Dies ist eine Diskussion zu Handlungsvollmacht eines Nachlassverwalters innerhalb des Forums Erbrecht
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| Handlungsvollmacht eines Nachlassverwalters Weiterhin angenommen, es handelt sich um ein sehr großes Erbvermögen, welches die Nachlassverbindlichkeiten "locker" deckt. Welche Rechte hat der Nachlassverwalter auf die Verwaltung von - ferner angenommen - Immobilien in Bezug auf Abschluss von Mietverträgen (höhe der Miete, Mietdauer, Zugeständnisse etc.) sowie auf Investitionen. Also kann der Nachlassverwalter z.B. die Mieteinnahmen direkt wieder investieren, ohne die Erben mit einzubinden? Wem gegenüber ist der Nachlassverwalter zur Rechenschaft verpflichtet, ob er die Nachlassverwaltung im Sinne bzw. zum Wohle aller Erben durchgeführt hat? Was ist z.B. wenn einer der Erben nach der Erbauseinandersetzung in einer der Immobilien wohnen will, diese aber duch den Nachlassverwalter für längere Zeit vermietet wurde, obwohl ihm der Wunsch des einen Erben bekannt war? |
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