Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 


Jetzt hier registrieren

Erbschein/Zahlbetrag an Just = Nachlaßverbindlichkeit? Wann ist der Erbschein gültig?

Dies ist eine Diskussion zu Erbschein/Zahlbetrag an Just = Nachlaßverbindlichkeit? Wann ist der Erbschein gültig? innerhalb des Forums Erbrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 25.04.2008, 20:48
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Nov 2007
Ort: Bavaria
Beiträge: 33
Keine Wertung, Fabris hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Fabris hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Fabris hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Fabris hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Fabris hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Fabris hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Fabris hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Fabris hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Fabris hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Fabris hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Erbschein/Zahlbetrag an Just = Nachlaßverbindlichkeit? Wann ist der Erbschein gültig?

Erbschein/Zahlbetrag an die jeweilige Justizkasse = Nachlaßverbindlichkeit?
Wann ist der Erbschein gültig?

Guten Tag!

3 Erben( Erbengemeinschaft) sollen die Eidesstattliche/Erbscheinzahlung an das jeweilige Justizkasse überweisen.
Nun die Frage: Erben A + B wollen die Zahlung von der Erbmasse veranlassen; Erbe C ( Empfangsbevollmächtiger) möchte seinen Anteil selber überweisen, weil dieser nicht als Inkasso für A + B fungieren möchte.
Ist der Zahlbetrag f. Eidestatt/Erbschein nun eine Nachlaßverbindlichkeit?

Zusatzfrage: Wann bekommt der Erbschein seine gültigkeit? Bei Antragstellung am Nachlaßgericht oder erst mit der Zahlung der Justiszkassen-Forderung?

Zu den Nachlassverbindlichkeiten gehören alle Forderungen, die Dritte gegenüber dem Nachlass geltend machen können.
Unterschieden werden dabei:



f. Erblasserschulden habe ich nur folgendes gefunden; dort steht nichts vom Erbschein/Eidesstattlicher Vers.:
Verbindlichkeiten, die der Erblasser noch zu Lebzeiten eingegangen ist (z. B. Miete, Kaufpreis)
Erbfallschulden / Erbschaftsschulden:
Verbindlichkeiten, die aufgrund des Erbfalls entstanden sind (z. B. Pflichtteilsansprüche, Vermächtnisansprüche, Zugewinnausgleichsansprüche des überlebenden Ehegatten, Beerdigungskosten, Dreißigster, Erbschaftsteuer)
--------------------------------------------------------------------------------------------------------
§_2357 BGB
Gemeinschaftlicher Erbschein
......
(3) 1Wird der Antrag nicht von allen Erben gestellt, so hat er die Angabe zu enthalten, dass die übrigen Erben die Erbschaft angenommen haben.
2Die Vorschrift des § 2356 gilt auch für die sich auf die übrigen Erben beziehenden Angaben des Antragstellers.
????
(4) Die Versicherung an Eides statt ist von allen Erben abzugeben, sofern nicht das Nachlassgericht die Versicherung eines oder einiger von ihnen für ausreichend erachtet.
--------------------------------------------------------------------------------------------------------
lt. (4) würde der Erbschein erst gelten, wenn bezahlt würde? = unklar!

Bedanke mich! merci
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 25.04.2008, 22:38
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2006
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 3.403
97% positive Bewertungen (3403 Beiträge, 248 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3403 Beiträge, 248 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3403 Beiträge, 248 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3403 Beiträge, 248 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3403 Beiträge, 248 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3403 Beiträge, 248 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3403 Beiträge, 248 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3403 Beiträge, 248 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3403 Beiträge, 248 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3403 Beiträge, 248 Bewertungen)  
AW: Erbschein/Zahlbetrag an Just = Nachlaßverbindlichkeit? Wann ist der Erbschein gül

Die Kosten für die Ausstellung eines Erbscheins fallen dem Nachlass zur Last und sind somit Nachlassverbindlichkeiten.

Der Erbschein ist gültig, wenn dieser vom Nachlassgericht erteilt wurde. Mit einer Ausfertigung (nicht beglaubigte Abschrift) kann man handeln.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Wann muss spätestens ein Erbschein beantragt werden? Erbrecht 26.05.2010 21:29
Erbschein Erbrecht 15.03.2010 18:05
Erbschein Erbrecht 20.02.2009 17:56
Erbschein Erbrecht 23.11.2007 16:23
erbschein Erbrecht 14.07.2005 16:20





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Erbrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:

© 2003-2013 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2013, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2013, Cracked Egg Studios