Dies ist eine Diskussion zu Hausüberschreibung zu Lebzeiten innerhalb des Forums Erbrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Hausüberschreibung zu Lebzeiten angenommen ein altes Elternpaar wohnt in einem Eigenheim, das noch zu weniger als einem Drittel des Gesamtwertes belastet ist. Der eine Elternteil befindet sich in Pflegestufe I. Die Tochter des Elternpaars wohnte bis vor, sagen wir mal, einem Jahr in der Nähe ihrer Eltern und hat die Pflege übernommen. Nehmen wir weiter an, dass die Tochter dann ziemlich weit weg gezogen ist, aber in ihrer Freizeit die Eltern immer noch unterstützt, damit die nicht so viel für die Pflege dazu bezahlen müssen. Angenommen die Tochter wäre alleinerziehend und die Unterstützung wäre mit einem großen Aufwand verbunden. Angenommen es gäbe noch einen Bruder, der selbständig iund vermögend ist und sich erst nachdem die Tochter weggezogen ist, intensiver um das Elternpaar kümmert und gerne möchte, dass ihm das Haus überschrieben wird, weil der männliche Elternteil aufgrund seines hohen Alters nicht mehr ohne Weiteres einen Kredit bekommen würde. Der Bruder setzt die Eltern sehr unter Druck und möchte, das ihm das Haus, sagen wir mal, schon im nächsten Monat überschrieben wird. Der Bruder will weiter, dass der eine Elternteil in Pflegestufe II kommt und der andere in Pflegestufe I. Das Elternpaar sieht aber hierin keine Notwendigkeit. Der männliche Elternteil soll aber weiter die Belastungen des Hauses bezahlen. Das Elternpaar soll ein lebenslanges Wohnrecht erhalten. Die Tochter soll nach Verkauf des Hauses ihren Pflichtteil in kleinen Raten ausbezahlt bekommen. Angenommen es gäbe ein Testament nachdem die Kinder das Haus zu gleichen Teilen erben. Wie müssten sich Eltern und Tochter in diesem fiktiven Fall verhalten und was müsste auf jeden Fall beachtet werden? Vielen Dank für Eure Aufmerksamtkeit artbridge97 |
| |||
| AW: Hausüberschreibung zu Lebzeiten Zitat:
__________________ Dieser Beitrag stellt eine Meinungsäußerung dar und keine Rechtsberatung! |
| |||
| AW: Hausüberschreibung zu Lebzeiten Hallo, vielen Dank für die prompte Rückmeldung. Wie`s im Swingerclub zugeht, weiß ich nicht, aber wenn ich das recht verstanden habe, würde der Schwester/Tochter nur der Pflichtteil ausbezahlt werden können, weil die Eltern darüber hinaus kein Vermögen besitzen. Im fiktiven Fall ist aber doch dann nach der Überschreibung der Bruder/Sohn Hauseigentümer und der wäre, angenommen sehrwohl vermögend und damit auch in der Lage den testamentarisch festgelegten Erbteil auszubezahlen. By the way, zu welchem Zeitpunkt käme eine Auszahlung überhaupt in Frage - bereits nach der Überschreibung oder erst wenn das Haus veräußert werden kann? Weitere Möglichkeit wäre ja, dass der Bruder das Haus gar nicht verkauft, sondern vermietet und somit über lebenslange Mieteinnahmen verfügen würde. Welche Ansprüche hätte die Schwester/Tochter, wenn überhaupt denn dann noch? Danke nochmal und beste Grüße artbridge97 |
| ||||
| AW: Hausüberschreibung zu Lebzeiten Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Außer dem Pflichtteil/Ausgleich nach § 2050 ff. BGB hat die Schwester keine Ansprüche. Aber was wollen die alten Herrschaften denn jetzt? Das ist die alles entscheidende Frage. Sie können ja auch ins Altersheim gehen und sich dort pflegen lassen, dann muss das Haus verkauft werden und was nach Schulden noch übrig ist, geht für die Pflege drauf. Wie gesagt: Swingerclub. Aber auch stellt sich bei pflegebedürftigen Personen die Frage nach der Geschäfts- bzw. Testierfähigkeit. Wenn sie gaga und senil sind, kann man sowieso nichts mehr konstruieren, überschreiben, ändern etc. Mir drängt sich der Eindruck auf, hier soll etwas über den Kopf der Eigentümer hinweg überschrieben werden, ohne dass diese überhaupt dazu befragt worden sind. Das geht natürlich nicht.
__________________ Dieser Beitrag stellt eine Meinungsäußerung dar und keine Rechtsberatung! |
| |||
| AW: Hausüberschreibung zu Lebzeiten Hallo, vielen Dank für die ausführliche Rückmeldung. Nehmen wir an, dass die fiktiven alten Herrschaften nicht gaga sind, sondern sich eher von den Überredungskünsten des Sohnes sehr beeindrucken und verängstigen lassen. Nehmen wir mal an der Bruder versuche seit Wegzug der Schwester, die Eltern massiv, zugegebenermaßen suggestiv geschickt, unter Druck zu setzen Seitens der Eltern wäre diese fiktive Hausüberschreibung nicht erwünscht, da alle Ausgaben, aufgrund ihrer, nehmen wir mal an guten Rente problemlos geleistet werden könnten. Lediglich Ausgaben, die außerhalb der Planbarkeit liegen, wären ein Problem, weil die Inanspruchnahme eines größeren Kredits, wie gesagt, nicht ohne Weiteres mehr möglich wäre. An diesem Punkt könnte aber auch die berufstätige Tochter in Erscheinung treten, die für eine finanzielle Unterstützung des Elternpaares nicht gleich das ganze Haus verlangen würde. Ach ja, und danke für "die kleine Einführung" in die Basisprinzipien eines Swingerclubs. Sollte ich einmal im hohen Alter vor der Entscheidung stehen, ob ich an einem Ort leben möchte an dem "alles geht, aber nichts muss", oder aber im Altersheim ... Scherz beiseite - Sie haben mir bei meiner fiktiven Geschichte sehr weiterhelfen können. Herzlichen Dank artbridge97 |
| |||
| AW: Hausüberschreibung zu Lebzeiten Zitat:
|
| |||
| Finde ich auch Diese Frage beschäftigt meinen Geist jedoch noch. Wenn einem der Erben von Zweien ein Haus überschrieben wird und der andere Erbe, wegen des beschränkten Vermögens der Erblasser eben auf dieses Haus lediglich der Anspruch auf den Pflichtteil bleibt, dann käme das ja einer Enterbung gleich, weil der Erbteil hier in den Pflichtteil, der eigentlich nur für Enterbte vorgesehen ist, umgewandelt wird. Oder habe ich da etwas missverstanden? Gruß artbridge97 |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Hausüberschreibung der Oma | Erbrecht | 07.12.2009 12:32 |
| Hausüberschreibung | Immobilienrecht | 18.04.2009 12:34 |
| Hausüberschreibung | Kaufrecht / Leasingrecht | 20.12.2008 11:21 |
| Frage zur Hausüberschreibung | Erbrecht | 16.09.2008 09:27 |
| Hausüberschreibung u. Geschwisterauszahlung | Erbrecht | 04.12.2006 18:05 |
© 2003-2013 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2013, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2013, Cracked Egg Studios