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Exakte Verjährung Pflichtteil

Dies ist eine Diskussion zu Exakte Verjährung Pflichtteil innerhalb des Forums Erbrecht

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Alt 18.12.2011, 00:47
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Exakte Verjährung Pflichtteil

Hallo zusammen,

bei einem Erbfall beginnt die Verjährungsfrist mit Kenntnis des Erbfalles und der Kenntnis der benachteiligenden Verfügung. Vor 2010 tagesgenau und nach 2010 zum Ende des Kalenderjahres.

Wie ist den die "Kenntnis" definiert. Beginnt die Frist wenn man das Testament gelesen hat oder wenn man offiziell vom Nachlassgericht benachrichtigt wurde, dass man Pflichtteilsberechtigter ist.
Der Gedanke ist folgender: Es gibt doch einige Menschen die so gut wie keine Ahnung von Erbrecht haben. Was ist wenn man den Inhalt am Todestag kennt aber offiziel nicht versteht was es bedeutet.
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  #2 (permalink)  
Alt 18.12.2011, 16:56
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AW: Exakte Verjährung Pflichtteil

Zitat:
Zitat von Anardil Beitrag anzeigen
Wie ist den die "Kenntnis" definiert. Beginnt die Frist wenn man das Testament gelesen hat oder wenn man offiziell vom Nachlassgericht benachrichtigt wurde, dass man Pflichtteilsberechtigter ist.
Die Frist läuft ab Benachrichtigung durch das Nachlassgericht.
http://dejure.org/gesetze/BGB/1944.html
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  #3 (permalink)  
Alt 18.12.2011, 19:14
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AW: Exakte Verjährung Pflichtteil

Zitat:
Die Frist läuft ab Benachrichtigung durch das Nachlassgericht.
http://dejure.org/gesetze/BGB/1944.html
bist du sicher. der 1944 betrifft doch nur die fristbeginn bei ausschlagung - oder?
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  #4 (permalink)  
Alt 18.12.2011, 19:52
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AW: Exakte Verjährung Pflichtteil

Zitat:
Zitat von zeiten Beitrag anzeigen
bist du sicher. der 1944 betrifft doch nur die fristbeginn bei ausschlagung - oder?
Stimmt, du hast recht.

Aber m.E. beginnt auch hier die Frist erst, wenn man vom NG benachrichtigt wird, da man erst dann "offiziell" von der Verfügung Kenntnis erlangt.
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  #5 (permalink)  
Alt 29.12.2011, 11:34
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AW: Exakte Verjährung Pflichtteil

Zitat:
Was ist wenn man den Inhalt am Todestag kennt aber offiziel nicht versteht was es bedeutet.
Ich sehe das wie CrunCC. Die Frist beginnt erst ab offizieller Kenntnis. Ob man die Bedeutung des Testamentes versteht, spielt dagegen keine Rolle.

Wieso sollte auch der Pflichtteilsberechtigte bis zur Testamentseröffnung auf einmal die große Erleuchtung bekommen, d.h. wieso sollte er ein offiziell eröffnetes Testament besser verstehen als ein ihm vorab bekanntes Testament? Eine Rechtsberatung durch das Nachlassgericht findet ihm Tahmen der offiziellen Eröffnung jedenfalls auch nicht statt.
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