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Hat sohn anspruch auf erbe, ehefrau will nichts geben

Dies ist eine Diskussion zu Hat sohn anspruch auf erbe, ehefrau will nichts geben innerhalb des Forums Erbrecht

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Alt 02.03.2012, 21:10
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Hat sohn anspruch auf erbe, ehefrau will nichts geben

Hallo,

mal angenommen ein Vater W. verstirbt und hinterlässt einen Sohn B. aus erster Ehe und eine Ehefrau C.
Es gibt kein Testament (es soll wohl eins geben laut W. aber das wird bzw wurde nicht gefunden von C.).
Würde dann der Sohn B. einen gesetzlichen Erbteil erhalten ?
Die Ehefrau C. möchte nicht mit dem Sohn B. sprechen und gibt keine Sterbeurkunde und sagt nur es sind wohl noch 2000 € auf dem Girokonto von dem Vater W.
Zu diesem Girokonto von W hat C eine Generalvollmacht über den Tod hinaus.Zum Zeitpunkt des Todes war auf dem Girokonto wohl 10000 € , die Beerdigung soll 7000 € gekostet haben, davon soll wohl die Tante T der Ehefrau C 1000 € geschenkt haben (Sohn B hat das aber nicht schriftlich) .In den Beileidskarten waren wohl geschäzte 1000 €( leider weiß das genau nur die Ehefrau C ) Dann hatte W ein Auto ( ca. 6000 € ) auf seinen Namen was aber W und C genutzt haben . C hat aber noch ein Motorrad auf eigenen Namen.Desweiteren hat W noch ein Fahrrad mit Motor und Versicherungskennzeichen ( ca. 500 € ) auf seinen Namen und ein normales eigenes Fahrrad( ca. 75 € ).Gehört das Auto und die beiden Fahrräder mit zum Erbe? Eine Woche vor dem Tod hat W 2000 € seinem Sohn B erlassen ( 2000 € hatte B bei W noch Schulden weil W vor 2 Jahren B 5000 € für ein Auto geliehen hat .Der Kaufvertrag ist aber auf den Sohn B geschrieben, nur der Schein und Brief auf den Namen von W) . Und jeweils 1000 € an die beiden Kinder der Ehefrau ( nicht adoptiert ).

Hätte in so einem Fall Sohn B irgendeinen Anspruch auf ein Erbe?
Wenn ja, wie kommt Sohn B an das Erbe? Muss man einen Erbschein beantragen oder sollte man gleich zum Anwalt gehen? Wie hoch ist das Erbe?
Die Ehefrau ist enttäuscht das B nach Erbe fragt und deshalb hat C zu B gesagt "wenn du was von mir willst dann gehe zum Rechtsanwalt".

Wer übernimmt die Rechtsanwaltskosten und eventuell Gerichtskosten von Sohn B? Müsste die Ehefrau die Kosten übernehmen, da sie nicht kooparativ war und der Sohn ja nur sein Erbteil der ihm zusteht einklagen möchte / muss.

So ich hoffe es kann mir weitergeholfen werden.
Danke für die Zeit und die Mühe

Eventuell ist es noch interessant für diese Geschichte:
Angenommen Sohn B wird vier Wochen nach dem Tod von W selbst Vater. Vater W hat sich immer als sehr großzügig erwiesen und hätte gern sein Enkelkind noch kennengelernt.
Wie schon erwähnt, laut W soll es ein Testament geben, welches aber nicht mehr aufzufinden ist. Die Ehefrau C hat noch eine Lebensvesricherung nach dem Tod des Ehemanns W von 20000 Euro ausgezahlt bekommen.
Wie sollte sich Sohn B verhalten bzw. was sollte Sohn B unternehmen?
Wie ist die Rechtslage ?

MFG
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erbschein, erbstreit, pflichtteil, sohn, testament

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