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Gemeinsames Testament, Rechte des Kindes?

Dies ist eine Diskussion zu Gemeinsames Testament, Rechte des Kindes? innerhalb des Forums Erbrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 10.03.2011, 19:27
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Gemeinsames Testament, Rechte des Kindes?

Ich habe mir folgenden Fall überlegt und es würde mich interessieren, ob jemand die Antworten auf meine Fragen hat:

Zitat:
Frau A stammt aus Griechenland und besucht z.Z. in Großbritannien die Uni. Vor 1½ Jahren ist ihr Vater gestorben und es existiert ein gemeinsames Testament der Eheleute (Frau A's Vater und ihre Stiefmutter), in dem sie sich genenseitig als Erbfolgen bestimmen. Dem Testament zufolge ist Frau A nach dem Letztversterbenden erbberechtigt. Das Testament wurde in Deutschland erstellt, wo die Stiefmutter immer noch wohnt.

Frau A möchte nun wissen, ob ihr zu diesem Zeitpunkt von Gesetzes wegen ein Teil des Erbes zusteht.

Desweiteren hat Frau A's Vater ein Haus hinterlassen. Frau A hat sich zum Thema 'Schenkung' schlau gemacht und herausgefunden, daß sie im Falle, daß ihre Stiefmutter das Haus vor ihrem Tod verschenkt, dasselbe nach dem Tod ihrer Stiefmutter vom Beschenkten zurückverlangen kann. Was ihr jedoch unklar ist, ist was passiert, falls ihre Stiefmutter das Haus zu Lebzeiten verkauft und das Geld ausgibt?
Besten Dank im Voraus für die Antworten!
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  #2 (permalink)  
Alt 10.03.2011, 20:14
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AW: Gemeinsames Testament, Rechte des Kindes?

Welche Staatsangehörigkeit hatte der Vater, wo war er wohnhaft?
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  #3 (permalink)  
Alt 11.07.2011, 10:19
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AW: Gemeinsames Testament, Rechte des Kindes?

Zitat:
Zitat von CruNCC Beitrag anzeigen
Welche Staatsangehörigkeit hatte der Vater, wo war er wohnhaft?
Sorry für die späte Antowrt – ich hoffe es ist ok, einen alten Thread wieder ‘aufzuwärmen’.

Frau A's Vater hat seit den 60er Jahren in Deutschland gewohnt, und hat ein paar Jahre nach dem Umzug nach Deutschland die deutsche Staatsangehörigkeit angenommen. Daher dürfte in diesem Fall deutsches Erbrecht gültig sein.
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  #4 (permalink)  
Alt 11.07.2011, 20:27
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AW: Gemeinsames Testament, Rechte des Kindes?

Liegt die Immobilie auch in Deutschland?
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  #5 (permalink)  
Alt 12.07.2011, 13:04
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AW: Gemeinsames Testament, Rechte des Kindes?

Zitat:
Zitat von HKB Beitrag anzeigen
Liegt die Immobilie auch in Deutschland?
Ja, sämtlicher Besitz der Familie A liegt in Deutschland.
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  #6 (permalink)  
Alt 12.07.2011, 14:33
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AW: Gemeinsames Testament, Rechte des Kindes?

Für die Beurteilung der Fragestellung kommt es auf die genaue Wortwahl im Testament an. Handelt es sich um ein "Berliner Testament", als Einsetzung der Frau A als Schlusserbe oder wurde die Vor- und Nacherbschaft gewählt und Frau A daher als Nacherbe eingesetzt?

Im ersteren Fall besteht ein Pflichtteilsanspruch im letzteren Fall bestehen vor dem Tod der Schwiegermutter keine Ansprüche.
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  #7 (permalink)  
Alt 12.07.2011, 14:46
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AW: Gemeinsames Testament, Rechte des Kindes?

Zitat:
Zitat von hambre Beitrag anzeigen
Im ersteren Fall besteht ein Pflichtteilsanspruch im letzteren Fall bestehen vor dem Tod der Schwiegermutter keine Ansprüche.
echt...? das gibts also, dass man die kinder so um den pflichtteil bringen kann?

das hab ich nicht gewußt.

und das geht dann ohne zustimmung der kinder? ich hätte gedacht, dass das nur möglich wär, wenn vorher ein erbvertrag gemacht wird, wo die kinder extra dann verzichten müssen?
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  #8 (permalink)  
Alt 12.07.2011, 14:56
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AW: Gemeinsames Testament, Rechte des Kindes?

Zitat:
das gibts also, dass man die kinder so um den pflichtteil bringen kann?
Als Nacherbe sind die Kinder doch nicht um den Pflichtteil gebracht. Die Einsetzung als Nacherbe gilt nicht als Enterbung.

Der Vorerbe hat im Gegenzug auch nur beschränkte Verfügung über das Erbe, während für die Schlusserbeneinsetzung keine derartigen beschränkungen gelten.
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  #9 (permalink)  
Alt 13.07.2011, 18:53
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AW: Gemeinsames Testament, Rechte des Kindes?

Die Kinder haben in jedem Fall einen Anspruch auf den Pflichtteil. Der ist auch mit dem Berliner Testament nicht auszuschließen, sondern nur durch Erbunwürdigkeit. Allerdings gibt es den folgenden Passus in einigen Berliner Testamenten:
Sollte eines der Kinder nach dem Ableben des zuerst versterbenden auf der Zahlung des Pflichtteils bestehen, hat es nach dem Tod des anderen Elternteils auch nur den Pflichtteil zu bekommen. Es ist dadurch vom Erbe ausgeschlossen.

Hier kann das Kind wählen, Pflichtteil oder Erbe. Manchmal ist Pflichtteil mehr, denn Niemand weiss, was am Ende noch übrig ist und von nichts die Hälfte ist garnichts
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  #10 (permalink)  
Alt 13.07.2011, 19:32
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AW: Gemeinsames Testament, Rechte des Kindes?

Zitat:
Zitat von HKB Beitrag anzeigen
Die Kinder haben in jedem Fall einen Anspruch auf den Pflichtteil. Der ist auch mit dem Berliner Testament nicht auszuschließen, sondern nur durch Erbunwürdigkeit. Allerdings gibt es den folgenden Passus in einigen Berliner Testamenten:
Sollte eines der Kinder nach dem Ableben des zuerst versterbenden auf der Zahlung des Pflichtteils bestehen, hat es nach dem Tod des anderen Elternteils auch nur den Pflichtteil zu bekommen. Es ist dadurch vom Erbe ausgeschlossen.

Hier kann das Kind wählen, Pflichtteil oder Erbe. Manchmal ist Pflichtteil mehr, denn Niemand weiss, was am Ende noch übrig ist und von nichts die Hälfte ist garnichts
Das macht Sinn. Im Testament wird lediglich angegeben, daß der Letzversterbende alleine erbberechtigt ist, und daß nach dem Tod des Letztversterbenden die Tochter als Alleinerbin bestimmt wird. Es enthält zudem den Zusatz “Dadurch sollte der Letztversterbende für sein Lebensalter abgesichert sein”.

Es sieht also so aus, als hätte die Tochter bereits jetzt einen Anspruch, wenn ich das richtig verstehe?

Besten Dank.
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