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Erschaftsfolgen nach dem Tod des Ehemannes

Dies ist eine Diskussion zu Erschaftsfolgen nach dem Tod des Ehemannes innerhalb des Forums Erbrecht

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Alt 04.07.2011, 08:33
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Erschaftsfolgen nach dem Tod des Ehemannes

Ein Ehepaar - kinderlos - Der Ehemann stirbt.
Er hat noch eine Schwester und einen Vater.

Schwester und Vater sind in diesem Fall wohl mit erbberechtigt.

Was ist, wenn die Witwe die Unterlagen für die Beantragung eines Erbscheines nicht an die Schwester des Verstorbenen rausrückt.

Hat die Witwe eine Möglichkeit eventuell Schwester und Vater des Verstorbenen mit dem Erbe zu hintergehen?

Reicht es, wenn eventuell die Witwe den Erbschein beantragt, (sie wird sagen sie wäre Alleinerbin), da nun dadurch die Sterbeurkunde dem Gericht vorliegt, wenn die Schwester nun hingeht und auch das Erbe für sich und den Vater beantragt, das die Schwester ihrerseits nun auch einen Erbschein bekommt?
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Alt 04.07.2011, 17:45
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AW: Erschaftsfolgen nach dem Tod des Ehemannes

eine Schwester ist nie pflichtteilserbberechtigt - der Vater ja - aber gibt es denn kein Testament?

M.
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  #3 (permalink)  
Alt 04.07.2011, 18:24
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AW: Erschaftsfolgen nach dem Tod des Ehemannes

Hier ist nicht von einer Enterbung durch ein Testament die Rede,also gibt es auch kein Pflichtteil sondern es besteht ein Erbanspruch der Eltern nach dem Ehemann. Da die Mutter verstorben ist erben deren Anteil ebenfalls der Vater und die Schwester.
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  #4 (permalink)  
Alt 04.07.2011, 19:52
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AW: Erschaftsfolgen nach dem Tod des Ehemannes

Vielen Dank O.K. es ist mitgeteilt worden das nach dem Erbrecht die Schwester und der Vater erbberechtigt seien.

Jetzt hast Du es auch bestätigt.

Ein Testament gibt es nicht. Der Tod kam wohl auch überraschend.

Welche Möglichkeit hätte die Schwester, um an das ERbe zu kommen? Es gibt glaube ich nur einen Erbschein, den sich die Erbengemeinschaft teilen muss oder besser den sie alle nutzen können.

Die Witwe weiss noch nichts davon das Vater und Schwester erbberechtigt sind, sie wird sich mit Händen und Füßen dagegen wehren.
Die Schwester hatte die Witwe gefragt nach einer Sterbeurkunde, die ihr verweigert wurde.

Aus dem Erbe gibt es eine Eigentumswohnung und 2 wertvolle Motorräder.

Der Vater lebt im Altenheim und ist bettlägerich.
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Alt 04.07.2011, 20:22
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AW: Erschaftsfolgen nach dem Tod des Ehemannes

Zitat:
Zitat von klarina Beitrag anzeigen
Es gibt glaube ich nur einen Erbschein, den sich die Erbengemeinschaft teilen muss oder besser den sie alle nutzen können.
Es gibt nur einen gemeinschaftlichen Erbschein. Dieser ist eine Art "Ausweis" zum Nachweis der Erbschaft. Die Erbengemeinschaft kann nur gemeinsam über das Erbe verfügen und muss sich irgendwie einigen.
Zitat:
Die Witwe weiss noch nichts davon das Vater und Schwester erbberechtigt sind, sie wird sich mit Händen und Füßen dagegen wehren.
Wenn kein Testament vorhanden ist, gilt nunmal die gesetzliche Erbfolge; hier hätte eben ein Testament errichtet werden müssen.
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  #6 (permalink)  
Alt 05.07.2011, 14:37
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AW: Erschaftsfolgen nach dem Tod des Ehemannes

Sterbeurkunde gibt es beim Standesamt des Sterbeortes.
Die Witwe anschreiben und um ein Nachlassverzeichnis/Belege bezogen auf den Todestag bitten mit Fristsetzung. Passiert dann nichts, einen Anwalt einschalten, der dann den Erbscheinsantrag für alle Erben gemeinsam stellt und die Erbteilung macht.
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