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Grundsicherungsamt und Erbe

Dies ist eine Diskussion zu Grundsicherungsamt und Erbe innerhalb des Forums Erbrecht

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Alt 18.08.2011, 00:09
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Grundsicherungsamt und Erbe

Folgender fiktiver Fall:

Die Besitzerin eines Grundstückes mit Haus lebt in einem Altersheim. Ein Teil der Kosten für das Altersheim trägt das Grundsicherungsamt. Wenn die Besitzerin nun jemanden in das Grundbuch eintragen lassen möchte oder übertragen möchte,wäre dies ohne weiteres möglich?


Geändert von Juraforumadmin (18.08.2011 um 10:46 Uhr). Grund: Bitte nur fiktive Fälle diskutieren!
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Alt 23.08.2011, 20:37
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AW: Grundsicherungsamt und Erbe

Da steht mit großer Wahrscheinlichkeit an im ersten Rang das Grundsicherungsamt und das lässt bei 0 Aussicht auf Bares sicher versteigern.Die Grundsicherung wird bei Immobilienbesitz nur als Darlehen gewährt.
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