Dies ist eine Diskussion zu Haus an Enkelin schenken oder vererben innerhalb des Forums Erbrecht
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| Hallo und guten Abend ! Nehmen wir einmal an, eine ältere Dame wäre in zweiter Ehe mit einem ca. 10 Jahre älteren Mann verheiratet. Aus ihrer ersten Ehe hätte sie zwei Kinder, der Ehemann ein Kind. Beide würden in einem Haus wohnen, das sie bereits zu Lebzeiten an das 1. Kind der Ehefrau ( gegen Erbverzicht ) überschrieben hätten. Sie würden aber weiterhin ein Haus besitzen. Nun würden die beiden Eheleute beabsichtigen, dieses zweite Haus weder dem 2. Kind aus der ersten Ehe der Frau und auch nicht dem Kind des Ehemannes aus seiner ersten Ehe zu vererben. Sie würden beabsichtigen, dieses Haus an eine Enkelin der Ehefrau und deren Kind zu vererben oder zu verschenken. Welchen Erbanspruch hätte in einem solchen Fall das zweite Kind der Ehefrau ( Vater der Enkelin) oder auch das Kind des Ehemanns aus erster Ehe ? Nehmen wir an, es sei ein Reihenhaus und ca. 120.000 Euro wert. Wäre es günstiger, zu Lebzeiten zu schenken, ggf. vom Ehemann auf Ehefrau und dann weiter oder zu vererben ? Mit Dank für Erörterung und ---- frohe Weihnachten !!!! Chimm |
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| AW: Haus an Enkelin schenken oder vererben Eine Schenkung an die Enkelin wäre dann für die Enkelin vorteilhaft, wenn das Ehepaar in diesem Zusammenhang auf alle Rechte und Pflichten an dem Haus tatsächlich verzichten würde. Insbesondere dürfen sie sich kein Nießbrauch- oder Wohnrecht daran einräumen lassen. In so einem Fall würden die Pflichtteilergänzungsansprüche der Kinder jährlich um 10% sinken und nach 10 Jahren auf 0 liegen. Beachten sollte man dabei jedoch die Schenkungssteuer. Enkel haben einen Freibetrag von 200.000€. Wie es bei einer Vererbung aussehen würde ist nicht klar, da nicht dargestellt wurde, wie derzeit die Eigentumsverhältnisse laut Grundbuch für dieses Haus sind. |
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| AW: Haus an Enkelin schenken oder vererben Hier müsste man ggf. einen Steuerberater bemühen. |
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| enkeln, erbe, oma, pflichtteil, schenkung |
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