Dies ist eine Diskussion zu Falsche Angaben im Testament! innerhalb des Forums Erbrecht
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| Was kann man tun wenn im Testament steht, daß der Aufenthaltsort eines erbberechtigten Kindes nicht bekannt sei,der Erblasser aber sehr wohl wußte wo das Kind lebt? Selbiges Kind wurde enterbt weil es erwerbsunfähig ist und vom Staat leben muss. Ein paar Wochen nach dem Tod des Erblassers erhielt das Kind ein Telegramm mit der Nachricht über den Tod des Vaters.Aufenthaltsort also doch bekannt gewesen. ![]() ![]() Kann das betroffene Kind gegen dieses Testament vorgehen um nicht nur den Pflichtteil zu bekommen? Danke |
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| AW: Falsche Angaben im Testament! Was hat eine falsche Angabe mit der Willenserklärung des Erblassers zu tun? Der hat selbst durch die "Lüge" klar gezeigt, dass er das Kind am liebsten leer ausgehen lassen will.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Falsche Angaben im Testament! |
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| AW: Falsche Angaben im Testament! Ein Testament ist eine Verfügung des Erstellers, wer sein Vermögen nach dem Tod erhalten soll. Alle anderen Angaben darin sind rechtlich weitgehend unerheblich, können höchstens als Auslegungshilfe bei Unklarheiten bezüglich des Willens des Erstellers dienen. Im geschilderten Beispiel hat der Ersteller eine Person ausdrücklich enterben wollen, weshalb die Kenntnis des Aufenthaltsortes gar keine Rolle spielt. Im Übrigen löst die Enterbung (nach deutschem Recht) einen Pflichtteilsanspruch aus, den der Sozialhilfeträger dann nach angezeigtem Anspruchsübergang gegen die Erbengemeinschaft geltend machen kann. Daher ist die Enterbung bei Behinderten regelmäßig nicht die günstigste Variante, auf den Einzelfall zugeschnittene Ratschläge gibts beim Rechtsanwalt oder Notar (Stichwort "Behindertentestament"). Gruß Marcus
__________________ Gummibären an die Macht! |
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| AW: Falsche Angaben im Testament! Danke, damit kann man etwas anfangen. |
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| AW: Falsche Angaben im Testament! Man muss sich vor allem von der Vorstellung frei machen, man hätte ein Anrecht darauf von irgendwem irgendetwas zu erben. Das ist nämlich völlig falsch; man hat allein Pflichtteilsrechte. |
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| Stichworte |
| erbe, pflichtteil, recht |
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