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Erbvertrag durch späteres Testament ungültig?

Dies ist eine Diskussion zu Erbvertrag durch späteres Testament ungültig? innerhalb des Forums Erbrecht

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Alt 07.01.2012, 15:45
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Erbvertrag durch späteres Testament ungültig?

Guten Tag! Die (fiktive) Situation:
Ein Ehepaar hat einen gemeinsamen Sohn.
Die Ehefrau stirbt, der Witwer heiratet erneut.
Aus dieser Ehe gehen zwei Töchter hervor.
Ein notarieller Erbvertrag wird erstellt: Die Eheleute setzen sich gegenseitig als Vollerben ein, die drei Kinder verzichten zunächst auf ihren Pflichtteil. Der überlebende Elternteil setzt die drei Kinder zu gleichen Teilen als Erben ein. Die Eheleute und die drei Kinder unterschreiben diesen Vertrag.

Der Ehemann stirbt.
Die überlebende Ehefrau möchte nun nur ihre beiden leiblichen Töchter, nicht aber den Stiefsohn als als Erben einsetzen.
Wird durch ein neues, einfaches, nicht notarielles Testament der zuvor geschlossene Erbvertrag außer Kraft gesetzt?
Vielen Dank für ihre Einschätzungen!
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  #2 (permalink)  
Alt 07.01.2012, 15:48
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AW: Erbvertrag durch späteres Testament ungültig?

Nach §2289 BGB ist ein späteres Testament unwirksam
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  #3 (permalink)  
Alt 07.01.2012, 16:34
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AW: Erbvertrag durch späteres Testament ungültig?

Donnerwetter, das ging schnell! Danke für die Info !

Gleicher Fall, die nächste Frage:
Im oben erwähnten Erbvertrag wird jedem Ehegatten ein unbefristetes Rücktrittsrecht eingeräumt.
Wenn dieses Rücktrittsrecht in Anspruch genommen wird, tritt dann wieder die vorvertragliche gesetzliche Erbfolge in Kraft?
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  #4 (permalink)  
Alt 07.01.2012, 18:11
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AW: Erbvertrag durch späteres Testament ungültig?

Der Rücktritt dürfte gem. § 2298 BGB allerdings in diesem Fall nur bis zum Tode des anderen Vertragsteiles möglich sein; später hingegen nicht mehr.
Aber vorher sollte man einmal prüfen, ob die Schlusserbeneinsetzung überhaupt vertragsmäßig erfolgt ist...
__________________
Ius est ars boni et aequi - D 1,1,1
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