Dies ist eine Diskussion zu Haus geerbt. Wer darf in das Haus??? innerhalb des Forums Erbrecht
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| Haus geerbt. Wer darf in das Haus??? angenommen vor kurzem wäre von einem Kind der Vater gestorben. Der Vater hätte zusammen mit seiner Frau ein Haus gekauft. In dem Grundbuch wäre also ein Ehepaar eingetragen. Das Ehepaar hätten sich aber vor 2 Jahren getrennt und die drei Kinder wären bei Ihrem Vater wohnen geblieben in dem Haus und er hätte das Haus weiter abbezahlt. Das Ehepaar wäre jedoch noch weiter Verheiratet geblieben und die drei Kinder wären bei Ihrem Vater wohnen geblieben. Die 3 Kinder und Ihr Vater hätten im Streit mit der Ehefrau gelebt. Nun wäre der Ehemann gestorben und die Ehefrau stände noch mit 50% im Grundbuch und würde von den restlichen 50% die Hälfte, also 25% erben und somit 75% haben. Die Kinder müssten sich die restlichen 25% aufteilen.Die Ehefrau würde nun denken, Sie könne uneingeschränkt das Haus betreten und hätte einen Anwalt consultiert, der eine einstweilige Verfügung erlassen hätte, dass die Kinder das Haus nicht mehr betreten dürften. Ist dies Rechtens bzw. hätte die Ehefrau das Recht das Haus zu betreten? Da die Kinder ja diesen Wohnsitz hätten und die Ehefrau einen anderen. Gruß Rock86 Geändert von Rock86 (14.12.2009 um 21:22 Uhr). |
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| AW: Haus geerbt. Wer darf in das Haus??? Bitte lesen Sie die Forenregeln. Es dürfen nur fiktive Beiträge eingestellt und beantwortet werden. Bitte ändern Sie den Beitrag entsprechend ab. |
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| AW: Haus geerbt. Wer darf in das Haus??? Zitat:
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| AW: Haus geerbt. Wer darf in das Haus??? ??? Der Beitrag ist immer noch nicht fiktiv! Zitat:
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| AW: Haus geerbt. Wer darf in das Haus??? Zitat:
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| AW: Haus geerbt. Wer darf in das Haus??? Das Haus kann die Haupterbin sicher betreten, nicht aber die Wohnung(en) der Kinder bzw. nur nach Absprache/Vereinbarung mit den Bewohnern.
__________________ ned dass ma redt, ma sagts ja bloß ![]() Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln |
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