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Erbverzichtserklärung - Notar?

Dies ist eine Diskussion zu Erbverzichtserklärung - Notar? innerhalb des Forums Erbrecht

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Alt 26.06.2008, 12:12
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Erbverzichtserklärung - Notar?

Hallo zusammen,

muss eine Erbverzichtserklärung notariell beurkundet werden oder reicht ein formloses Schreiben aus?

Viele Grüße
Levera
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  #2 (permalink)  
Alt 26.06.2008, 13:47
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AW: Erbverzichtserklärung - Notar?

Wenn man nach dem Tod des Erblassers ein Erbe ausschlagen will, muss man die Ausschlagungserklärung entweder beim zuständigen Nachlassgericht oder zu Protokoll eines Notars abgeben (innerhalb von sechs Wochen nach Kenntnis des Anfalls).

Wenn man auf das Erbrecht (ggf. Pflichtteilsrecht) nach einer Person verzichten will, muss dies notariell beurkundet werden.
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  #3 (permalink)  
Alt 26.06.2008, 15:24
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AW: Erbverzichtserklärung - Notar?

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