Dies ist eine Diskussion zu Interesse an Haus welches die Erben nicht wollen. innerhalb des Forums Erbrecht
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| Mal angenommen folgender Fall würde eintreten. Person A erfährt von diversen Bekannten das der Besitzer eines Hauses B verstorben ist. Da Person A gerne ein Haus kaufen möchte und dieses Haus B sehr interessant ist nimmt er nach einiger Zeit Kontakt zur Mutter C des Verstorbenen auf. Diese Person C hält sich jedoch sehr bedeckt und gibt keine genauen Aussagen von sich. Durch Bekannte erfährt Person A das Mutter C und Bruder D das Erbe E ausgeschlagen haben, laufende Versicherungen zum Haus B sowie andere Verbindlichkeiten gekündigt haben und mit dem Haus B nichts mehr zu tun haben wollen. Person A erkundigt sich beim zuständigen Amtsgericht F nach dem Sachverhalt. Laut Amtsgericht F hat auch ein weiterer Erbe G das Erbe E ausgeschlagen und weitere Erben gibt es nicht und werden somit wohl auch nicht mehr angeschrieben. Das Haus B gehört zum Zeitpunkt niemanden und liegt unter Verwaltung des Amtsgerichtes F. Laut dem Amtsgericht F soll Person A einen Nachlasspfleger einschalten der sich um weitere Dinge kümmert. Person A möchte dieses Haus gerne erwerben, will sich aber vorher ein genaues Bild über eventuelle Schulden, Hypotheken, weitere Verbindlichkeiten sowie andere Bestandteile des Erbes E machen. 1. Wo erfährt Person A das? 2. Muss sich Person A um den Nachlasspfleger kümmern? 3. Wie ist der Werdegang in solchen Fällen? Jens |
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| AW: Interesse an Haus welches die Erben nicht wollen. Zitat:
Wenn keine weiteren möglichen Erben ermittelt werden können, kommt es iaR zur Zwangsversteigerung des bebauten Grundstückes
__________________ ned dass ma redt, ma sagts ja bloß ![]() Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln |
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| Laut Aussage vom Amtsgericht F soll wohl der interessierte Käufer also in diesem Fall Person A einen Antrag stellen das ein Nachlassverwalter eingesetzt wird. Vielleicht hat Person A das auch falsch verstanden und Person A soll einen Antrag beim Nachlassverwalter stellen und dadurch das Kaufinteresse bekunden. Jens |
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| AW: Interesse an Haus welches die Erben nicht wollen. Zitat:
__________________ ned dass ma redt, ma sagts ja bloß ![]() Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln |
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| Hi, Person A wird morgen nochmals beim zuständigen Mitarbeiter des Amtsgerichtes nachfragen was genau getan werden muss und wie der Werdegang dort ist. Hat sonst noch jemand ein per Einfälle oder Erfahrungen dazu? Jens |
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| Hi, laut Amtsgericht F haben einige Erben bereits ausgeschlagen und ein paar weitere noch nicht, sie liegen aber noch in 6 Wochen Frist und daher gibt es noch keine weitere Information. Das Interesse der Erben ist aber allgemein sehr gering. Danach greift wohl ein vom Gericht eingesetzter Nachlassverwalter an dem man sich mit dem Kaufinteresse wenden kann. Immer gegeben der Fall niemand will das Erbe. Jens |
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