Dies ist eine Diskussion zu Frau hat drei Kinder, Testament: Enkel erbt Haus innerhalb des Forums Erbrecht
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| Frau hat drei Kinder, Testament: Enkel erbt Haus Nun möchte sie Ihrem Enkel ihr Haus, welches ihr alleine gehört, nicht aber dem Ehemann, an den Enkel vererben und erstellt dahingehend ein Testament. Wie verhalten sich die Pflichtanteile dem Ehegatten und den Kindern gegenüber? |
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| AW: Frau hat drei Kinder, Testament: Enkel erbt Haus § 2303 I 2 BGB: Die Hälfte vom gesetzlichen Erbteil. Wäre kein Testament vorhanden, bekämen der Ehegatte 1/4 + 1/4 (bei gesetzlichem Güterstand der Zugewinngemeinschaft) und die Kinder die andere Hälfte durch 3, also jeweils 1/6. Davon die Hälfte wäre also 1/4 für den Ehegatten und 1/12 pro Kind.
__________________ Dieser Beitrag stellt eine Meinungsäußerung dar und keine Rechtsberatung! |
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| AW: Frau hat drei Kinder, Testament: Enkel erbt Haus |
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| AW: Frau hat drei Kinder, Testament: Enkel erbt Haus @Aoide Der Einwand ist völlig korrekt. Die von fernetpunker genannten Quoten beziehen sich auf das Gesamtvermögen und stellen den Mindestanspruch der Erben bezogen auf das Gesamtvermögen dar. Sofern der Wert des Hauses weniger als 50% des Gesamtvermögens umfasst, führt das dazu, dass die Erben keine Ansprüche aus der Vererbung des hauses an den Enkel geltend machen können. Zitat:
Wenn tatsächlich kein nennenswertes weiteres Vermögen vorhanden sein sollte, dann ist es besser, den Enkel als Alleinerben einzusetzen, damit über solche Kleinigkeiten dann nicht auch noch Streit ausbricht. |
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| enkel, erbrecht, haus, pflichtanteil |
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