Dies ist eine Diskussion zu Gemeinsame Generalvollmacht innerhalb des Forums Erbrecht
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| Gemeinsame Generalvollmacht angenommen folgender Fall: eine Frau (keine Nachkommen) hat für ihre beiden Neffen A und B eine Generalvollmacht ausstellen lassen. Darin wurde bestimmt, dass die beiden Brüder nicht einzeln, sondern nur gemeinsam handeln können. Jetzt stirbt Neffe A. Muss die Generalvollmacht neu ausgestellt werden oder kann Neffe B alleine handeln? Ich möchte eigentlich keine Antwort vorweg nehmen, aber ich gehe davon aus, dass es einfacher ist, eine neue, auf den Neffe B bezogene Generalvollmacht ausstellen zu lassen. Auch wenn hierfür wieder Kosten für einen Notar anfallen (Generalvollmacht soll sich auch auf Immobilien beziehen). Würde alles belassen wie es ist, müsste Neffe B den Tod von Neffe A jeweils belegen. Herzlichen Dank. |
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