Dies ist eine Diskussion zu falsche Bemessung des Pflichtteils bei Immobilien und Firma innerhalb des Forums Erbrecht
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| falsche Bemessung des Pflichtteils bei Immobilien und Firma Mann M stirbt, Ehefrau F ist lt. Testament Alleinerbin. Pflichtteile für die Eltern E werden fällig. Der Wert der Immobilien und der Firma des M werden von einem Sachverständigen geschätzt. F hält diese Schätzung für viel zu hoch, aber sie zahlt auf Anraten ihres Anwalts den geforderten Betrag an E aus (sie hat das Geld aus einer Lebensversicherung flüssig). F will die Immobilien und die Firma (GmbH im Alleinbesitz des M)verkaufen. Die Immobilien bekommt sie für 80 % des Schätzwertes verkauft. Die Firma bekommt sie gar nicht los (bzw. die Angebote waren so niedrig, dass eine Auflösung für F günstiger war). Bei der Auflösung blieben 40 % des Schätzwertes übrig. Fragen: 1) Kann F von E Geld zurückverlangen? Es hat sich ja schließlich herausgestellt, dass das Erbe niedriger war. 2) Hätte F sich weigern können, an E den Pflichteil auszuzahlen, bevor der Verkauf bzw. die Auflösung abgeschlossen sind? Oder vielleicht erst mal nur die Hälfte auszahlen und dann schauen, was tatsächlich bei Verkauf/Auflösung rauskommt? |
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| AW: falsche Bemessung des Pflichtteils bei Immobilien und Firma Ein Pflichtteilsanspruch wird nicht automatisch fällig, sondern muss geltend gemacht werden. Zitat:
Zitat:
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| AW: falsche Bemessung des Pflichtteils bei Immobilien und Firma Danke für die Antworten. D.h. also, wenn E den Pflichtteilsanspruch aufgrund des von einem Sachverständigen ermittelten Wert geltend macht, muss F diesen zahlen, auch wenn das Erbe in Wirklichkeit weniger wert ist??? Erscheint mir sehr unfair ... irgendwelche Tipps für F??? (es handelt sich um einen fiktiven Fall,von dem F aber befürchtet, dass er bald so oder soähnlich eintreten könnte ... desgalb gerne auch Tipps zur Vermeidung des Problems....) |
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| AW: falsche Bemessung des Pflichtteils bei Immobilien und Firma Nein, das heißt es nicht! Die Beteiligten müssen sich auf einen Wert einigen. Der Wert den ein Sachverständiger ermittelt hat, ist nicht verbindlich. |
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| AW: falsche Bemessung des Pflichtteils bei Immobilien und Firma Klingt schon besser ... :-) Also wenn sich die Beteiligten nicht einigen können, muss E klagen, oder? Das wird sich also hinziehen und F hätte Zeit, sich um Verkauf bzw. Auflösung zu kümmern ... und könnte dann beim Gerichtstermin tatsächliche Werte vortragen ... und dann wäre ja alles ok, weil F ja bereit ist, vom tatsächlichen Wert des Erbes den Pflichtteil an E zu bezahlen ... Oder sehe ich das jetzt zu einfach und F könnte bereits vorher von einem Richter zur Zahlung basierend auf dem Sachverständigengutachten verurteilt werden??? |
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| AW: falsche Bemessung des Pflichtteils bei Immobilien und Firma Zitat:
Außerdem sind wahrscheinlich Verzugszinsen zu zahlen, wenn der Pflichtteilsberechtigte die Auszahlung die entsprechenden Voraussetzungen beachtet. |
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