Dies ist eine Diskussion zu Grundbuchänderung nach Todesfall innerhalb des Forums Erbrecht
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| Grundbuchänderung nach Todesfall nehmen wir mal an die gute Dame E. hatte zu Lebzeiten ein Häuschen besessen und war als alleinige Besitzerin im Grundbuch vermerkt. Jetzt ist die Frau E. leider verstorben und die beiden Kinder X und Y erben das Haus und wollen aus den zwei Wohnungen in dem Haus zwei Eigentumswohnungen machen. Es gibt auch von seiten des Amtsgerichts einen Erbschein. Was müssten X und Y jetzt machen um beide im Grundbuch eingetragen zu werden? Ist es möglich im Grundbuch zu vermerken wem z.B. die Wohung auf einer bestimmten Etage gehört? Und müssten die beiden einen Notar bzw. Anwalt einschalten wenn es "nur" darum geht die Erben gleichberechtigt umzuschreiben oder würde da ein kleiner Besuch beim Grundbuchamt reichen? Und mal so ganz allgemein gefragt; gilt für X und Y diese Wohung als Vermögen was in irgendeiner Art und Weise versteuert werden muss (die Wohungen würden nicht vermietet sondern selber bewohnt)? Danke und Gruß Tiia |
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| AW: Grundbuchänderung nach Todesfall Mit dem vom Nachlassgericht ausgestellten Erbschein erfolgt m.W. eine gebührenfreie Umschreibung des Grundbuches auf die Erben. Die Absicht der Erben 2 Eigentumswohnungen auszuweisen, bedarf einer Teilungs- und Abgeschlossenheitserklärung, die in der Regel ein Architekt kostenpflichtig ausfertigt; die weitere Umschreibung im Grundbuch ist dann ebenfalls gebührenpflichtig.
__________________ ned dass ma redt, ma sagts ja bloß ![]() Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln |
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| AW: Grundbuchänderung nach Todesfall Zitat:
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| AW: Grundbuchänderung nach Todesfall Die Zweijahresfrist beginnt mit dem g von Erfall (Todestag). Die Erben werden dann als Erbengemeinschaft eingetragen. Wenn eine "Zuweisung" einer Wohnung an einen Erben erfolgen soll, kann dies über die Bildung von Wohnungseigentum unter gleichzeitiger Erbauseinandersetzung erfolgen. Insoweit wird eine Rücksprache mit einem Notar empfohlen. |
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| AW: Grundbuchänderung nach Todesfall Erstmal vielen lieben Dank für die schnellen Antworten! Nur damit ich das richtig verstehe Mit dem Erbschein und einem formlosen Schreiben an das Grundbuchamt würden die beiden X und Y sogar kostenlos als "Erbengemeinschaft" eingetragen! Würde es denn ausreichen wenn die Personen X und Y einen Vertrag (vielleicht sogar beim Anwalt) aufsetzen wo die unterschiedlichen Wohnverhältnisse drin geregelt werden? Und auch die Erbschaftsgeschichten für die Kinder von X und Y? Man könnte doch in Verträgen verankern das Änderungen nur im Beiseitigen einverständnis erfolgen können oder? Damit wären doch sowohl X wie auch Y auf der sicheren Seite oder? Danke und Gruß Tiia |
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| AW: Grundbuchänderung nach Todesfall Zitat:
Wenn kein Wohnungseigentum begründet werden soll, kann auch ein "Wohnrecht" vereinbart und ins Grundbuch eingetragen werden. Das geht aber nur über einen Notar! |
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| AW: Grundbuchänderung nach Todesfall Den Architekten kann man sich sparen, wenn man den Bauplan, falls überhaupt nötig, mit den entsprechenden Änderungen (z.B. Wohnungseingangstüren) versieht und sich die Abgeschlossenheit vom Bauamt bestätigen lässt. |
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