Dies ist eine Diskussion zu Geliehenen Erbgegenstand verkauft innerhalb des Forums Erbrecht
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| Geliehenen Erbgegenstand verkauft folgender Fall liegt vor: Person A hat den Besitz seines Vaters C geerbt und davon einiges verkauft, unter anderem einen Gegenstand X. Leider tauchte vor kurzem Person B auf und setzt Person A darüber in Kenntnis, dass er den Gegenstand X nur an den Vater C verliehen hat und er diesen gerne zurückhaben möchte. Grundsätzlich hat der Käufer D des Gegenstandes X ja den Besitz erworben, da ein gültiger Kaufvertrag zustande gekommen ist, richtig? Und wie sieht das aus: Kann Person B den Gegenstand X vom Käufer einfordern? Bzw. Kann Person B rechtlich gegen Person A vorgehen? Wie ist da die Rechtslage? Danke schon mal im Voraus. Liebe Grüße |
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| AW: Geliehenen Erbgegenstand verkauft Kann B denn überhaupt nachweisen, dass er Eigentümer der Sache ist?
__________________ Zitat:
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| AW: Geliehenen Erbgegenstand verkauft
__________________ PS: Alle Angaben ohne Gewähr. Feedback/Bewertung erwünscht. |
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