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Erbschein nötig?

Dies ist eine Diskussion zu Erbschein nötig? innerhalb des Forums Erbrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 10.07.2011, 20:07
Boardneuling
 
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Erbschein nötig?

Großnichte erhält von Tante schon zu Lebzeiten Generalvollmacht, damit div. Angelegenheiten geregelt werden können, die Tante nicht mehr selbst machen kann.

Die Vollmacht gilt "über den Tod hinaus" und ist für alles, was Bank, Verträge, Gesundheitsfragen etc. gültig.
Nun ist die Nichte aber auch testamentarisch als Erbe eingesetzt. Kinder, Enkelkinder oder Ehegatte sind nicht vorhanden. Nur noch weitere Nichten und Neffen, die aber zum Großteil keinen oder kaum Kontakt zur Tante hatten.

Ersetzt die Generalvollmacht den Erbschein oder muss dieser trotzdem beantragt werden?
Danke im voraus
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  #2 (permalink)  
Alt 10.07.2011, 21:25
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AW: Erbschein nötig?

Für die Bank etc. genügt die Generalvollmacht (da über den Tod hinaus erteilt), falls eine Immobilie zum Nachlass gehört, wird ein Erbschein benötigt.
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  #3 (permalink)  
Alt 11.07.2011, 07:04
Boardneuling
 
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AW: Erbschein nötig?

Nein, Grundbesitz oder großes Vermögen ist nicht vorhanden. Ein paar Ersparnisse und die persönlichen Gegenstände sowie ganz normales Mobiliar.
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