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Geliehenen Erbgegenstand verkauft

Dies ist eine Diskussion zu Geliehenen Erbgegenstand verkauft innerhalb des Forums Erbrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 15.12.2011, 01:07
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Geliehenen Erbgegenstand verkauft

Hallo liebes Forum,

folgender Fall liegt vor:
Person A hat den Besitz seines Vaters C geerbt und davon einiges verkauft, unter anderem einen Gegenstand X.
Leider tauchte vor kurzem Person B auf und setzt Person A darüber in Kenntnis, dass er den Gegenstand X nur an den Vater C verliehen hat und er diesen gerne zurückhaben möchte.

Grundsätzlich hat der Käufer D des Gegenstandes X ja den Besitz erworben, da ein gültiger Kaufvertrag zustande gekommen ist, richtig? Und wie sieht das aus: Kann Person B den Gegenstand X vom Käufer einfordern?
Bzw. Kann Person B rechtlich gegen Person A vorgehen?

Wie ist da die Rechtslage?

Danke schon mal im Voraus.
Liebe Grüße
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  #2 (permalink)  
Alt 15.12.2011, 01:08
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AW: Geliehenen Erbgegenstand verkauft

Kann B denn überhaupt nachweisen, dass er Eigentümer der Sache ist?
__________________
Zitat:
Die schlimmste aller Kampfkünste heißt Jura
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  #3 (permalink)  
Alt 15.12.2011, 12:06
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AW: Geliehenen Erbgegenstand verkauft

@Sean
Dann schliesse dich mal mit funny1000 zusammen:
Erbrechtsfrage / Eigentum
__________________
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