Dies ist eine Diskussion zu Gemeinschaftliches Testamente in der DDR? innerhalb des Forums Erbrecht
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| Gemeinschaftliches Testamente in der DDR? als ich noch ein Kind war, wurde in der DDR in den Medien eine gewisse Zeit relativ viel über gemeinschaftliche Testamente gesagt und geschrieben. Da es mich betraf, hatte ich mir z.B. Artikel in der "Wochenpost" durchgelesen, die für mich auch recht verständlich waren. Ich hatte das so aufgefaßt, daß man ein gemeinschaftliches Testament nach dem Tod des Ehepartners eigentlich nicht oder zumindest nicht so einfach hätte widerrufen können. Die Praxis war eine andere und so wie ich das jetzt im Internet lese, war auch die Rechtslage eine andere. Man konnte ein gemeinschaftliches Testament auch ohne trifftige Gründe widerrufen. Der Erbe mußte allerdings ausgezahlt werden. Hatten ich und meine Eltern da etwas falsch verstanden? Wir wurden damals erst vom Rechtsanwalt aufgeklärt. Kann sich jemand an die Berichterstattung in den Medien erinnern? Mich würde auch einmal interessieren, ob die Erblasser überhaupt richtig aufgeklärt wurden. Mußten gemeinschaftliche Testamente notariell beglaubigt werden? Im konkreten Erbfall kommen einige Merkwürdigkeiten hinzu, die ich hier nicht alle erwähnen möchte. Eine eher harmlose Merkwürdigkeit war dabei die, daß die Erblasserin später Probleme mit dem Fernsehempfang hatte, bei denen ihr der spätere Erbe, der mit ihr in einer Wohnung gelebt hat, nicht half. Zu diesem Zeitpunkt war man dann schon zerstritten. Ich kann mich nicht erinnern, zu diesem Zeitpunkt oder später offiziell eine andere Information in den Medien erhalten zu haben als die ursprüngliche. Nach dem Besuch beim Rechtsanwalt hatten meine Eltern der Erblasserin gesagt, daß sie das gemeinschaftliche Testament widerrufen müßte. Ich war selbst Zeuge, als die Erblasserin darauf meinte, daß man ihr gesagt hätte, daß sie einfach nur ein neues Testament verfassen sollte. Meine Eltern hatten entschieden, nicht um dieses Erbe zu kämpfen, weil die Immobilien der überlebenden Ehefrau gehört hatten und zudem ein junger Mann, der vor mir erben sollte, einen tödlichen Verkehrsunfall hatte. Ich erhielt damals einige Hundert Mark und hatte sogar überlegt, die Erbschaft auszuschlagen. Meine Eltern meinten dann aber, daß ich sie annehmen sollte. Ich bin also ganz offiziell Erbe des zuerst verstorbenen Ehemannes. Ob das auch so registriert wurde, weiß ich nicht. Wir hatten dieses gemeinschaftliche Testament nie gesehen. Ich habe keine Ahnung, ob dieses Testament im staatlichen Notariat hinterlegt wurde. Der Fall ist mit Sicherheit verjährt. Ich habe einige Jahre wieder in diesem Ort gelebt und muß mich aufgrund gewisser Erlebnisse der letzten Jahre eventuell doch auch wieder mit diesem Fall befassen. Hier in diesem Forum würde mich einfach nur interessieren, wie ältere Personen oder Rechtsanwälte die Berichterstattung zu diesem Thema in den 60ern und 70ern in den Medien erlebt hatten. |
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