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Grundstücksschulden erben ?

Dies ist eine Diskussion zu Grundstücksschulden erben ? innerhalb des Forums Erbrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 27.03.2012, 14:34
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Grundstücksschulden erben ?

Hallo zusammen,

ich habe mal eine Frage:

Nehmen wir an eine Frau erfährt nach dem Tod Ihres Mannes ( ca. 7 Monates verheiratet ) das dieser Grundstücke hat von denen sie nichts wusste. Auf den Grundstücken ist eine Grundschuld von sagen wir 40000 Euro. Die hinterbliebene wusste bis zu diesem Zeit nichts davon und hat erst von den Grundstücken nach 6 Monaten ( nach dem Tod ) erfahren.

Ich habe gehört dann würde Sie automatisch die Grundschuld erben stimmt das? Ich meine Sie hat ja so gesehen keinen Erbschein erhalten o.ä. ?

Danke für eure Antworten

Beste Grüße
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  #2 (permalink)  
Alt 27.03.2012, 14:45
Boardneuling
 
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AW: Grundstücksschulden erben ?

Ich denke in diesem Fall ja.
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  #3 (permalink)  
Alt 27.03.2012, 14:47
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AW: Grundstücksschulden erben ?

Die Frage ist halt wie die Ehefrau am besten aus der Nummer Raus kommt.
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  #4 (permalink)  
Alt 27.03.2012, 15:14
V.I.P.
 
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AW: Grundstücksschulden erben ?

Zitat:
Zitat von optimist-trier Beitrag anzeigen
Die Frage ist halt wie die Ehefrau am besten aus der Nummer Raus kommt.
Dazu sollte sie sich den Vertrag über die Grundschuld besorgen und prüfen, was im Grundbuch steht. Daraus kann man u.U. schon ableiten, ob die Grundstücke überschuldet sind.

Auch ein unverbindlicher Kontakt mit dem Gläubiger der Grundschuld kann nicht schaden. Vielleicht wird man sich ja einig. Soviel scheinen die Grundstücke dann ja auch nicht wert.

Scheitert das, rate auch ich zum Anwalt. Es gibt da ein paar juristische Möglichkeiten, die aber fallabhängigst sind.
__________________
~
шитт хаппенс? - ерунда!
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Ornamente, die jemand auf der Mauer seines Nachbarn angebracht hat, die für diesen aber nicht sichtbar sind, berechtigen nicht zu einer Beseitigungsklage.

Amtsgericht München vom 15. Juli 2010 (AZ: 281 C 17376/09)
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  #5 (permalink)  
Alt 27.03.2012, 21:21
V.I.P.
 
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AW: Grundstücksschulden erben ?

Zitat:
Zitat von Aoide Beitrag anzeigen
War sicher richtig gemeint und nur unklar formuliert, aber noch mal zur Klarstellung:

Wenn nicht nur die GRundstücke sondern z.B. auch noch Geld im Nachlass vorhanden war, kommt es darauf an, ob der gesamte Nachlass überschuldet ist (also insgesamt mehr Schulden als Werte).

Sehr guter Tipp ist, sich mal bei den Grundschuldgläubigern zu erkundigen, in welcher Höhe hier denn überhaupt Schulden bestehen, denn eine eingetragene Grundschuld in Höhe von 10.000 EUR bedeutet nicht, dass hier auch tatsächlich aktuell noch Schulden in dieser Höhe bestehen.
Richtig, die Gesamtsummen entscheiden, danke für Klarstellung.

Ich war da vorhin auch irgendwie ausgehungert, ich wollte noch schreiben, dass der Grundschuldgläubiger vielleicht auch einen brauchbaren Schätzwert der Grundstücke haben könnte. Die müssen ja eigentlich auch notariell "gekauft" worden sein, vielleicht kommt man da auch an Kaufpreise über Notar.

Man muss sich ja erstmal orientieren, schon etwas blöd, wenn da verschuldete Grundstücke "aus dem Nichts" auftauchen.
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erbe, grundstück, schuld

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