Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Geltendmachung von Forderung als Verfügung des Erben iSv § 2211 BGB

Dies ist eine Diskussion zu Geltendmachung von Forderung als Verfügung des Erben iSv § 2211 BGB innerhalb des Forums Erbrecht

Like Tree1Likes
  • 1 Post By Aoide

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 03.10.2011, 14:39
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Oct 2011
Beiträge: 3
Keine Wertung, juraline hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, juraline hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, juraline hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, juraline hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, juraline hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, juraline hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, juraline hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, juraline hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, juraline hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, juraline hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Question Geltendmachung von Forderung als Verfügung des Erben iSv § 2211 BGB

Hallo!

Folgender Fall:

Der Erblasser hat in seinem Testament Testamentsvollstreckung angeordnet und lässt seinem Freund seinen ganzen Nachlass zukommen. Die Testamentsvollstreckung erfolgt nur, um dem Freund Arbeit zu ersparen. Der Nachlass enthält allerdings nur eine Forderung aus einem ausgeübten Rücktrittsrecht. Nun möchte jedoch auch der Erbe die Forderung geltendmachen. Daher meine Frage:

Fällt die Geltendmachung einer Forderung unter den Begriff der Verfügung und damit unter die Verfügungsbeschränkung des § 2211 ?
Und wenn ja, darf der Erbe dann nicht dennoch einen Anspruch geltendmachen, da der Sinn der Testamentsvollstreckung nicht vereitelet wird?

Vielen Dank! Ich freu mich über eure Antworten!
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 03.10.2011, 14:47
Star Mitglied
 
Registriert seit: Sep 2011
Beiträge: 676
100% positive Bewertungen (676 Beiträge, 46 Bewertungen)100% positive Bewertungen (676 Beiträge, 46 Bewertungen)100% positive Bewertungen (676 Beiträge, 46 Bewertungen)100% positive Bewertungen (676 Beiträge, 46 Bewertungen)100% positive Bewertungen (676 Beiträge, 46 Bewertungen)100% positive Bewertungen (676 Beiträge, 46 Bewertungen)100% positive Bewertungen (676 Beiträge, 46 Bewertungen)100% positive Bewertungen (676 Beiträge, 46 Bewertungen)100% positive Bewertungen (676 Beiträge, 46 Bewertungen)100% positive Bewertungen (676 Beiträge, 46 Bewertungen)  
AW: Geltendmachung von Forderung als Verfügung des Erben iSv § 2211 BGB

Meiner Meinung nach wären wir hier eher im Bereich des §2212 BGB.

Und außerdem: was für einen Sinn sollte es denn machen, wenn der Erbe eine Forderung geltend macht, die durch den Testamentsvollstrecker schon geltend gemacht wird?
agb likes this.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 03.10.2011, 14:50
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Oct 2011
Beiträge: 3
Keine Wertung, juraline hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, juraline hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, juraline hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, juraline hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, juraline hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, juraline hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, juraline hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, juraline hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, juraline hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, juraline hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Geltendmachung von Forderung als Verfügung des Erben iSv § 2211 BGB

Danke für die Antwort!

Der Anspruch wird aber gerade nicht gerichtlich geltend gemacht... Was dann?
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Stichworte
erbrecht, testamentsvollstreckung, verfügung, verfügungsbeschränkung

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Geltendmachung von Forderung als Verfügung Bürgerliches Recht allgemein 03.10.2011 15:27
Klärung des Verschuldens / Berechtigung zur Geltendmachung einer Forderung Bürgerliches Recht allgemein 17.08.2010 20:19
Testament mit 2 Erben, aber für Erben 1 ist das Erbe nicht mehr vorhanden Erbrecht 10.06.2009 09:57
Plötzliche Forderung eines unbekannten Erben Erbrecht 02.09.2007 13:54





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Erbrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN