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GANZ DRINGEND!!

Dies ist eine Diskussion zu GANZ DRINGEND!! innerhalb des Forums Erbrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 10.07.2011, 16:14
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GANZ DRINGEND!!

Hallo,
hier was ganz dringendes:

Mal angenommen:

Oma und Opa haben zwei Söhne. Weil Sohn 1 vor vielen Jahren überschuldet war, wegen Unternehmen, die gescheitert waren, wurde sein Erbteil von 50% auf seine zwei Kinder überschrieben.
Bisher also:
Sohn 2 = 50%
Enkel 1 = 25%
Enkel 2 = 25%

Opa ist in der Zeit verschieden.

Nun, über 30 Jahre später gilt immernoch diese Variante.

Anscheinend verjähren die Schulden von Sohn 1 nach 30 Jahren - somit könnte er wieder erben.

Sohn 1 ruft Enkel 1 an und verlangt, dass dieser zusammen mit Enkel 2 zum Notar geht und beide auf ihre 25% zugunsten Sohn 1 verzichten.

Anwalt von Oma sagte anscheinend, nur beide Enkel GEMEINSAM könnten verzichten zugunsten Sohn 1.

Enkel 1 fragt sich nun, ob es nicht geht, dass nur Enkel 2 auf seinen Anteil zugunsten von Sohn1 verzichtet- also wieder die vorgesehen Erbfolge eintritt.

Enkel1 hatte mit Sohn 1 nie ein gutes Verhältnis d.h. eig. gar kein Verhältnis- plötzlich wenns ums Geld geht ruft Sohn 1 an- das macht ihn nicht glücklich.


BITTE HILFE

PS: Das Testament von Oma und Opa sagt ganz klar diese 50-25-25 aufteilung aus!!
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Alt 10.07.2011, 21:33
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Ich gehe davon aus, dass der Großvater vor mehreren (30?) Jahren verstorben ist.

Die Oma und die Enkel wurden Erben. Der Vater kann viel verlangen, einen Rechtsanspruch hat er nicht. Er hätte innerhalb von drei Jahren nach dem Tod des Großvaters seinen Pflichtteil verlangen können.

Zitat:
Anwalt von Oma sagte anscheinend, nur beide Enkel GEMEINSAM könnten verzichten zugunsten Sohn 1.
Das ist Quatsch. Zum einen kann man nur innerhalb von sechs Wochen nach dem Tod "verzichten" (=ausschlagen) zum zweiten können das beide Enkel getrennt. Nach dem Tod des Großvaters könnten die Enkel ihren jeweiligen Erbteil per notariellem Vertrag auf den Vater übertragen.
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  #3 (permalink)  
Alt 10.07.2011, 21:39
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AW: GANZ DRINGEND!!

ob es vielleicht um ein berliner testament geht....???
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Alt 10.07.2011, 21:53
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AW: GANZ DRINGEND!!

Zitat:
Zitat von CruNCC Beitrag anzeigen
Das ist Quatsch. Zum einen kann man nur innerhalb von sechs Wochen nach dem Tod "verzichten" (=ausschlagen) zum zweiten können das beide Enkel getrennt.
Sofern man die Regelung des Großvaters als Teilungsanordnung auslegt- was man hier wohl machen würde- können sie nur gemeinsam darüber verfügen, da sie ja trotz allem noch die Erbengemeinschaft sind (sofern noch keine Auseinandersetzung stattgefunden hat, da nix dazu im Sachverhalt steht).

Ansonsten klar, der Sohn 1 kann sich auch auf den Kopf stellen. Eine Anfechtung scheidet, sofern man irgendeinen Grund konstruieren könnte, auch schon wegen Verfristung aus.

@zeiten: Und? Das ist nicht ersichtlich. Wofür wäre das denn relevant?
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  #5 (permalink)  
Alt 10.07.2011, 22:13
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AW: GANZ DRINGEND!!

Zitat:
Zitat von Brati Beitrag anzeigen
@zeiten: Und? Das ist nicht ersichtlich. Wofür wäre das denn relevant?
ähm.... hmm.... keine ahnung, ich wollte auch mal was sagen...

ihr seit die experten.
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  #6 (permalink)  
Alt 11.07.2011, 21:10
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AW: GANZ DRINGEND!!

Zitat:
Hallo,
hier was ganz dringendes:
Na so ganz dringend scheint es dann doch nicht zu sein!
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Alt 11.07.2011, 21:24
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AW: GANZ DRINGEND!!

Zitat:
Zitat von CruNCC Beitrag anzeigen
Na so ganz dringend scheint es dann doch nicht zu sein!
ach was, es war sicher so dringend, dass es dann jetzt schon zu spät is.
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  #8 (permalink)  
Alt 11.07.2011, 21:45
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AW: GANZ DRINGEND!!

So dringend wars nicht, oder haben Notare am Sonntag Sprechstunde?
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Alt 11.07.2011, 22:35
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AW: GANZ DRINGEND!!

Also erstmal vielen Dank!

Es ist schon dringend, anscheinend.

Also was ich ganz vergaß. Das Argument warum man das jetzt wieder von den Enkeln auf deren Vater "zurück" schreiben soll ist nämlich dieses:

Sohn von Oma und Opa hat nämlich zusammen mit dem anderen Enkel ein Unternehmen geführt in dem er(Sohn) angestellt war und Enkel der "Besitzer" war.
Auch dieses (mitlerweile sehr große)Unternehmen ging in die Brüche.
Somit ist der andere Enkel insolvent gegangen(auch PRIVAT)
Dieser Enkel hat nun Enkel 2(ohne Schulden usw) angerufen, dass wenn das Testament so bleiben würde, der Erbteil des insolventen Enkels quasi futsch wäre, was schade wäre.
Der Vater beider Enkel könnte nun erben, da seine Titel und die Eidesstattliche nach 30 Jahren anscheinend verjährt sei.

Soweit die Begründung die dem schuldenfreien Enkel unterbreitet wurde.
Da aber dieser schuldenfreie Enkel weder mit dem anderem Enkel, noch mit seinem Vater viel zu tun hat, man telefoniert höchstens mal zu Geburtstag oder Weihnachten, zweifelt dieser Enkel überhaupt nur einen Cent zu sehen, falls er, wie "befohlen" zum Notar ginge.

Obendrein kann der schukdenfreie Enkel jeden Cent gebrauchen, da er nächstes Jahr in eine neue Stadt geht und studieren will(BA-Studium)
Er verfügt weder über ein Auto noch sonstwedes Vermögen oder gar genügend Bargeld.

PS Opa starb vor ca 15 Jahren, und der Sohn von Opa, auf den es übertragen werden sollte hatte ein sehr schlechtes Verhältnis zu Opa..


Soweit mehr Details
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