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Haus geerbt. Wer darf in das Haus???

Dies ist eine Diskussion zu Haus geerbt. Wer darf in das Haus??? innerhalb des Forums Erbrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 14.12.2009, 20:48
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Haus geerbt. Wer darf in das Haus???

Hallo,

angenommen vor kurzem wäre von einem Kind der Vater gestorben. Der Vater hätte zusammen mit seiner Frau ein Haus gekauft. In dem Grundbuch wäre also ein Ehepaar eingetragen. Das Ehepaar hätten sich aber vor 2 Jahren getrennt und die drei Kinder wären bei Ihrem Vater wohnen geblieben in dem Haus und er hätte das Haus weiter abbezahlt. Das Ehepaar wäre jedoch noch weiter Verheiratet geblieben und die drei Kinder wären bei Ihrem Vater wohnen geblieben. Die 3 Kinder und Ihr Vater hätten im Streit mit der Ehefrau gelebt. Nun wäre der Ehemann gestorben und die Ehefrau stände noch mit 50% im Grundbuch und würde von den restlichen 50% die Hälfte, also 25% erben und somit 75% haben. Die Kinder müssten sich die restlichen 25% aufteilen.Die Ehefrau würde nun denken, Sie könne uneingeschränkt das Haus betreten und hätte einen Anwalt consultiert, der eine einstweilige Verfügung erlassen hätte, dass die Kinder das Haus nicht mehr betreten dürften. Ist dies Rechtens bzw. hätte die Ehefrau das Recht das Haus zu betreten? Da die Kinder ja diesen Wohnsitz hätten und die Ehefrau einen anderen.

Gruß
Rock86

Geändert von Rock86 (14.12.2009 um 21:22 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 14.12.2009, 20:52
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AW: Haus geerbt. Wer darf in das Haus???

Bitte lesen Sie die Forenregeln. Es dürfen nur fiktive Beiträge eingestellt und beantwortet werden. Bitte ändern Sie den Beitrag entsprechend ab.
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  #3 (permalink)  
Alt 14.12.2009, 21:01
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AW: Haus geerbt. Wer darf in das Haus???

Zitat:
Zitat von CruNCC
Bitte lesen Sie die Forenregeln. Es dürfen nur fiktive Beiträge eingestellt und beantwortet werden. Bitte ändern Sie den Beitrag entsprechend ab.
ok, alles abgeändert
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  #4 (permalink)  
Alt 14.12.2009, 21:05
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AW: Haus geerbt. Wer darf in das Haus???

??? Der Beitrag ist immer noch nicht fiktiv!
Zitat:
3. Formulierungsregeln: Es kann nur anhand von allgemeinen, abstrakten und fingierten (ausgedachten) Beispielen diskutiert werden! Insbesondere ohne Firmen- und Personennamen.

Bitte formulieren Sie Ihren Beitrag daher stets als einen fiktiven (ausgedachten) Beispielsfall von allgemeinem Interesse. Beiträge mit Details wie konkreten Namen von Personen, Firmen, Marken, E-Mails, Adressen und Webseitenlinks sind nicht erlaubt!

VERBOTEN:
Einzelfallbezogene Beiträge und Fragen wie z.B. "Frau Musterfrau Müller aus Berlin zahlt mir keine Miete mehr. Kann ich sie verklagen?" oder "Ich habe ein Problem mit meinem Arbeitgeber in der Firma Muster GmbH, Hamburg, weil ich krank war. Kann er mich kündigen?"

ERLAUBT:
Im Forum können nur allgemeine, abstrakte Beiträge und fiktive (ausgedachte) Sachverhalte wie z.B.: "Mal angenommen ein Mieter M zahlt an Vermieter V keine Miete mehr. Welche Rechte hat V?" oder "Wie sieht folgender fiktiver Fall aus: A schlägt B auf die Nase. Strafbarkeit des A?" oder "Welche Rechte hat man allgemein als Mieter? Wie kann man einen Mietvertrag kündigen?" eingestellt werden.
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  #5 (permalink)  
Alt 14.12.2009, 21:21
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AW: Haus geerbt. Wer darf in das Haus???

Zitat:
Zitat von CruNCC
??? Der Beitrag ist immer noch nicht fiktiv!
so jetzt müsste es richtig fiktiv sein ;-)
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  #6 (permalink)  
Alt 14.12.2009, 23:07
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AW: Haus geerbt. Wer darf in das Haus???

Das Haus kann die Haupterbin sicher betreten, nicht aber die Wohnung(en) der Kinder bzw. nur nach Absprache/Vereinbarung mit den Bewohnern.
__________________
ned dass ma redt, ma sagts ja bloß

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