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Fristen für Firmenübernahme bei Erbe

Dies ist eine Diskussion zu Fristen für Firmenübernahme bei Erbe innerhalb des Forums Erbrecht

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Alt 21.11.2011, 21:12
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Fristen für Firmenübernahme bei Erbe

Hallo,
Mann C stirbt Ehefrau E ist alleinerbin. Mann C besitzt eine Firma Pension alleine. Ehefrau E weis nicht ob sie die Firma übernehmen soll oder das Gewerbe abmelden soll. Bei Aufgabe werden die Stillenreserven aufgedeckt. Wie lange hat Ehefrau E Zeit sich zu entscheiden nachdem Tod von Mann C. das Gewerbe weiterzuführen oder abzumelden.Denn Ehefrau E weis nicht ob Sie die Stillenreserven bezahlen kann. Das Finanzamt hat noch keine Summe Ehefrau E mitgeteilt.
Vielen Dank im voraus
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  #2 (permalink)  
Alt 21.11.2011, 21:30
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AW: Fristen für Firmenübernahme bei Erbe

ich verstehe nicht so recht:
Zitat:
Denn Ehefrau E weis nicht ob Sie die Stillenreserven bezahlen kann.
??? stille reserven muss die frau doch nicht bezahlen.... das ist vermögen, was nicht in den bilanzen steht. aber es handelt sich dabei um vermögen. also sie muss das nicht bezahlen...

Zitat:
Das Finanzamt hat noch keine Summe Ehefrau E mitgeteilt.
was soll das finanzamt denn mitteilen?
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  #3 (permalink)  
Alt 21.11.2011, 21:44
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AW: Fristen für Firmenübernahme bei Erbe

Hallo,wenn Ehefrau E das Gewerbe von Mann C übernimmt wird automatisch die Stillen reserven aufgedeckt da dann das Gebäude nicht mehr gewerblich genutzt wird und in privat übergeht, denn immer der Besitzer der im Gundbuch steht muss das Gewerbe führen sonst. darum steht Ehefrau E vor der Entscheidung weiterführen oder Zahlen und das ist ein großer unterschied.
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  #4 (permalink)  
Alt 21.11.2011, 21:53
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AW: Fristen für Firmenübernahme bei Erbe

hä? was soll ehefrau denn zahlen, wenn sie nicht weiterführt??? und an wen?
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  #5 (permalink)  
Alt 21.11.2011, 21:56
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AW: Fristen für Firmenübernahme bei Erbe

Die stillen reserven werden fällig wenn der Eigentümer sein Gewerbe abmeldet und damit das Firmengebäude privat weiter nutzt.
Es ist so aber es geht hier darum wie lang nachdem tod von Mann C muss Ehefrau E das Gewerbe auf sich umschreiben oder abmelden
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