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Grundbucheintrag

Dies ist eine Diskussion zu Grundbucheintrag innerhalb des Forums Erbrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 21.03.2010, 15:02
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Grundbucheintrag

Mal angenommen vor einiger Zeit ist Oma A gestoben, Opa B lebt noch.
Opa B hat Kinder und Enkel.
Nun denkt Opa B das er auch irgendwann geht und traegt alle Kinder und die Enkel ins Grundbuch ein.
Was bedeutet das fuer die Enkel ?, Was will er wohl damit bezwecken ?
Sind den nicht in erste Linie die Kinder die Erben und nicht die Enkel von Opa B's Grundstueck.

tnx
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  #2 (permalink)  
Alt 21.03.2010, 18:55
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AW: Grundbucheintrag

Zitat:
Zitat von Thomas_70
Nun denkt Opa B das er auch irgendwann geht und traegt alle Kinder und die Enkel ins Grundbuch ein.
Das wäre nur möglich, wenn Kinder und Enkel von B dem auch zustimmen - ohne Zustimmung kein Eintrag. Wenn Enkel noch minderjährig, dann müssen die Eltern der Enkel zustimmen.


Zitat:
Zitat von Thomas_70
Was bedeutet das fuer die Enkel ?, Was will er wohl damit bezwecken ?

Bedeutung:
Rechtlich ist das wohl eine Schenkung.
Evtl. könnte das auch ein vorweggenommenes Erbe sein - hängt von den genaueren Umständen ab.


Zweck:
Beim besten Willen - woher soll ich das wissen?
Es gibt einige Menschen, die wollen Ihren Nachlass schon vor Ihrem Tode regeln - auch, damit es hinterher keine Streitigkeiten zwischen den Erben gibt.
Auch steuerliche Gründe sind manchmal gegeben.
Oder man erhofft sich dadurch ein besonderes Wohlwollen der Beschenkten in den letzten Lebensjahren (kann sich auch in´s Gegenteil entwickeln).

Geändert von Clever (22.03.2010 um 11:24 Uhr).
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