Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Grundstück, Erben teilweise unbekannt & im Ausland

Dies ist eine Diskussion zu Grundstück, Erben teilweise unbekannt & im Ausland innerhalb des Forums Erbrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 13.08.2011, 21:03
Boardneuling
 
Registriert seit: Nov 2010
Beiträge: 5
Keine Wertung, Bayer01 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Bayer01 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Bayer01 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Bayer01 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Bayer01 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Bayer01 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Bayer01 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Bayer01 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Bayer01 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Bayer01 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Grundstück, Erben teilweise unbekannt & im Ausland

Hallo,

mal angenommen, ein Grundstück ist auf eine Erbengemeinschaft eingetragen (3 Brüder) alle verstorben, die Erben von zwei Brüdern sind sich einig, die Erben des dritten Bruders der bis zu seinem Ableben in Holland lebte, konnten bislang nicht ermittelt werden (eine Tochter in Europa unbekannt verzogen (letzter bekannter Wohnort in den Niederlande, Nachweis liegt vor)) eine weitere in den Niederlanden lebende Tochter will mit der Angelegenheit nichts zu tun haben (antwortet nicht auf Briefe, legitimiert sich nicht als Erbin).
Da das Grundstück Kosten verursacht (Grundsteuer, Straßenreinigungskosten) für die eine Erbin eines anderen Bruders regelmäßig zur Kasse gebeten wird, wollen die Erben der beiden Brüder das Grundstück loswerden.

Was gibt es hier für eine Möglichkeit? Kann eine Nachlass- / Abwehsenheitspflegschaft für die Erben des in den Niederlande verstorbenen Bruders beantragt werden, wenn ja, bei welchem Nachlassgericht muß dies geschehen, gibt es eine andere Möglichkeit (da der Wert des Grundstücks gegen Null tendiert, wäre man an einer günstigen Möglichkeit interessiert)?

Nach Aussage des von einer Erbin beauftragten Anwaltes gibt es nur die Möglichkeit Detektive mit der Auffindung der unbekannt verzogenen wahrscheinlichen Erbin zu beauftragen oder die in den Niederlande lebende Tochter zu verklagen. Was haltet Ihr davon?

Vielen Dank vorab.
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 13.08.2011, 22:50
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2006
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 3.274
97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)  
AW: Grundstück, Erben teilweise unbekannt & im Ausland

[QUOTE=Bayer01;892013]...bei welchem Nachlassgericht muß dies geschehen[/QUOTE}
Zuständig ist das NG am letzten Wohnort des Verstorbenen.
Zitat:
...gibt es eine andere Möglichkeit (da der Wert des Grundstücks gegen Null tendiert, wäre man an einer günstigen Möglichkeit interessiert)?
Nein.
Zitat:
Nach Aussage des von einer Erbin beauftragten Anwaltes gibt es nur die Möglichkeit Detektive mit der Auffindung der unbekannt verzogenen wahrscheinlichen Erbin zu beauftragen oder die in den Niederlande lebende Tochter zu verklagen. Was haltet Ihr davon?
Das ist richtig, ohne Ermittlung der Erben geht letztendlich nichts.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 15.08.2011, 15:38
Boardneuling
 
Registriert seit: Nov 2010
Beiträge: 5
Keine Wertung, Bayer01 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Bayer01 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Bayer01 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Bayer01 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Bayer01 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Bayer01 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Bayer01 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Bayer01 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Bayer01 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Bayer01 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Grundstück, Erben teilweise unbekannt & im Ausland

Hallo und danke für die Antwort,

leider werd ich daraus noch nicht schlau ob ein Nachlasspfleger beantragt werden kann?

Wenn ja, eine weitere Frage bzgl. des Nachlassgerichtes: Gilt die Zuständigkeitsregelung auch bei im EU Ausland wohnhaften/verstorbenen Erblassern?
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 23.08.2011, 20:47
HKB HKB ist offline
Senior Mitglied
 
Registriert seit: Feb 2008
Ort: NRW
Beiträge: 451
Blog-Einträge: 1
95% positive Bewertungen (451 Beiträge, 24 Bewertungen)95% positive Bewertungen (451 Beiträge, 24 Bewertungen)95% positive Bewertungen (451 Beiträge, 24 Bewertungen)95% positive Bewertungen (451 Beiträge, 24 Bewertungen)95% positive Bewertungen (451 Beiträge, 24 Bewertungen)95% positive Bewertungen (451 Beiträge, 24 Bewertungen)95% positive Bewertungen (451 Beiträge, 24 Bewertungen)95% positive Bewertungen (451 Beiträge, 24 Bewertungen)95% positive Bewertungen (451 Beiträge, 24 Bewertungen)95% positive Bewertungen (451 Beiträge, 24 Bewertungen)  
AW: Grundstück, Erben teilweise unbekannt & im Ausland

Wenn das Grundstück in Deutschland liegt und der Erblasser im Ausland lebte, sollte das zuständige Nachlassgericht das sein, in dessen deutscher Stadt der letzte Wohnsitz war.

Ein Nachlasspfleger könnte bei diesem Gericht für die unbekannten Erben bestellt werden.Der arbeitet aber auch nicht kostenlos. Wenn das Haus nichts wert ist und evtl. noch offene Rechnungen zu erwarten sind, könnte man ausschlagen.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Erben aus dem Ausland bei Privatinsolvenz Erbrecht 26.10.2010 12:17
Erben im Ausland Erbrecht 17.03.2009 12:25
Erben unbekannt-Wie Erbengemeinschaft auflösen und Erbe veräußern? Erbrecht 20.01.2009 23:04
Erben in Deutschland - Immobilie im Ausland - Unterschriftfälschung Erbrecht 02.11.2006 23:03





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Erbrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN