Dies ist eine Diskussion zu Haus aus Erbmasse "zu günstig" verkaufen, um Erbmasse zu verringern innerhalb des Forums Erbrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Haus aus Erbmasse "zu günstig" verkaufen, um Erbmasse zu verringern Ehepaar X macht ein Testament, in dem festgehalten wird, dass nach dem Tod des ersten Ehepartners ein Haus und alle anderen Besitztümer zunächst an den überlebenden Ehepartner vererbt werden und nach dessen Tod zu gleichen Teilen an die beiden Kinder. Der 1. Ehepartner (Ehemann) verstirbt 2006, der 2. Ehepartner (die Frau) lebt noch und bewohnt die Immobilie. Ein familiärer Kontakt zwischen der Mutter und den Kindern besteht nicht mehr, so dass die Mutter die Kinder gerne enterben möchte, was nach dem Testament (lt. Notar) ausgeschlossen ist. Um zu vermeiden, dass die Kinder etwas erben, beschließt sich die Mutter, das Haus, das einen geschätzten Wert von ca. 175.000 Euro hat, für 125.000 Euro zu verkaufen, aber lebenslanges Wohnrecht zu behalten. In der Immobilienanzeige ist vermerkt, dass nach Tod oder Auszug der Mutter das gesamte EIGENTUM (also nicht nur die Immobilie, sondern auch Möbel etc.?) an den Käufer der Immobilie übergehen. Das käme fast einer Enterbung gleich, da die Frau absichtlich das Erbe (derzeit offenbar ca. 175.000 Euro) zu Lebzeiten "verkauft". Haben die Erben noch irgendwelche Rechtsansprüche, etwa auf einen Pflichtteil nach Tod der Mutter? (Für die vorzeitige Entnahme des Pflichtteils ist die 3jährige Frist abgelaufen.) Gruss Krötilla |
| |||
| AW: Haus aus Erbmasse "zu günstig" verkaufen, um Erbmasse zu verringern Dazu müsste man zunächst mal wissen, was genau in dem Testament steht. Ist die Frau Vollerbin? Oder geht es um eine (befreite) Vorerbeneinsetzung? |
| |||
| AW: Haus aus Erbmasse "zu günstig" verkaufen, um Erbmasse zu verringern Zitat:
Letztlich können die Kinder aber einen Verkauf nicht verhindern. Eine Enterbung ist aber erst dann gegeben, wenn auch der Kaufpreis von 125.000€ ausgegeben wurde. Auch ohne so ein Vorhaben hätte das Erbe z.B. für den Fall dass hohe Pflegekosten entehen verloren gehen können. |
| |||
| AW: Haus aus Erbmasse "zu günstig" verkaufen, um Erbmasse zu verringern Zitat:
|
| |||
| AW: Haus aus Erbmasse "zu günstig" verkaufen, um Erbmasse zu verringern Dann kann die Ehefrau mit der Erbe machen, was sie möchte. Sie ist nicht verpflichtet, dieses für die Kinder zu erhalten |
| |||
| AW: Haus aus Erbmasse "zu günstig" verkaufen, um Erbmasse zu verringern Zitat:
Allerdings... ich habe gelesen, wenn es ZU günstig verkauft wird, geht man rechtlich von einer "Schenkung" aus und dann hätten die Erben wieder Anspruch auf ihren Pflichtteil (der sich minimiert, desto länger die Schenkung her ist und nach 10 Jahren ganz verfällt). ... oder??? .... |
| |||
| AW: Haus aus Erbmasse "zu günstig" verkaufen, um Erbmasse zu verringern Dazu müsste man dann aber schon nachweisen können, dass hier tatsächlich eine Immobilie weit unter Wert verkauft wurde. Das ist erstens dann schwierig, wenn ein lebenslanges Wohnrecht "behalten" wird, da dieses ja den Wert der Immobilie sehr vermindert. Zum anderen muss ein geschätzter Wert nicht immer der sein, der auch tatsächlich bei einem Verkauf erzielt werden kann. |
| |||
| AW: Haus aus Erbmasse "zu günstig" verkaufen, um Erbmasse zu verringern Zitat:
Aber was ist mit dem Satz in der Immobilienanzeige, dass "das gesamte Eigentum nach dem Tod (oder Auszug!) der Mutter in den Besitz des neuen (Immobilien-)Eigentümers übergeht"? Im Umkehrschluß heisst es ja, wenn die Mutter (Erblasserin) verstirbt, dann bekommt der neue Haus-Besitzer jedwedes Eigentum (Bargeld, Autos, Fotalben, Inventar...). Das ist erbrechtlich erlaubt? Ich schätze, das Haus ist schon ca. 170.000 Euro wert. Mit "gesamtem Eigentum" (Inventar etc.) sind es bestimmt 190.000 - 210.000 Euro. Es stehen ja auch noch hochwertige Möbel drin und Schmuck hat die Erblasserin auch. Das wäre ja auch die Erbmasse. Kann die Erblasserin die gesamte Erbmasse von einem - im Testament mit 250.000 Euro (was ich auch für realistisch halte) - angegebenen Wert für 125.000 Euro verkaufen?! Also ich rede hier nicht nur von der Immobilie, sondern von dem Text, den der Makler in der Immobilienanzeige veröffentlicht hat ("das gesamte Eigentum geht über..."). Gruss |
| |||
| AW: Haus aus Erbmasse "zu günstig" verkaufen, um Erbmasse zu verringern Zur Beurteilung der Tatsache, was denn nun tatsächlich verkauft werden soll, sollte man schon mehr in der Hand haben als nur den Text einer Immobilienanzeige eines Maklers. Da muss man schon den konkreten Vertragstext kennen. |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Erbmasse | Erbrecht | 06.12.2011 13:48 |
| Erbmasse verschleiert? | Erbrecht | 11.01.2011 08:33 |
| Aufstellung der Erbmasse | Erbrecht | 07.11.2008 20:56 |
| Erbmasse vorhanden? | Erbrecht | 22.09.2008 13:20 |
| Erbmasse/Grundstück+Haus? | Erbrecht | 26.02.2008 20:22 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios