Dies ist eine Diskussion zu Haupterbe will nachträglich Rechnungen einreichen innerhalb des Forums Erbrecht
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| folgender Fall liegt vor: Die Mutter verstorben, Testament bei Notar, der Neffe ist Haupterbe und die zwei Kinder bekommen nur den Pflichtteil. Soweit alles Ok Abwicklung Schätzung der Immobilie erledigt. Auszahlungbetrag steht fest...der Termin zur Bestätigung des Schreibens über Auszahlung nach Schätzwert steht bevor. Nun fällt dem Neffen ein es gäbe eine Sanierung am Haus von der Gemeinde angeleihert (Kanalerneuerung) an der sich die ganze Straße beteildigt. Nun will der Neffe nicht unterschreiben die Kinder nach dem Schätzwert auszubezahlen da es ja dann viel weniger wäre was ihm bleibt... Hat er Chancen damit durchzukommen? Bitte um dringende Antwort |
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| AW: Haupterbe will nachträglich Rechnungen einreichen etwas kompliziert aber ich hoffe verständlich genug formuliert... |
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| AW: Haupterbe will nachträglich Rechnungen einreichen ich denke so ein schätzwert (da wird es doch ein gutachten geben - oder?) wird wohl die tatsache beinhalten, dass das haus noch nicht an die öffentliche abwasserversorgung angeschlossen ist. daher nehme ich an, dass der neffe da nix weiter runterrechnen kann. |
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| AW: Haupterbe will nachträglich Rechnungen einreichen Ja Gutachten vorhanden, diese Kanalarbeiten sind irgendwelche Neuerungen da es wohl in dieser Straße veraltet ist. Gutachten wurde schon länger abgeschlossen und diese Kanalarbeiten wurden erst jetzt schriftlich mittgeteilt an den Haupterben. Jetzt will der Haupterbe den Abschluss nicht unterschreiben da er sagt das muss mit in das Schätzgutachten einberechnet werden. |
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| AW: Haupterbe will nachträglich Rechnungen einreichen Zitat:
Anscheinend geht es um erneuerungen des Kanalsystems in der Straße |
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| AW: Haupterbe will nachträglich Rechnungen einreichen Zitiere aus dem Infoblatt; Die derzeit bestehende Kanalisation der Gemeinde entspricht nicht mehr den gesetzlichen Anforderungen..... Die Kosten sind vom Hauseigentümer zu tragen. Der Haupterbe wurde anscheinend auch angeschrieben zur Versammlung zu kommen hat er aber nicht wahrgenommen. |
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| AW: Haupterbe will nachträglich Rechnungen einreichen Frage ist, ob diese Arbeiten schon zum Todeszeitpunkt des Erblassers bekannt waren. |
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| AW: Haupterbe will nachträglich Rechnungen einreichen Meiner Meinung nach wird das Haus um den Wert der Sanierungsarbeiten gemindert (oder um einen Teil der Kosten). Der Auszahlungsbetrag sollte nach Aktualisierung des Gutachtens angepasst werden. Gegenbeispiel: der Haupterbe findet in dem Haus eine Kachel (eingemauert), die von Leonardo da Vinci hergestellt wurde und einen sechsstelligen Betrag wert ist. Würden die Pflichterben da nicht auch einen Anteil verlangen?
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Haupterbe will nachträglich Rechnungen einreichen Zitat:
Zitat:
Im konkreten Fall sind die Sanierungsarbeiten selbst in keinem Fall zu berücksichtigen. Es ist alleine der Zustand des Hauses zum Todeszeitpunkt des Erblassers maßgebend. Wenn bei der Bewertung jedoch der Gutachter übersehen hat, dass das Kanalsystem den aktuellen Vorschriften nicht mehr entspricht, dann ist es durchaus möglich, den Wert zu berichtigen. |
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| auszahlung pflichtteil, haupterbe, pflichtteil |
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