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Hauskauf

Dies ist eine Diskussion zu Hauskauf innerhalb des Forums Erbrecht

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Alt 11.03.2010, 10:16
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Hauskauf

Nehmen wir mal an,Sohn kauft vor 7 Jahren von der Mutter ein Haus.Sie bekäme ein Wohnrecht(Unentgeldlich,nur Betriebskosten zu zahlen).
Die Mutter wäre im Januar verstorben.Es gäbe noch vier andere Geschwister,die jetzt ihr Pflichtteil geltend machen.
Sohn der das Haus gekauft hat,ist zusätzlich Alleinerbe.Die Mutter hat ihren für das Haus erhaltenen Betrag an eines der 4 Pflichteil fordernden Kinder verschenkt.ohne das die anderen etwas ahnten.
Müßte der Sohn,welcher das Haus gekauft hat noch irgendetwas zahlen oder jenes der Kinder das Beschenkt worden wäre.
Wie wäre im Fall der Fälle das Wohnrecht zu bewerten?Nach der statistischen Lebenserwartung oder käme das neue Erbgesetz zum Tragen.Testament von 2003(Abschmelzungsgesetz?)
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  #2 (permalink)  
Alt 11.03.2010, 20:21
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Ja.
interessant wäre wie das Wohnrecht berechnet würde
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  #3 (permalink)  
Alt 11.03.2010, 20:25
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AW: Hauskauf

Zitat:
Zitat von hermi61
Ja.
interessant wäre wie das Wohnrecht berechnet würde
Öhm - reden Sie jetzt mit sich selbst *spaß*
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  #4 (permalink)  
Alt 12.03.2010, 06:03
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AW: Hauskauf

War gerade in Gedanken.Trotzdem wäre es mal interessant,wie das Wohnrecht im Fall der Fälle berechnet würde und wie sich das neue Erbgesetz 2010 auswirken würde.
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