Dies ist eine Diskussion zu Erbvertrag - Erbe nachträglich fordern/auszahlen innerhalb des Forums Erbrecht
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| Erbvertrag - Erbe nachträglich fordern/auszahlen Ehepaar A+B, 1 Kind. Es gibt nur ein Haus als Vermögen, eingetragen 50/50 und um den Überlebenden zu sichern,schliesst das Ehepaar einen Erbvertrag und setzt sich gegenseitig als Erben ein. Das Kind bzw. ein Nacherbe wird in diesem Vertrag nicht erwähnt. A verstirbt und B erbt 50 % der Immobilie. Kind verzichtet auf Geltendmachung des Pflichtteils. 2 Jahre später zieht B in ein Heim und veräussert die Immobilie. Da die Voraussetzungen des Erbvertrages damit wegfallen, möchte das Kind nun doch am Erbe von A beteiligt werden, womit B auch einverstanden ist. 1) Kann B nun den gesetzlichen Erbteil an das Kind auszahlen oder nur den Pflichtteil ? 2) Kann das formlos/notariel erfolgen oder muss/kann das Kind nur "offiziell" per Anwalt/Gericht den Pflichtteil einfordern? |
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| AW: Erbvertrag - Erbe nachträglich fordern/auszahlen Zitat:
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| AW: Erbvertrag - Erbe nachträglich fordern/auszahlen Der Pflicht-Anspruch ist ja eindeutig festgelegt. Frage ist aber in dem gedachten Fall, ob B freiwillig den vollen Erbteil auszahlen kann, ohne dass das als Schenkung ausgelegt und wieder rückgängig gemacht werden kann. Nehmen wir folgende Situation an: B hat den Erlös auf einem Tagesgeldkonto und erzielt anfänglich 1000 Euro Zinsen im Jahr. Durch den Eigenanteil der Heimkosten schwindet das Kapital zusehends und wird in einigen Jahren aufgebraucht sein. Währenddessen hat das Kind durch Kredite alleine eine jährliche Zinsbelastung von gut 4000 Euro. Etwa zurselben Zeit wäre Kind schuldenfrei und B pleite. Dann müsste das Kind sich nicht unerheblich an den Kosten für B beteiligen. Ziel der Aufgabenstellung wäre also eine bestmögliche LEGALE Lösung für B und Kind. Schenkungen fallen wohl weg, da die für das Beispiel verwendeten Beträge im Rahmen von etwa 7 Jahren liegen. |
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| AW: Erbvertrag - Erbe nachträglich fordern/auszahlen Zitat: Zitat:
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| AW: Erbvertrag - Erbe nachträglich fordern/auszahlen Alles. Das zu erläutern würde ein Roman werden der das Papier nicht wert ist auf dem er geschrieben ist. A) würde er nichts ändern B) schon allein die Fragestellung zeigt, dass da jemand das System nicht kapiert hat oder auf der 10% Seite des Systems lebt und arbeitet die davon profitiert. Zwangsmitglied Handwerkskammer - Leistung = Null " " Berufsgenossenschaft - Leistung = fragwürdig " " Pflegev. = max 37 % der zu erw. stat. Kosten " " Krankenvers. = med. Vers. seit 20 Jahren im Rahmen der "Selbstbeteiligung" oder "nicht erstattungsfähig" Wenn man sich dann ansieht, wieviele von den oben genannten Vereinen in der BRD tätig sind, mit den dazugehörenden Managern, Aufsichtsräten und Vorständen, sehe ich darin einen massiven Versorgungsapparat .... allerdings nicht für die Bürger..... Das alles hat aber eigentlich hier nichts zu suchen. Danke auf jeden Fall für die Hilfe bei der Lösung der mir gestellten Aufgabe. |
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| AW: Erbvertrag - Erbe nachträglich fordern/auszahlen Zitat:
Als neues Mitglied macht man sich mit solchen Beiträgen keine Freunde!!! |
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| AW: Erbvertrag - Erbe nachträglich fordern/auszahlen Sollte A schon länger als 3 Jahre tot sein, bekommt Kind kein Pflichtteil, wegen Verjährung. |
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