Dies ist eine Diskussion zu geschieden-neuverheiratet-tot innerhalb des Forums Erbrecht
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| geschieden-neuverheiratet-tot Ein Ehepaar hat 2 Kinder, wird nach 14 Jahren Ehe geschieden. Die Kinder bleiben bei der Mutter. Der geschiedene Mann heiratet erneut, kauft mit seiner neuen Ehefrau und ihrem Kind, von dem er nicht der Vater ist, ein Haus. Ein gemeinsames Baby ist unterwegs. Bei einem Verkehrsunfall kommt er ums Leben. Es werden 100.000€ LV (LV aus dem Hauskauf von der Bank) ausbezahlt, von einer anderen Versicherung, nach der Trennung abgeschlossen, erhält die Witwe 70.000€. Fragestellung: 1. Wer erbt das Haus 2. Wer erbt die LV 3. Wer erbt die andere Versicherung 4. Wie können die Kinder aus 1. Ehe aus der Erbfolge ausgeschlossen werden, damit die Witwe mit den beiden Kindern ein sorgenfreies Leben führen kann? Hoffe, dass alles verständlich ist. Smarte Grüße |
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| AW: geschieden-neuverheiratet-tot Gar nicht und das ist auch gut so, die haben auch ein Recht auf Versorgung!
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| AW: geschieden-neuverheiratet-tot |
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| AW: geschieden-neuverheiratet-tot |
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| AW: geschieden-neuverheiratet-tot Zitat:
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| AW: geschieden-neuverheiratet-tot Sorry....hatte irgendwie überlesen, dass der Ehemann schon tot ist |
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| AW: geschieden-neuverheiratet-tot sorry: Im Fallbeispiel ist der Ehemann verstorben. Was in der Realität GsD nicht der Fall ist. |
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| AW: geschieden-neuverheiratet-tot Zitat:
Die Kinder(17+15) sind versorgt, haben separate LV ein Haus und sind bestens abgesichert. Die Fragestellung ging in Richtung des neu gekauften Hauses. Ob da die Kinder aus 1. Ehe Ansprüche haben. |
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| AW: geschieden-neuverheiratet-tot Ja haben sie! Beide Kinder sind zusammen mit der Ehefrau und etwaigen weiteren leiblichen Kindern gesetzliche Erben des Vaters. Sollten sie per Testament enterbt werden, verbleibt ihnen in jedem Fall ein Pflichtteilsanspruch (Geldanspruch) in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils |
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| AW: geschieden-neuverheiratet-tot Zitat:
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