Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Handlungsvollmacht eines Nachlassverwalters

Dies ist eine Diskussion zu Handlungsvollmacht eines Nachlassverwalters innerhalb des Forums Erbrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 17.10.2011, 11:46
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Oct 2011
Beiträge: 1
Keine Wertung, jurisprudence hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, jurisprudence hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, jurisprudence hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, jurisprudence hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, jurisprudence hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, jurisprudence hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, jurisprudence hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, jurisprudence hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, jurisprudence hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, jurisprudence hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Handlungsvollmacht eines Nachlassverwalters

Angenommen eine zerstrittene Erbengemeinschaft hat einen Nachlassverwalter nach BGB § 1981 Abs. 1 anordnen lassen.
Weiterhin angenommen, es handelt sich um ein sehr großes Erbvermögen, welches die Nachlassverbindlichkeiten "locker" deckt.
Welche Rechte hat der Nachlassverwalter auf die Verwaltung von - ferner angenommen - Immobilien in Bezug auf Abschluss von Mietverträgen (höhe der Miete, Mietdauer, Zugeständnisse etc.) sowie auf Investitionen. Also kann der Nachlassverwalter z.B. die Mieteinnahmen direkt wieder investieren, ohne die Erben mit einzubinden? Wem gegenüber ist der Nachlassverwalter zur Rechenschaft verpflichtet, ob er die Nachlassverwaltung im Sinne bzw. zum Wohle aller Erben durchgeführt hat?
Was ist z.B. wenn einer der Erben nach der Erbauseinandersetzung in einer der Immobilien wohnen will, diese aber duch den Nachlassverwalter für längere Zeit vermietet wurde, obwohl ihm der Wunsch des einen Erben bekannt war?
Mit Zitat antworten


Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
§ 54 (III) Beschränkung der Handlungsvollmacht Handelsrecht 05.11.2008 13:01
Handlungsvollmacht § 54 HGB Handelsrecht 18.09.2008 15:28
Wer hat die Handlungsvollmacht ?? Vereinsrecht 09.08.2007 17:15
Australien - Erbschaft - Auslegung des Testaments - Pflichten des Nachlassverwalters Erbrecht 16.03.2007 22:13





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Erbrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN