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instandhaltung usw

Dies ist eine Diskussion zu instandhaltung usw innerhalb des Forums Erbrecht

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Alt 23.04.2009, 20:27
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instandhaltung usw

Hallo
Mal angemommenen Fall.
a(Vater ) und b (Tochter )erben zu je 1/2 ein haus da mutter c (der das haus allein
gehörte) gestorben ist.
nun zieht tochter b aus und a bleibt mit seiner neuen feundin d im haus wohnen.
auf dem haus sind noch 100000 euro schulden
das haus ist baujahr 1879 aber modernisiert und hat ein grundstück von 6010 m*m
a und d wollen ständig geld von b haben zur instandhaltung
zahlen aber keinerlei miete obwohl sie das ganze haus alleine nutzen.
was würdet ihr b raten zu tun?
kann man miete verlangen?
muss b jegliche art von instandsetzung zahlen.
über meinungen und ratschläge wäre ich sehr froh.
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  #2 (permalink)  
Alt 28.05.2009, 18:35
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AW: instandhaltung usw

Tochter b hat nur 50% der Instandhaltung zu zahlen, da ihr nur 50% gehören.
Natürlich kann sie für Ihren Hausanteil Miete verlangen oder vereinbaren, dass die Instandhaltung komplett übernommen wird. Wenn a nicht darauf eingeht könnte b Ihre Wohnung vermieten oder eine Teilungsversteigerung/Verkauf verlangen.
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  #3 (permalink)  
Alt 28.05.2009, 18:59
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AW: instandhaltung usw

Die Tochter kann keine Wohnung vermieten, da hier alle Erben zustimmen müssen!

Da die Tochter ,rechnerisch eine Hälfte besitzt, gehört ihr an jedem Quadratmeter des Hauses die Hälfte.
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