Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Haupterbe will nachträglich Rechnungen einreichen

Dies ist eine Diskussion zu Haupterbe will nachträglich Rechnungen einreichen innerhalb des Forums Erbrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 20.10.2011, 10:43
Boardneuling
 
Registriert seit: Oct 2011
Beiträge: 5
Keine Wertung, sweetestdani hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sweetestdani hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sweetestdani hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sweetestdani hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sweetestdani hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sweetestdani hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sweetestdani hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sweetestdani hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sweetestdani hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sweetestdani hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Smile Haupterbe will nachträglich Rechnungen einreichen

Habe ein dringendes Anliegen
folgender Fall liegt vor:

Die Mutter verstorben, Testament bei Notar, der Neffe ist Haupterbe und die zwei Kinder bekommen nur den Pflichtteil. Soweit alles Ok Abwicklung Schätzung der Immobilie erledigt. Auszahlungbetrag steht fest...der Termin zur Bestätigung des Schreibens über Auszahlung nach Schätzwert steht bevor.
Nun fällt dem Neffen ein es gäbe eine Sanierung am Haus von der Gemeinde angeleihert (Kanalerneuerung) an der sich die ganze Straße beteildigt. Nun will der Neffe nicht unterschreiben die Kinder nach dem Schätzwert auszubezahlen da es ja dann viel weniger wäre was ihm bleibt... Hat er Chancen damit durchzukommen? Bitte um dringende Antwort
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 20.10.2011, 11:28
Boardneuling
 
Registriert seit: Oct 2011
Beiträge: 5
Keine Wertung, sweetestdani hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sweetestdani hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sweetestdani hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sweetestdani hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sweetestdani hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sweetestdani hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sweetestdani hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sweetestdani hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sweetestdani hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sweetestdani hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Haupterbe will nachträglich Rechnungen einreichen

etwas kompliziert aber ich hoffe verständlich genug formuliert...
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 20.10.2011, 11:34
V.I.P.
 
Registriert seit: Feb 2008
Beiträge: 6.377
97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)  
AW: Haupterbe will nachträglich Rechnungen einreichen

ich denke so ein schätzwert (da wird es doch ein gutachten geben - oder?) wird wohl die tatsache beinhalten, dass das haus noch nicht an die öffentliche abwasserversorgung angeschlossen ist. daher nehme ich an, dass der neffe da nix weiter runterrechnen kann.
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 20.10.2011, 11:56
Boardneuling
 
Registriert seit: Oct 2011
Beiträge: 5
Keine Wertung, sweetestdani hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sweetestdani hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sweetestdani hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sweetestdani hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sweetestdani hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sweetestdani hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sweetestdani hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sweetestdani hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sweetestdani hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sweetestdani hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Haupterbe will nachträglich Rechnungen einreichen

Ja Gutachten vorhanden, diese Kanalarbeiten sind irgendwelche Neuerungen da es wohl in dieser Straße veraltet ist. Gutachten wurde schon länger abgeschlossen und diese Kanalarbeiten wurden erst jetzt schriftlich mittgeteilt an den Haupterben. Jetzt will der Haupterbe den Abschluss nicht unterschreiben da er sagt das muss mit in das Schätzgutachten einberechnet werden.
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 20.10.2011, 11:57
Boardneuling
 
Registriert seit: Oct 2011
Beiträge: 5
Keine Wertung, sweetestdani hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sweetestdani hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sweetestdani hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sweetestdani hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sweetestdani hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sweetestdani hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sweetestdani hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sweetestdani hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sweetestdani hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sweetestdani hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Haupterbe will nachträglich Rechnungen einreichen

Zitat:
Zitat von zeiten Beitrag anzeigen
ich denke so ein schätzwert (da wird es doch ein gutachten geben - oder?) wird wohl die tatsache beinhalten, dass das haus noch nicht an die öffentliche abwasserversorgung angeschlossen ist. daher nehme ich an, dass der neffe da nix weiter runterrechnen kann.


Anscheinend geht es um erneuerungen des Kanalsystems in der Straße
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 20.10.2011, 12:05
Boardneuling
 
Registriert seit: Oct 2011
Beiträge: 5
Keine Wertung, sweetestdani hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sweetestdani hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sweetestdani hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sweetestdani hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sweetestdani hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sweetestdani hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sweetestdani hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sweetestdani hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sweetestdani hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sweetestdani hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Haupterbe will nachträglich Rechnungen einreichen

Zitiere aus dem Infoblatt;

Die derzeit bestehende Kanalisation der Gemeinde entspricht nicht mehr den gesetzlichen Anforderungen.....
Die Kosten sind vom Hauseigentümer zu tragen.

Der Haupterbe wurde anscheinend auch angeschrieben zur Versammlung zu kommen hat er aber nicht wahrgenommen.
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 11.11.2011, 18:59
HKB HKB ist offline
Senior Mitglied
 
Registriert seit: Feb 2008
Ort: NRW
Beiträge: 451
Blog-Einträge: 1
95% positive Bewertungen (451 Beiträge, 24 Bewertungen)95% positive Bewertungen (451 Beiträge, 24 Bewertungen)95% positive Bewertungen (451 Beiträge, 24 Bewertungen)95% positive Bewertungen (451 Beiträge, 24 Bewertungen)95% positive Bewertungen (451 Beiträge, 24 Bewertungen)95% positive Bewertungen (451 Beiträge, 24 Bewertungen)95% positive Bewertungen (451 Beiträge, 24 Bewertungen)95% positive Bewertungen (451 Beiträge, 24 Bewertungen)95% positive Bewertungen (451 Beiträge, 24 Bewertungen)95% positive Bewertungen (451 Beiträge, 24 Bewertungen)  
AW: Haupterbe will nachträglich Rechnungen einreichen

Frage ist, ob diese Arbeiten schon zum Todeszeitpunkt des Erblassers bekannt waren.
Mit Zitat antworten


  #8 (permalink)  
Alt 11.11.2011, 20:14
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2007
Alter: 44
Beiträge: 18.871
98% positive Bewertungen (18871 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18871 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18871 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18871 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18871 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18871 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18871 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18871 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18871 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18871 Beiträge, 1279 Bewertungen)  
AW: Haupterbe will nachträglich Rechnungen einreichen

Meiner Meinung nach wird das Haus um den Wert der Sanierungsarbeiten gemindert (oder um einen Teil der Kosten). Der Auszahlungsbetrag sollte nach Aktualisierung des Gutachtens angepasst werden.

Gegenbeispiel: der Haupterbe findet in dem Haus eine Kachel (eingemauert), die von Leonardo da Vinci hergestellt wurde und einen sechsstelligen Betrag wert ist. Würden die Pflichterben da nicht auch einen Anteil verlangen?
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
Mit Zitat antworten

  #9 (permalink)  
Alt 14.11.2011, 09:09
V.I.P.
 
Registriert seit: Nov 2010
Beiträge: 1.192
98% positive Bewertungen (1192 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1192 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1192 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1192 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1192 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1192 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1192 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1192 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1192 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1192 Beiträge, 107 Bewertungen)  
AW: Haupterbe will nachträglich Rechnungen einreichen

Zitat:
Meiner Meinung nach wird das Haus um den Wert der Sanierungsarbeiten gemindert (oder um einen Teil der Kosten). Der Auszahlungsbetrag sollte nach Aktualisierung des Gutachtens angepasst werden.
Die Auffassung teile ich nicht, da die Kosten für die Sanierungsarbeiten erst nach dem Tod des Erblassers angekündigt wurden.

Zitat:
der Haupterbe findet in dem Haus eine Kachel (eingemauert), die von Leonardo da Vinci hergestellt wurde und einen sechsstelligen Betrag wert ist. Würden die Pflichterben da nicht auch einen Anteil verlangen?
Das könnten sie nur dann, wenn die Kachel zum Todeszeitpunkt auch bereits eingemauert war.

Im konkreten Fall sind die Sanierungsarbeiten selbst in keinem Fall zu berücksichtigen. Es ist alleine der Zustand des Hauses zum Todeszeitpunkt des Erblassers maßgebend. Wenn bei der Bewertung jedoch der Gutachter übersehen hat, dass das Kanalsystem den aktuellen Vorschriften nicht mehr entspricht, dann ist es durchaus möglich, den Wert zu berichtigen.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Stichworte
auszahlung pflichtteil, haupterbe, pflichtteil

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Wie werden Pflichtteil und Haupterbe ermittelt, Vorgehensweise? Erbrecht 12.06.2011 00:23
Geerbt...und dann doch nicht :( - kein Haupterbe genannt. Erbrecht 07.09.2010 21:14
Haupterbe, Teilerben Rechte und Pflichten; Unterschlagung von Erbe Erbrecht 04.09.2009 19:02
Scheidung einreichen Familienrecht 26.09.2008 14:36
scheidung einreichen.. Familienrecht 25.11.2006 14:21





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Erbrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN