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Haus an Enkel

Dies ist eine Diskussion zu Haus an Enkel innerhalb des Forums Erbrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 09.07.2011, 22:08
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Haus an Enkel

Guten Tag,

folgendes fiktives Beispiel:

Großeltern würden gerne, dass Haus an ihren Enkelsohn (22) vererben. Die Mutter und Tante scherren sich einen Druck um die Großeltern und um das Haus, wären aber wohl leider die direkten Erben?!.
Die Oma meinte es gäbe einen gewissen Pflichtanteil und somit gehöre ein Teil des Hauses ihnen.
Die Großeltern würden aber gerne das Haus an den Enkel vererben, da sie meinen, dass das Haus sonst verkauft würde.

Da das Haus das Lebenswerk des Opas ist würde der Enkelsohn es gerne weiter führen. Die Großeltern würden den Enkel auch gerne adoptieren, da er seit seinem ersten Lebensjahr bei ihnen wohnt.


Leider hapert es an rechtliches Wissen und sie wissen nicht ob es möglich ist, dass Haus an den Enkel zu vererben.

Oder wäre es als Schenkung zu Lebzeiten möglich?

Gruß

Geändert von ben0r (09.07.2011 um 22:45 Uhr).
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Alt 09.07.2011, 22:41
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AW: Haus an Enkel

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Alt 09.07.2011, 22:45
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AW: Haus an Enkel

Danke überarbeitet
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Alt 09.07.2011, 23:12
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AW: Haus an Enkel

Zitat:
Zitat von ben0r Beitrag anzeigen
Die Oma meinte es gäbe einen gewissen Pflichtanteil und somit gehöre ein Teil des Hauses ihnen.
Wenn die Großeltern das Haus an den Enkel vererben, hätten die Kinder ggf. einen Pflichtteilsergänzungsanspruch in bar, jedoch keinen Anspruch auf das Haus.
Zitat:
Oder wäre es als Schenkung zu Lebzeiten möglich?
Auch das ist möglich. Die Kinder haben hierbei zu Lebzeiten der Schenker keine Ansprüche.

Hier mal was zum nachlesen
http://www.bmj.de/SharedDocs/Downloa...ublicationFile
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Alt 09.07.2011, 23:39
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AW: Haus an Enkel

Was wäre wenn der Enkel von den Großeltern adoptiert wird? Ändert das etwas an der Gesetzeslage?
Wohin müssten die Großeltern gehen um das Haus nach dem Tod auf den Enkel zu übertragen? Angenommen der Pflichtteil wäre 50.000€ das Haus hat jedoch einen Wert von 200.000€, wäre das egal?

Was wäre in diesem Fall für die Großeltern besser Schenkung oder via Testament.

Könnten die Großeltern selber ein handschriftliches Testament verfassen? Z.b Unser Enkelsohn (Name) wird nach meinem Tod Alleinerbin sein. Unsere Töchter (Name) erhalten ihren Pflichtteil. Das Pflichtteil wird fällig drei Jahre nach meinem Tod.
Gruß

Geändert von ben0r (10.07.2011 um 00:02 Uhr).
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Alt 10.07.2011, 00:40
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AW: Haus an Enkel

Zitat:
Zitat von ben0r Beitrag anzeigen
Was wäre in diesem Fall für die Großeltern besser Schenkung oder via Testament.
Schenken und, wenns geht, noch 10 Jahre leben. Einen Pflichtteil gibt es nur von dem Vermögen, was ein Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes hinterlässt.

Zitat:
Das Pflichtteil wird fällig drei Jahre nach meinem Tod.
Warum nicht erst 15 Jahre danach?

Nee, nee, so geht es nicht. Man kann den Pflichtteil nicht so einfach verspätet auszahlen, wenn ihn ein Erbe verlangt.

Dringender Rat: die Großeltern sollten sich bei einem Notar beraten lassen. Das Geld ist gut investiert. Hier (oder sonstwo im Internet) gibts keinen rechtsverbindlichen Rat, und das Grundwissen ist offensichtlich nahe Null. Das kann ohne Fachmann nur in die Hose gehen.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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Alt 10.07.2011, 01:16
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AW: Haus an Enkel

Danke wollte ja nur wissen wie es sich bei diesem Beispiel verhalten würde. Denke auch das man bei solch einem Fall mal den Notar aufsuchen sollte.

Würde sich eine Adoption in dem Fall positiv auswirken?

Die 3 Jahre sollten dort eigentlich nicht stehen, leider was durcheinander gekommen. Also diese Passage ignorieren.
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Alt 12.07.2011, 09:51
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AW: Haus an Enkel

Interessantes Thema! Gerade habe ich vor ein paar Tagen diese Fragestellung in einem anderen Blog entdeckt. Hier der Link dazu http://www.enkelnavi.de/blog.asp?A=R...henkungssteuer
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Alt 12.07.2011, 10:56
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Zitat:
Zitat von ben0r Beitrag anzeigen
Würde sich eine Adoption in dem Fall positiv auswirken?
Mal abgesehen davon, dass man seinen Enkel nicht einfach mal so adoptieren kann, ändert das nichts an der Tatsache, dass der Pflichtteil gezahlt werden muss.
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  #10 (permalink)  
Alt 12.07.2011, 13:57
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AW: Haus an Enkel

Zitat:
Zitat von Humungus
Schenken und, wenns geht, noch 10 Jahre leben.
Wenn die Großeltern das Haus weiter bewohnen wollen und sich daher ein Wohnrecht oder ein Nießbrauchrecht vorbehalten, dann gilt die 10-Jahresfrist nicht.

Zitat:
Wohin müssten die Großeltern gehen um das Haus nach dem Tod auf den Enkel zu übertragen?
Sie müssten ein Testament verfassen, entweder handschriftlich oder bei einem Notar.

Zitat:
Angenommen der Pflichtteil wäre 50.000€ das Haus hat jedoch einen Wert von 200.000€, wäre das egal?
Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, bei einem Hauswert von 200.000€ beträgt der Pflichtteil also insgesamt 100.000€.

Zitat:
Das Pflichtteil wird fällig drei Jahre nach meinem Tod.
Der Pflichtteil wird sofort nach dem Tod des Erblassers fällig. Andere Bestimmungen sind rechtlich nicht durchsetzbar.

Auch ich würde empfehlen, das Testament durch einen Notar aufsetzen zu lassen.
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