Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

falsche Bemessung des Pflichtteils bei Immobilien und Firma

Dies ist eine Diskussion zu falsche Bemessung des Pflichtteils bei Immobilien und Firma innerhalb des Forums Erbrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 31.10.2011, 21:33
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Aug 2011
Beiträge: 25
Keine Wertung, RonnyH hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, RonnyH hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, RonnyH hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, RonnyH hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, RonnyH hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, RonnyH hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, RonnyH hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, RonnyH hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, RonnyH hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, RonnyH hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
falsche Bemessung des Pflichtteils bei Immobilien und Firma

Der Fall:

Mann M stirbt, Ehefrau F ist lt. Testament Alleinerbin.
Pflichtteile für die Eltern E werden fällig.

Der Wert der Immobilien und der Firma des M werden von einem Sachverständigen geschätzt.

F hält diese Schätzung für viel zu hoch, aber sie zahlt auf Anraten ihres Anwalts den geforderten Betrag an E aus (sie hat das Geld aus einer Lebensversicherung flüssig).

F will die Immobilien und die Firma (GmbH im Alleinbesitz des M)verkaufen. Die Immobilien bekommt sie für 80 % des Schätzwertes verkauft. Die Firma bekommt sie gar nicht los (bzw. die Angebote waren so niedrig, dass eine Auflösung für F günstiger war). Bei der Auflösung blieben 40 % des Schätzwertes übrig.

Fragen:

1) Kann F von E Geld zurückverlangen? Es hat sich ja schließlich herausgestellt, dass das Erbe niedriger war.

2) Hätte F sich weigern können, an E den Pflichteil auszuzahlen, bevor der Verkauf bzw. die Auflösung abgeschlossen sind? Oder vielleicht erst mal nur die Hälfte auszahlen und dann schauen, was tatsächlich bei Verkauf/Auflösung rauskommt?
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 01.11.2011, 17:30
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2006
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 3.274
97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)  
AW: falsche Bemessung des Pflichtteils bei Immobilien und Firma

Zitat:
Zitat von RonnyH Beitrag anzeigen
Pflichtteile für die Eltern E werden fällig.
Ein Pflichtteilsanspruch wird nicht automatisch fällig, sondern muss geltend gemacht werden.
Zitat:
Hätte F sich weigern können, an E den Pflichteil auszuzahlen, bevor der Verkauf bzw. die Auflösung abgeschlossen sind?
Nein.
Zitat:
Oder vielleicht erst mal nur die Hälfte auszahlen und dann schauen, was tatsächlich bei Verkauf/Auflösung rauskommt?
Nein.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 01.11.2011, 18:03
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Aug 2011
Beiträge: 25
Keine Wertung, RonnyH hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, RonnyH hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, RonnyH hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, RonnyH hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, RonnyH hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, RonnyH hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, RonnyH hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, RonnyH hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, RonnyH hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, RonnyH hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: falsche Bemessung des Pflichtteils bei Immobilien und Firma

Danke für die Antworten.

D.h. also, wenn E den Pflichtteilsanspruch aufgrund des von einem Sachverständigen ermittelten Wert geltend macht, muss F diesen zahlen, auch wenn das Erbe in Wirklichkeit weniger wert ist???

Erscheint mir sehr unfair ... irgendwelche Tipps für F???
(es handelt sich um einen fiktiven Fall,von dem F aber befürchtet, dass er bald so oder soähnlich eintreten könnte ... desgalb gerne auch Tipps zur Vermeidung des Problems....)
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 01.11.2011, 18:11
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2006
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 3.274
97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)  
AW: falsche Bemessung des Pflichtteils bei Immobilien und Firma

Nein, das heißt es nicht! Die Beteiligten müssen sich auf einen Wert einigen. Der Wert den ein Sachverständiger ermittelt hat, ist nicht verbindlich.
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 01.11.2011, 21:05
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Aug 2011
Beiträge: 25
Keine Wertung, RonnyH hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, RonnyH hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, RonnyH hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, RonnyH hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, RonnyH hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, RonnyH hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, RonnyH hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, RonnyH hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, RonnyH hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, RonnyH hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: falsche Bemessung des Pflichtteils bei Immobilien und Firma

Klingt schon besser ... :-)

Also wenn sich die Beteiligten nicht einigen können, muss E klagen, oder?

Das wird sich also hinziehen und F hätte Zeit, sich um Verkauf bzw. Auflösung zu kümmern ... und könnte dann beim Gerichtstermin tatsächliche Werte vortragen ... und dann wäre ja alles ok, weil F ja bereit ist, vom tatsächlichen Wert des Erbes den Pflichtteil an E zu bezahlen ...

Oder sehe ich das jetzt zu einfach und F könnte bereits vorher von einem Richter zur Zahlung basierend auf dem Sachverständigengutachten verurteilt werden???
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 01.11.2011, 21:35
V.I.P.
 
Registriert seit: Nov 2010
Beiträge: 1.192
98% positive Bewertungen (1192 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1192 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1192 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1192 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1192 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1192 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1192 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1192 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1192 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1192 Beiträge, 107 Bewertungen)  
AW: falsche Bemessung des Pflichtteils bei Immobilien und Firma

Zitat:
Oder sehe ich das jetzt zu einfach und F könnte bereits vorher von einem Richter zur Zahlung basierend auf dem Sachverständigengutachten verurteilt werden???
Ja, wobei der Richter ein eigenes Gutachten anfertigen lassen würde. Ein Privatgutachten wird vor Gericht nicht anerkannt.

Außerdem sind wahrscheinlich Verzugszinsen zu zahlen, wenn der Pflichtteilsberechtigte die Auszahlung die entsprechenden Voraussetzungen beachtet.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Bemessung Mietminderung Mietrecht 06.08.2010 11:16
Firma A mietet,Firma B stattet aus,doch B kann die Vorsteuer nicht geltend machen?!?? Steuerrecht 21.04.2010 12:02
Bemessung des Gesamtverbrauchs der Heizkosten Mietrecht 05.06.2009 17:11
Dringend mal angenommen Firma A hat Marke schützen lassen jetzt klagt Firma B ..... Markenrecht 14.04.2009 20:25
Falsche Berechnung des Pflichtteils durch Anwalt der Gegenseite als Streitwert? Kostenrecht 16.01.2006 15:27





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Erbrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN