Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Falsche Angaben im Testament!

Dies ist eine Diskussion zu Falsche Angaben im Testament! innerhalb des Forums Erbrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 15.06.2011, 06:37
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Nov 2007
Beiträge: 29
Keine Wertung, Rengalis hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rengalis hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rengalis hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rengalis hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rengalis hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rengalis hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rengalis hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rengalis hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rengalis hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rengalis hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Exclamation Falsche Angaben im Testament!

Folgender fiktiver Fall steht zur Diskussion:

Was kann man tun wenn im Testament steht, daß der Aufenthaltsort eines erbberechtigten Kindes nicht bekannt sei,der Erblasser aber sehr wohl wußte wo das Kind lebt? Selbiges Kind wurde enterbt weil es erwerbsunfähig ist und vom Staat leben muss.
Ein paar Wochen nach dem Tod des Erblassers erhielt das Kind ein Telegramm mit der Nachricht über den Tod des Vaters.Aufenthaltsort also doch bekannt gewesen.
Kann das betroffene Kind gegen dieses Testament vorgehen um nicht nur den Pflichtteil zu bekommen?

Danke
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 15.06.2011, 07:41
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2007
Alter: 44
Beiträge: 18.871
98% positive Bewertungen (18871 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18871 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18871 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18871 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18871 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18871 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18871 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18871 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18871 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18871 Beiträge, 1279 Bewertungen)  
AW: Falsche Angaben im Testament!

Was hat eine falsche Angabe mit der Willenserklärung des Erblassers zu tun? Der hat selbst durch die "Lüge" klar gezeigt, dass er das Kind am liebsten leer ausgehen lassen will.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 15.06.2011, 08:53
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Nov 2007
Beiträge: 29
Keine Wertung, Rengalis hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rengalis hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rengalis hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rengalis hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rengalis hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rengalis hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rengalis hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rengalis hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rengalis hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rengalis hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Falsche Angaben im Testament!

Man darf also ganz klar Falsche Angaben im Testament machen?? Immerhin geht es hier um eine behinderte Person...
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 15.06.2011, 09:08
V.I.P.
 
Registriert seit: Jun 2006
Beiträge: 3.217
99% positive Bewertungen (3217 Beiträge, 407 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3217 Beiträge, 407 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3217 Beiträge, 407 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3217 Beiträge, 407 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3217 Beiträge, 407 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3217 Beiträge, 407 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3217 Beiträge, 407 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3217 Beiträge, 407 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3217 Beiträge, 407 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3217 Beiträge, 407 Bewertungen)  
AW: Falsche Angaben im Testament!

Ein Testament ist eine Verfügung des Erstellers, wer sein Vermögen nach dem Tod erhalten soll. Alle anderen Angaben darin sind rechtlich weitgehend unerheblich, können höchstens als Auslegungshilfe bei Unklarheiten bezüglich des Willens des Erstellers dienen. Im geschilderten Beispiel hat der Ersteller eine Person ausdrücklich enterben wollen, weshalb die Kenntnis des Aufenthaltsortes gar keine Rolle spielt.

Im Übrigen löst die Enterbung (nach deutschem Recht) einen Pflichtteilsanspruch aus, den der Sozialhilfeträger dann nach angezeigtem Anspruchsübergang gegen die Erbengemeinschaft geltend machen kann. Daher ist die Enterbung bei Behinderten regelmäßig nicht die günstigste Variante, auf den Einzelfall zugeschnittene Ratschläge gibts beim Rechtsanwalt oder Notar (Stichwort "Behindertentestament").

Gruß
Marcus
__________________
Gummibären an die Macht!
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 15.06.2011, 10:38
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Nov 2007
Beiträge: 29
Keine Wertung, Rengalis hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rengalis hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rengalis hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rengalis hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rengalis hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rengalis hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rengalis hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rengalis hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rengalis hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rengalis hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Falsche Angaben im Testament!

Danke, damit kann man etwas anfangen.
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 15.06.2011, 15:34
V.I.P.
 
Registriert seit: Nov 2004
Beiträge: 6.943
95% positive Bewertungen (6943 Beiträge, 551 Bewertungen)95% positive Bewertungen (6943 Beiträge, 551 Bewertungen)95% positive Bewertungen (6943 Beiträge, 551 Bewertungen)95% positive Bewertungen (6943 Beiträge, 551 Bewertungen)95% positive Bewertungen (6943 Beiträge, 551 Bewertungen)95% positive Bewertungen (6943 Beiträge, 551 Bewertungen)95% positive Bewertungen (6943 Beiträge, 551 Bewertungen)95% positive Bewertungen (6943 Beiträge, 551 Bewertungen)95% positive Bewertungen (6943 Beiträge, 551 Bewertungen)95% positive Bewertungen (6943 Beiträge, 551 Bewertungen)  
AW: Falsche Angaben im Testament!

Man muss sich vor allem von der Vorstellung frei machen, man hätte ein Anrecht darauf von irgendwem irgendetwas zu erben. Das ist nämlich völlig falsch; man hat allein Pflichtteilsrechte.
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 15.06.2011, 17:17
V.I.P.
 
Registriert seit: Oct 2009
Ort: LE
Alter: 29
Beiträge: 2.883
99% positive Bewertungen (2883 Beiträge, 241 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2883 Beiträge, 241 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2883 Beiträge, 241 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2883 Beiträge, 241 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2883 Beiträge, 241 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2883 Beiträge, 241 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2883 Beiträge, 241 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2883 Beiträge, 241 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2883 Beiträge, 241 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2883 Beiträge, 241 Bewertungen)  
AW: Falsche Angaben im Testament!

Oder man fechtet das Testament an, 2078 ff BGB. Dazu gibt der Sachverhalt aber nix her und mir ist auch nicht bekannt, dass das so oft zum Erfolg führt.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Stichworte
erbe, pflichtteil, recht

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Falsche Angaben Aktuelle juristische Diskussionen und Themen 23.08.2010 15:17
Falsche Angaben Aktuelle juristische Diskussionen und Themen 10.05.2010 14:27
schwarzfahren - falsche angaben - angaben bekannt? Strafrecht / Strafprozeßrecht 25.11.2009 13:41
Falsche Angaben Strafrecht / Strafprozeßrecht 19.08.2008 10:50
falsche angaben Asyl- und Ausländerrecht 21.07.2007 18:41





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Erbrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN