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Erbverzicht, trotzdem für Mietkündigung zuständig

Dies ist eine Diskussion zu Erbverzicht, trotzdem für Mietkündigung zuständig innerhalb des Forums Erbrecht

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Alt 10.08.2011, 11:43
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Erbverzicht, trotzdem für Mietkündigung zuständig

Hallo,

mal angenommen, alleinstehende Mieterin verstirbt. Erbe verzichtet beim Notar auf Erbschaft. Sind noch 3 Erben da, die seit Jahrzehnten keinen Kontakt mehr hatten, Adressen unbekannt.

Frage: Was hat dieser Erbe noch mit der Wohnung der Verstorbenen zu tun?

Muss diese kündigen? Und die Mögel ausräumen? Miete für mehrere Monate zahlen?.

Amtsgericht sagt nein, Notar sagt ja

besten dank
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  #2 (permalink)  
Alt 11.08.2011, 17:39
V.I.P.
 
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AW: Erbverzicht, trotzdem für Mietkündigung zuständig

Ich nehme an, dass es sich nicht um einen Erbverzicht, sondern um eine Erbausschlagung handelt.

Zitat:
Frage: Was hat dieser Erbe noch mit der Wohnung der Verstorbenen zu tun?
Nichts

Zitat:
Muss diese kündigen? Und die Mögel ausräumen? Miete für mehrere Monate zahlen?.
Er darf die Wohnung kündigen. Eine Verpflichtung dazu besteht jedoch nicht Das gilt noch mehr für das Ausräumen und das Zahlen der Miete.
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  #3 (permalink)  
Alt 11.08.2011, 18:14
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AW: Erbverzicht, trotzdem für Mietkündigung zuständig

Besten Dank für die Antworten!!

Gruß
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