Dies ist eine Diskussion zu Grund und Boden aus Ehe mit verstorbener Ehefrau an Enkelkinder, aber wie ? innerhalb des Forums Erbrecht
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| Aus der Ehe entstanden 2 Kinder. Da sich ein Enkelkind dazu entschloss den Grund und Boden nutzen zu wollen, aber da das eine Kind aus der Ehe nicht auf seinen Erbteil verzichten will und ausbezahlt werden möchte, sind wir nicht sicher wie wir diese Angelegenheit genau angehen sollen und wie groß der auszubezahlende Anteil sein wird. Grund und Boden, Wert ca. 40.000 Euro (Verkehrswert-Gutachten wird erstellt) ------------------------------------------------ Ehe Oma und Opa Aus Ehe Kind 1, und Kind 2 Aus Ehe Kind 1, Enkelkind 1 und Enkelkind 2 Aus Ehe Kind 2, Enkelkind 1 und Enkelkind 2 Nur ein Enkelkind möchte Grund und Boden nutzen, da die anderen eigenen Grund und Boden entweder besitzen oder mit Eltern (Kind 1 oder Kind 2 aus Ehe Oma und Opa) wohnen. Frage nun: Wie bezahlt man den Erbteil so aus, das das Enkelkind keine weiteren Befürchtungen haben muss das noch mals einer Geld (Vermögen) aus dem Erblass einfordern kann (wenn Opa verstirbt, was hoffentlich nicht so schnell der fall sein sollte)? |
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| AW: Grund und Boden aus Ehe mit verstorbener Ehefrau an Enkelkinder, aber wie ? Zitat:
Allgemein ist es so, dass die Auseinandersetzung Sache der Erben ist. Man muss sich einigen. Der Erbteil der Oma hat nichts mit dem Erbteil des Opas zu tun. Beim Tod des Opas kann man durchaus nochmal erben bzw. ein Pflichtteilsrecht haben. |
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