Dies ist eine Diskussion zu Grundstücksschulden erben ? innerhalb des Forums Erbrecht
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| Grundstücksschulden erben ? ich habe mal eine Frage: Nehmen wir an eine Frau erfährt nach dem Tod Ihres Mannes ( ca. 7 Monates verheiratet ) das dieser Grundstücke hat von denen sie nichts wusste. Auf den Grundstücken ist eine Grundschuld von sagen wir 40000 Euro. Die hinterbliebene wusste bis zu diesem Zeit nichts davon und hat erst von den Grundstücken nach 6 Monaten ( nach dem Tod ) erfahren. Ich habe gehört dann würde Sie automatisch die Grundschuld erben stimmt das? Ich meine Sie hat ja so gesehen keinen Erbschein erhalten o.ä. ? Danke für eure Antworten Beste Grüße |
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| AW: Grundstücksschulden erben ? Ich denke in diesem Fall ja. |
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| AW: Grundstücksschulden erben ? Die Frage ist halt wie die Ehefrau am besten aus der Nummer Raus kommt. |
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| AW: Grundstücksschulden erben ? Zitat:
Auch ein unverbindlicher Kontakt mit dem Gläubiger der Grundschuld kann nicht schaden. Vielleicht wird man sich ja einig. Soviel scheinen die Grundstücke dann ja auch nicht wert. Scheitert das, rate auch ich zum Anwalt. Es gibt da ein paar juristische Möglichkeiten, die aber fallabhängigst sind.
__________________ ~ шитт хаппенс? - ерунда! ~ Ornamente, die jemand auf der Mauer seines Nachbarn angebracht hat, die für diesen aber nicht sichtbar sind, berechtigen nicht zu einer Beseitigungsklage. Amtsgericht München vom 15. Juli 2010 (AZ: 281 C 17376/09) |
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| AW: Grundstücksschulden erben ? Zitat:
Ich war da vorhin auch irgendwie ausgehungert, ich wollte noch schreiben, dass der Grundschuldgläubiger vielleicht auch einen brauchbaren Schätzwert der Grundstücke haben könnte. Die müssen ja eigentlich auch notariell "gekauft" worden sein, vielleicht kommt man da auch an Kaufpreise über Notar. Man muss sich ja erstmal orientieren, schon etwas blöd, wenn da verschuldete Grundstücke "aus dem Nichts" auftauchen.
__________________ ~ шитт хаппенс? - ерунда! ~ Ornamente, die jemand auf der Mauer seines Nachbarn angebracht hat, die für diesen aber nicht sichtbar sind, berechtigen nicht zu einer Beseitigungsklage. Amtsgericht München vom 15. Juli 2010 (AZ: 281 C 17376/09) |
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| erbe, grundstück, schuld |
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