Dies ist eine Diskussion zu Grundstücksveräußerung innerhalb des Forums Erbrecht
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| Grundstücksveräußerung es sind drei Erben. Frage.: Vererbt wird ein größeres Grundstück. Der Haupterbe ist der Ehegatte des Verstorbenen.Ein Teil des Grundstücks stand zum Verkauf, man befand sich kurz vor der Vertragsunterzeichnung. Es kam aber aus den oben benannten Gründen nicht dazu. Jetzt sieht die Situation folgendermassen aus. Ein Erbe hat nun auch die Betreuung des Haupterben übernommen, allerdings hat der Richter die Erbschaftsangelegenheit einem ergänzenden Betreuer übertragen. Es muß befürchtet werden das besagter Erbe, da er sich ausdrücklich einen Teilerbschein hat ausstellen lassen, nun versucht den Besitz am Grundstück des Haupterben (es wird ja nur die Hälfte vererbt, die andere Hälfte gehört ihm ja) und seinen Erbanteil "zusammenzulegen", sodass die erforderliche Größe des zum Verkauf stehenden Teilstücks entsteht. Das Teilstück ist vermessen. Vor ein paar Tagen wurde in Erfahrung gebracht, (nicht von ihm) daß er sich mit dem Käufer über einzelne Passagen des Kaufvertrages unterhalten möchte, also ändern. Und das ein anderer Notar bemüht werden soll. Frage, kann er das Grundstück verkaufen ohne ALLE Erben in dem Vertrag berücksichtigen zu müßen? Als Begründung könnte angeführt werden, dass es da ja noch ein kleineres Stück Grund und Boden gibt. Obwohl alle verkaufen wollen, das ist keine Frage. Und wenn das möglich ist, muß dann nicht notariell festgehalten werden, daß er mit seinem Erbanteil abgeglichen ist. Oder wie macht man das? Ich danke Euch für fachliche Antworten. ![]() ![]() ![]() Geändert von Erbin (05.05.2010 um 14:59 Uhr). |
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