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Falsche Angaben beim Notar

Dies ist eine Diskussion zu Falsche Angaben beim Notar innerhalb des Forums Erbrecht

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Alt 11.07.2011, 07:14
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Falsche Angaben beim Notar

Gesetzt der Fall, Vater V überträgt wenige Jahre vor seinem Tod Haus und Vermögen an das Lieblingskind A. B soll möglichst leer ausgehen.
Vater V verstirbt unerwartet.
Auf Nachfrage, wo das Testament sei, gibt Kind A an, das kein Testament existiert. B. vermutet, dass A das Testament verschwinden hat lassen.
Plötzlich kommt Engel E und spielt dem Kind B unerwartet Unterlagen zu, indem die Vorgänge der Schenkung protokolliert wurden. Dabei stellt sich heraus, dass sämtliche Wertangaben (welche auch Auswirkung auf die Höhe des Notar Honorar hatten) gänzlich falsch (mehr als 90% unter Verkehrswert) sind. Es wurde auch an der Schenkungssteuer "gespart". Des weiteren "wurden "frühere Schenkungen" an das Kind B. angeben, welche nicht stattgefunden haben.

Können derartige Falschangaben, als "Betrug" gewertet werden?

Kann das "Sparen" der Schenkungssteuer geahndet werden?
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  #2 (permalink)  
Alt 11.07.2011, 07:35
V.I.P.
 
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AW: Falsche Angaben beim Notar

Zitat:
Zitat von Miserable Beitrag anzeigen
Können derartige Falschangaben, als "Betrug" gewertet werden?
Ja.

Zitat:
Kann das "Sparen" der Schenkungssteuer geahndet werden?
Oh ja...das Finanzamt hat da ganz besondere Mittel.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #3 (permalink)  
Alt 11.07.2011, 10:48
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AW: Falsche Angaben beim Notar

Noch eine Frage:
Die Schenkung ist doch ein Vertrag gewesen. Ist diese Schenkung rechtlich noch haltbar (also gültig) wenn Sie unter den beschriebenen Vorraussetzungen stattfand?
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  #4 (permalink)  
Alt 11.07.2011, 11:39
V.I.P.
 
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AW: Falsche Angaben beim Notar

Davon gehe ich aus, denn der wesentliche Bestandteil des Vertrags, die übereinstimmenden Willenserklärungen der Vertragspartner, liegen trotz der falschen Wertangaben vor!
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Alt 11.07.2011, 20:59
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AW: Falsche Angaben beim Notar

Nachfrage zu: Falsche Angaben bei Notar...
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