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Grundsätze Schenkung

Dies ist eine Diskussion zu Grundsätze Schenkung innerhalb des Forums Erbrecht

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Alt 29.11.2011, 12:08
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Grundsätze Schenkung

Guten Tag, ich habe mich jetzt seit Jahren nicht mehr mit dem Thema Erbschaft und Schenkung beschäftigt, und bin jetzt nach dem Lesen des Forums einigermaßen verwirrt...

Thema Bewertung:
Wie werden denn Immobilien mittlerweile bewertet? Ich lese andauernd von Verkehrswert und Marktwert. Gleichzeitig habe ich aber Begriffe wie Durchnittswert, Einheitswert etc im Kopf.

Thema Besteuerung:
Werden Immobilien (genauer Einfamilienhäuser) mittlerweile zu 100% versteuert? Auch hier habe ich noch etwas von 50% im Kopf...

Thema Freibetrag:
Wenn ich mich recht erinnere, waren das einmal 205.000 € für Kinder und iwas mit 50.000 € für Enkel. Ist das noch aktuell?

Die Fragen kamen konkret auf, als ich mich mit folgendem Fall beschäftigt habe:
Die 80jährige A ist Eigentümerin einer Immobilie (Einfamilienhaus 250.000€ + Grundstück 250.000€), die nach ihrem Tod an den einzigen Sohn B vererbt werden soll. B fragt sich nun, ob eine Schenkung zu Lebzeiten steuerliche Vorteile für ihn und seinen Sohn C (den Enkel der A) hätte.


Ich hoffe ich konnte mich einigermaßen verständlich ausdrücken und bedanke mich im Voraus für Antworten!
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  #2 (permalink)  
Alt 29.11.2011, 15:30
V.I.P.
 
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AW: Grundsätze Schenkung

vielleicht hilft das: Steuerbefreiung_von_selbstgenutztem_Wohnraum

und das: freibeträge

und besteuerung oberhalb vom freibetrag
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