falsch verstanden und Person A soll einen Antrag beim Nachlassverwalter stellen und dadurch das Kaufinteresse bekunden.
so wird eher ein Schuh aus der Sache
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Alt 07.01.2010, 17:38
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Smile AW: Interesse an Haus welches die Erben nicht wollen.

Hi,

Person A wird morgen nochmals beim zuständigen Mitarbeiter des Amtsgerichtes nachfragen was genau getan werden muss und wie der Werdegang dort ist.

Hat sonst noch jemand ein per Einfälle oder Erfahrungen dazu?

Jens
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Alt 14.01.2010, 21:03
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Smile AW: Interesse an Haus welches die Erben nicht wollen.

Hi,

laut Amtsgericht F haben einige Erben bereits ausgeschlagen und ein paar weitere noch nicht, sie liegen aber noch in 6 Wochen Frist und daher gibt es noch keine weitere Information. Das Interesse der Erben ist aber allgemein sehr gering.
Danach greift wohl ein vom Gericht eingesetzter Nachlassverwalter an dem man sich mit dem Kaufinteresse wenden kann.
Immer gegeben der Fall niemand will das Erbe.

Jens
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