Dies ist eine Diskussion zu Grundstück, Erben teilweise unbekannt & im Ausland innerhalb des Forums Erbrecht
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| Grundstück, Erben teilweise unbekannt & im Ausland mal angenommen, ein Grundstück ist auf eine Erbengemeinschaft eingetragen (3 Brüder) alle verstorben, die Erben von zwei Brüdern sind sich einig, die Erben des dritten Bruders der bis zu seinem Ableben in Holland lebte, konnten bislang nicht ermittelt werden (eine Tochter in Europa unbekannt verzogen (letzter bekannter Wohnort in den Niederlande, Nachweis liegt vor)) eine weitere in den Niederlanden lebende Tochter will mit der Angelegenheit nichts zu tun haben (antwortet nicht auf Briefe, legitimiert sich nicht als Erbin). Da das Grundstück Kosten verursacht (Grundsteuer, Straßenreinigungskosten) für die eine Erbin eines anderen Bruders regelmäßig zur Kasse gebeten wird, wollen die Erben der beiden Brüder das Grundstück loswerden. Was gibt es hier für eine Möglichkeit? Kann eine Nachlass- / Abwehsenheitspflegschaft für die Erben des in den Niederlande verstorbenen Bruders beantragt werden, wenn ja, bei welchem Nachlassgericht muß dies geschehen, gibt es eine andere Möglichkeit (da der Wert des Grundstücks gegen Null tendiert, wäre man an einer günstigen Möglichkeit interessiert)? Nach Aussage des von einer Erbin beauftragten Anwaltes gibt es nur die Möglichkeit Detektive mit der Auffindung der unbekannt verzogenen wahrscheinlichen Erbin zu beauftragen oder die in den Niederlande lebende Tochter zu verklagen. Was haltet Ihr davon? Vielen Dank vorab. |
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| AW: Grundstück, Erben teilweise unbekannt & im Ausland [QUOTE=Bayer01;892013]...bei welchem Nachlassgericht muß dies geschehen[/QUOTE} Zuständig ist das NG am letzten Wohnort des Verstorbenen. Zitat:
Zitat:
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| AW: Grundstück, Erben teilweise unbekannt & im Ausland Hallo und danke für die Antwort, leider werd ich daraus noch nicht schlau ob ein Nachlasspfleger beantragt werden kann? Wenn ja, eine weitere Frage bzgl. des Nachlassgerichtes: Gilt die Zuständigkeitsregelung auch bei im EU Ausland wohnhaften/verstorbenen Erblassern? |
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| AW: Grundstück, Erben teilweise unbekannt & im Ausland Wenn das Grundstück in Deutschland liegt und der Erblasser im Ausland lebte, sollte das zuständige Nachlassgericht das sein, in dessen deutscher Stadt der letzte Wohnsitz war. Ein Nachlasspfleger könnte bei diesem Gericht für die unbekannten Erben bestellt werden.Der arbeitet aber auch nicht kostenlos. Wenn das Haus nichts wert ist und evtl. noch offene Rechnungen zu erwarten sind, könnte man ausschlagen. |
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