Dies ist eine Diskussion zu instandhaltung usw innerhalb des Forums Erbrecht
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| instandhaltung usw Mal angemommenen Fall. a(Vater ) und b (Tochter )erben zu je 1/2 ein haus da mutter c (der das haus allein gehörte) gestorben ist. nun zieht tochter b aus und a bleibt mit seiner neuen feundin d im haus wohnen. auf dem haus sind noch 100000 euro schulden das haus ist baujahr 1879 aber modernisiert und hat ein grundstück von 6010 m*m a und d wollen ständig geld von b haben zur instandhaltung zahlen aber keinerlei miete obwohl sie das ganze haus alleine nutzen. was würdet ihr b raten zu tun? kann man miete verlangen? muss b jegliche art von instandsetzung zahlen. über meinungen und ratschläge wäre ich sehr froh. |
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| AW: instandhaltung usw Tochter b hat nur 50% der Instandhaltung zu zahlen, da ihr nur 50% gehören. Natürlich kann sie für Ihren Hausanteil Miete verlangen oder vereinbaren, dass die Instandhaltung komplett übernommen wird. Wenn a nicht darauf eingeht könnte b Ihre Wohnung vermieten oder eine Teilungsversteigerung/Verkauf verlangen. |
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| AW: instandhaltung usw Die Tochter kann keine Wohnung vermieten, da hier alle Erben zustimmen müssen! Da die Tochter ,rechnerisch eine Hälfte besitzt, gehört ihr an jedem Quadratmeter des Hauses die Hälfte. |
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