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geschieden-neuverheiratet-tot

Dies ist eine Diskussion zu geschieden-neuverheiratet-tot innerhalb des Forums Erbrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 02.01.2012, 13:08
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geschieden-neuverheiratet-tot

Sachverhalt:
Ein Ehepaar hat 2 Kinder, wird nach 14 Jahren Ehe geschieden.
Die Kinder bleiben bei der Mutter.
Der geschiedene Mann heiratet erneut, kauft mit seiner neuen Ehefrau und ihrem Kind, von dem er nicht der Vater ist, ein Haus.
Ein gemeinsames Baby ist unterwegs.
Bei einem Verkehrsunfall kommt er ums Leben.
Es werden 100.000€ LV (LV aus dem Hauskauf von der Bank) ausbezahlt, von einer anderen Versicherung, nach der Trennung abgeschlossen, erhält die Witwe 70.000€.

Fragestellung:
1. Wer erbt das Haus
2. Wer erbt die LV
3. Wer erbt die andere Versicherung
4. Wie können die Kinder aus 1. Ehe aus der Erbfolge ausgeschlossen werden, damit die Witwe mit den beiden Kindern ein sorgenfreies Leben führen kann?


Hoffe, dass alles verständlich ist.

Smarte Grüße
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  #2 (permalink)  
Alt 02.01.2012, 13:13
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AW: geschieden-neuverheiratet-tot

Zitat:
Zitat von smart65 Beitrag anzeigen
4. Wie können die Kinder aus 1. Ehe aus der Erbfolge ausgeschlossen werden, damit die Witwe mit den beiden Kindern ein sorgenfreies Leben führen kann?
Gar nicht und das ist auch gut so, die haben auch ein Recht auf Versorgung!
__________________
Zitat:
Die schlimmste aller Kampfkünste heißt Jura
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  #3 (permalink)  
Alt 02.01.2012, 13:13
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AW: geschieden-neuverheiratet-tot

Gibt es ein Testament?

Wer steht momentan zu welchem Anteil im Grundbuch?

Wurde bei den LV's ein Bezugsrecht verfügt? Wenn ja, wer ist hier begünstigt?

Der Mann könnte ein Testament machen! Allerdings behalten die Kinder einen Pflichtteilsanspruch
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  #4 (permalink)  
Alt 02.01.2012, 13:17
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AW: geschieden-neuverheiratet-tot

Es gibt kein Testament.
Die Witwe und der verstorbene Ehemann stehen zu gleichen Teilen im Grundbuch
Bei beiden Versicherungen ist die Witwe die begünstigte Person.

Pflichtteilsanspruch?
Wie hoch ist der?
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  #5 (permalink)  
Alt 02.01.2012, 13:22
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AW: geschieden-neuverheiratet-tot

Zitat:
Zitat von Aoide Beitrag anzeigen
Der Mann könnte ein Testament machen!
Ich schätze die Option können wir definitiv ausschließen
__________________
Zitat:
Die schlimmste aller Kampfkünste heißt Jura
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  #6 (permalink)  
Alt 02.01.2012, 13:23
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AW: geschieden-neuverheiratet-tot

Sorry....hatte irgendwie überlesen, dass der Ehemann schon tot ist
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  #7 (permalink)  
Alt 02.01.2012, 13:25
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AW: geschieden-neuverheiratet-tot

sorry:

Im Fallbeispiel ist der Ehemann verstorben.
Was in der Realität GsD nicht der Fall ist.
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  #8 (permalink)  
Alt 02.01.2012, 15:19
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AW: geschieden-neuverheiratet-tot

Zitat:
Zitat von Angelito Beitrag anzeigen
Gar nicht und das ist auch gut so, die haben auch ein Recht auf Versorgung!
Sorry, hab ich überlesen.
Die Kinder(17+15) sind versorgt, haben separate LV ein Haus und sind bestens abgesichert.

Die Fragestellung ging in Richtung des neu gekauften Hauses.
Ob da die Kinder aus 1. Ehe Ansprüche haben.
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  #9 (permalink)  
Alt 02.01.2012, 15:21
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AW: geschieden-neuverheiratet-tot

Ja haben sie! Beide Kinder sind zusammen mit der Ehefrau und etwaigen weiteren leiblichen Kindern gesetzliche Erben des Vaters.

Sollten sie per Testament enterbt werden, verbleibt ihnen in jedem Fall ein Pflichtteilsanspruch (Geldanspruch) in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils
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  #10 (permalink)  
Alt 02.01.2012, 15:42
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Zitat:
Zitat von Aoide Beitrag anzeigen
Ja haben sie! Beide Kinder sind zusammen mit der Ehefrau und etwaigen weiteren leiblichen Kindern gesetzliche Erben des Vaters.

Sollten sie per Testament enterbt werden, verbleibt ihnen in jedem Fall ein Pflichtteilsanspruch (Geldanspruch) in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils
Wie müsste so ein Testament mit ensprechender Enterbung aussehen, bzw. wo kann man dafür einen Vordruck finden?
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