Dies ist eine Diskussion zu Gemeinsames Testament, Rechte des Kindes? innerhalb des Forums Erbrecht
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| Gemeinsames Testament, Rechte des Kindes? Zitat:
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| AW: Gemeinsames Testament, Rechte des Kindes? Welche Staatsangehörigkeit hatte der Vater, wo war er wohnhaft? |
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| AW: Gemeinsames Testament, Rechte des Kindes? Sorry für die späte Antowrt – ich hoffe es ist ok, einen alten Thread wieder ‘aufzuwärmen’. Frau A's Vater hat seit den 60er Jahren in Deutschland gewohnt, und hat ein paar Jahre nach dem Umzug nach Deutschland die deutsche Staatsangehörigkeit angenommen. Daher dürfte in diesem Fall deutsches Erbrecht gültig sein. |
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| AW: Gemeinsames Testament, Rechte des Kindes? Liegt die Immobilie auch in Deutschland? |
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| AW: Gemeinsames Testament, Rechte des Kindes? Ja, sämtlicher Besitz der Familie A liegt in Deutschland. |
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| AW: Gemeinsames Testament, Rechte des Kindes? Für die Beurteilung der Fragestellung kommt es auf die genaue Wortwahl im Testament an. Handelt es sich um ein "Berliner Testament", als Einsetzung der Frau A als Schlusserbe oder wurde die Vor- und Nacherbschaft gewählt und Frau A daher als Nacherbe eingesetzt? Im ersteren Fall besteht ein Pflichtteilsanspruch im letzteren Fall bestehen vor dem Tod der Schwiegermutter keine Ansprüche. |
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| AW: Gemeinsames Testament, Rechte des Kindes? Zitat:
![]() das hab ich nicht gewußt. und das geht dann ohne zustimmung der kinder? ich hätte gedacht, dass das nur möglich wär, wenn vorher ein erbvertrag gemacht wird, wo die kinder extra dann verzichten müssen? |
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| AW: Gemeinsames Testament, Rechte des Kindes? Zitat:
Der Vorerbe hat im Gegenzug auch nur beschränkte Verfügung über das Erbe, während für die Schlusserbeneinsetzung keine derartigen beschränkungen gelten. |
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| AW: Gemeinsames Testament, Rechte des Kindes? Die Kinder haben in jedem Fall einen Anspruch auf den Pflichtteil. Der ist auch mit dem Berliner Testament nicht auszuschließen, sondern nur durch Erbunwürdigkeit. Allerdings gibt es den folgenden Passus in einigen Berliner Testamenten: Sollte eines der Kinder nach dem Ableben des zuerst versterbenden auf der Zahlung des Pflichtteils bestehen, hat es nach dem Tod des anderen Elternteils auch nur den Pflichtteil zu bekommen. Es ist dadurch vom Erbe ausgeschlossen. Hier kann das Kind wählen, Pflichtteil oder Erbe. Manchmal ist Pflichtteil mehr, denn Niemand weiss, was am Ende noch übrig ist und von nichts die Hälfte ist garnichts |
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| AW: Gemeinsames Testament, Rechte des Kindes? Zitat:
Es sieht also so aus, als hätte die Tochter bereits jetzt einen Anspruch, wenn ich das richtig verstehe? Besten Dank. |
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| erbrecht, pflichtteil, schenkung |
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