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Fällt eine Nichte unter "Abkömmling"

Dies ist eine Diskussion zu Fällt eine Nichte unter "Abkömmling" innerhalb des Forums Erbrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 19.06.2011, 09:18
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Fällt eine Nichte unter "Abkömmling"

Folgender fiktiver Fall:
Eine Nichte pflegt ihre Tante 3 Jahre lang in Pflegestufe 2. Als die Tante verstirbt stehen in direkter Erbfolge noch zwei Brüder, die aber auf die gesetzliche Erbfolge zugunsten der Nichte verzichten. Kann die Nichte als nicht direkter Abkömmling (Kinder hatte die Tante keine und der Ehemann ist verstorben) sich die Pflege bei der Erbschaftssteuer anrechnen lassen (die Tante zahlte während der Pflege nur ab und zu Fahrtkosten) und wenn ja, gibt es irgendwo eine Tabelle, was da angerechnet werden könnte?
Ich wünsche euch einen schöne Sonntag.
Dankeschön
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  #2 (permalink)  
Alt 19.06.2011, 12:10
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AW: Fällt eine Nichte unter "Abkömmling"

Zitat:
Zitat von geomaria Beitrag anzeigen
Kann die Nichte als nicht direkter Abkömmling (Kinder hatte die Tante keine und der Ehemann ist verstorben) sich die Pflege bei der Erbschaftssteuer anrechnen lassen (die Tante zahlte während der Pflege nur ab und zu Fahrtkosten)
ja, ich denk, das müsste gehen.

die nichte ist nicht abkömmling. aber diese pflege-regelung gilt seit neustem nicht mehr nur für abkömmlinge, sondern für alle gesetzlichen erbinnen. und die nichte ist ja gesetzliche erbin. daher müsste das möglich sein.

das sollte mal noch jemand andere bestätigen.
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  #3 (permalink)  
Alt 20.06.2011, 05:31
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AW: Fällt eine Nichte unter "Abkömmling"

Ich danke dir,
hat sonst noch jemand eine Meinung dazu?
Gibt es eine Tabelle, wo man sich da orientieren könnte?
Lieben Dank
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  #4 (permalink)  
Alt 20.06.2011, 12:43
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AW: Fällt eine Nichte unter "Abkömmling"

Nach § 13 Abs. 1 Nr. 9 ErbStG ist ein Betrag bis zu 20.000€ steuerfrei, wenn es sich um ein angemessenes Entgelt handelt.
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  #5 (permalink)  
Alt 20.06.2011, 14:08
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AW: Fällt eine Nichte unter "Abkömmling"

20.000 ist der Freibetrag für eine Nichte. Darüberhinaus zahlt sie 15% auf den überschießenden Betrag. Was sie für die Pflege als steuermindernden Betrag noch anrechnen kann, erfährt sie auf Anruf bei Ihrem Finanzamt.
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  #6 (permalink)  
Alt 20.06.2011, 15:55
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AW: Fällt eine Nichte unter "Abkömmling"

Zitat:
Zitat von HKB
Was sie für die Pflege als steuermindernden Betrag noch anrechnen kann, erfährt sie auf Anruf bei Ihrem Finanzamt.
Das habe ich allerdings bereits geschrieben. Dafür kann sie zusätzlich bis zu 20.000€ geltend machen.

Es handelt sich wohl um einen Zufall, dass die Steuerbefreiung für die Pflege den gleichen Betrag umfasst wie der für alle Nichten zu gewährende Freibetrag.
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abkömmling, erbschaftssteuer, nichte, pflege

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