Dies ist eine Diskussion zu Haus von Eltern mieten - Welcher Gegenwert? innerhalb des Forums Erbrecht
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| Haus von Eltern mieten - Welcher Gegenwert? nehmen wir an es gibt ein Elternpaar welches drei Kinder hat. Das Elternpaar bewohnt einen alten Bauernhof mit insgesamt 3 Wohnungen, mit Sanierungsstau und reichlich Land. Kind 1 hat kein Intresse am Landleben und wohnt in der Stadt. Es ist jedoch sehr am Geld der Eltern interessiert. Kind 2 möchte sich verwirklichen und plant einen Neubau auf dem elterlichen Grundstück. Kind 3 möchte das alte Haus erhalten und würde zwei der drei Wohnungen zusammenführen, sanieren und selbst bewohnen. Nun sanieren die Eltern selbst auch die dritte Wohnung und benötigen Geld. Aus diesem Grund fordern sie eine Miete von Kind 3. Die Sanierungsarbeiten der vom Kind bewohnten Räume gehen ebenfalls zu Lasten des Kindes 3. Es stellt sich in dieser Konstellation die Frage, in wie weit die Möglichkeit besteht eine Art Gegenwert zu vereinbaren. In diesem fiktiven Fall sprechen wir von angenommenen 600 EUR Kaltmiete auf bisher unabsehbare Zeit. Macht in 30 Jahren über 200.000 EUR zzgl. der Sanierungsinvestition. Kind 3 möchte im schlimmsten Falle bei Eintreten des Todes der Eltern die Geschwister nicht auszahlen müssen. Schließlich hat Kind 3 im Grunde bereits durch die Miete und die Sanierungsleistung das Objekt "gekauft". Welche Möglichkeiten gibt es einem "Faß ohne Boden" oder späteren Erbstreiteren (Kind 1 nehmen wir mal an ist extrem egoistisch und geht über Leichen, würde alles tun um an Geld zu kommen) aus dem Wege zu gehen. Gibt es eine Art Mietkauf? Welches Risiko bleibt für Kind 3, wenn die Eltern in der Zeit des Mietkaufs oder schon davor Hypotheken aufgenommen haben und eigentlich verschuldet sind?! Gibt es Alternativen? Für die Lösung dieses komplexen erfundenen Falls schon vorab herzlichen Dank |
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| AW: Haus von Eltern mieten - Welcher Gegenwert? Zitat:
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Durch eine Mietzahlung wird eine Immobilie übrigens nie gekauft. Die Mietzahlung kann sich Kind 3 auch nicht in irgendeiner Form anrechnen lassen. Das unterscheidet sich daher auch nicht von ganz normalen Mietverhältnissen. Wenn Du die Wohnung von einem fremden Vermieter mieten würdest, dann kämst Du auch nicht auf die Idee, dass Du durch die Mietzahlung irgendwelche Eigentumsansprüche erwirbst. |
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| AW: Haus von Eltern mieten - Welcher Gegenwert? Vielen Dank für die ersten Informationen. Das eine Miete keinen Anspruch auf Eigentum bedeutet ist soweit klar. Da es sich in diesem Fall jedoch um eine Familie handelt wäre es jedoch schön, wenn Kind 3 nicht angenommene 250000 EUR an die Eltern (in Form von Miete und Investitionen am Haus) bezahlt und irgendwann die Geschwister noch zusätzlich ausbezahlen muss. Letzen Endes könnte man mit diesem Investitionsvolumen auch die eigenen vier Wände finanzieren, was Kind 3 aus emotionalen Gründen nicht möchte. Es legt großen Wert auf die Nähe zu den Eltern und hängt am Elternhaus. Daher die Frage welche Optionen es gibt das Geld nicht einfach "zu verpulvern" sondern eine gegenseitig tragbare Lösung zu finden. Der Mietkauf ist also wie ich lese eine Möglichkeit. Wie läuft sowas ab? Welche rechtlichen Gegebenheiten sind die Folge? Gibt es Alternativlösungen zu dieser Variante? Was sollte man berücksichtigen usw.? |
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| AW: Haus von Eltern mieten - Welcher Gegenwert? Zitat:
Den Wunsch nach einer Absicherung der eigenen Investitionen kann ich dagegen gut nachvollziehen und würde sogar dringend zu so einer Absicherung raten. So eine Absicherung kann z.B. auch über eine Grundschuldeintragung erfolgen. Insgesamt ist hier aber eine rechtliche Beratung erforderlich, denn auch die Eltern müssen mit dem gewählten Weg einverstanden sein. |
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| AW: Haus von Eltern mieten - Welcher Gegenwert? Die gesamte Miete soll auch nicht angerechnet werden. Andererseits sieht Kind 3 auch nicht ein, den elterlichen Hof teilweise mit zu finanzieren/sanieren, wenn trotzdem noch eine ortsübliche Miete erhoben werden soll. Entweder Miete oder Sanieren. Beides ist wohl etwas viel - für beide Seiten. Eine Untersützung durch Dritte ist sicher sehr ratsam. Doch möchte man vorab die grundsätzlichen Möglichkeiten in Betracht ziehen und ggf. eigenes Fehldenken durch andere Meinungen ins rechte Licht rücken. Daher sind verschiedene Denkweisen die man in einem Forum erhält sicher eine gute Hilfestellung zum richtigen Weg... |
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| AW: Haus von Eltern mieten - Welcher Gegenwert? Für diese Sachlage gibt es eine Vielzahl von Lösungsmöglichkeiten. Dabei ist der Mietkauf eine eher ungewöhnliche Lösung. Mir fallen dazu folgende Stichwirte ein: Kauf, Miete, Nießbrauch, Wohnrecht, Grundschuld, Aufteilung in Wohnungseigentum Außerdem sind fast beliebige Kombinationen aus diesen Dingen denkbar. Zunächst einmal sollte z.B. geklärt werden, ob es für die Eltern denkbar ist, dass sie die Eigentumsrechte an der Immobilie ganz oder teilweise zu Lebzeiten aufgeben. Es hilft wenig, hier eine spezielle Möglichkeit zu diskutieren, wenn sich hinterher herausstellt, dass die Eltern da sowieso nicht mitspielen. Zitat:
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