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Erbschaftssteuerbescheid wird immer zugestellt ?

Dies ist eine Diskussion zu Erbschaftssteuerbescheid wird immer zugestellt ? innerhalb des Forums Erbrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 23.11.2011, 13:46
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Erbschaftssteuerbescheid wird immer zugestellt ?

Mal angenommen . Person A hat eine Erbschafssteuererklärung abgegeben .
In welchem Zeitrahmen bekommt A die Mitteilung vom Finanzamt, wieviel Erbschaftssteuer fällig wird ( vom Zeitpunkt Abgabe ) .
Da A nicht mit einer Steuer rechnet (geht sich mit Freibeträgen aus ) , bekommt jeder der eine Erklärung abgegeben hat auf jeden Fall Nachricht vom Finanzamt , oder kann es auch sein, dass man überhaupt nichts hört wenn auch nichts zu zahlen ist ?
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  #2 (permalink)  
Alt 23.11.2011, 14:51
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AW: Erbschaftssteuerbescheid wird immer zugestellt ?

Ist Person denn aufgefordert worden, eine Erbschaftsteuererklärung abzugeben? Wenn nein, dann hat es sich ggf. nur um eine Anzeige nach § 30 ErbStG gehandelt, die nicht zu einem Steuerbescheid führt.
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  #3 (permalink)  
Alt 23.11.2011, 16:15
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AW: Erbschaftssteuerbescheid wird immer zugestellt ?

die Bögen wurden A zugeschickt. A hat diese ausgefüllt und ans FA weggeschickt . A rechnet aber nicht mit einer Steuer , da er unter den Freibeträgen liegen sollte .
Bekommt A trotzdem eine (allgemeine) Mitteilung , auch wenn man nichts zahlen muss ?
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  #4 (permalink)  
Alt 08.12.2011, 07:56
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AW: Erbschaftssteuerbescheid wird immer zugestellt ?

Gern würde ich den ursprünglichen Fall etwas erweitern:

Angenommen B hat ein unbebautes Grundstück (1) im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge übertragen bekommen.
Grundstücke sind notariell zu beurkunden und der notar schickt eine Ausfertigung dem Finanzamt, sprich dem Finanzamt ist die Schenkung bekannt.
Das finanzamt führt sich in den nächsten 8 Jahren nicht.
Nach 8 Jahren bekommt B ein weiteres unbebautes Grundstück (2) übertragen.
Nunmehr möchte das Finanzamt bezüglich des Grundstücks 1 eine Erklärung zur Feststellung des Grundbesitzes haben.

Wäre hier nicht bereits Verjährung eingetreten?

Für Grundstück 1 wurde innerhalb von 4 Jahren weder ein Schenkungsteuerbescheid erlassen noch die Erklärung zur Feststellung des Grundbesitzes angefordert.

Danke
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  #5 (permalink)  
Alt 08.12.2011, 18:43
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AW: Erbschaftssteuerbescheid wird immer zugestellt ?

Wer ist denn als Empfänger des Bescheides angegeben?

Evtl. geht der Bescheid zum Testamentsvollstrecker oder zum Steuerberater. Dann ist auch nur der zum Einspruch oder zur Klage berechtigt. Da muß man aufpassen!!!

Außerdem kann man mal beim zuständigen FA anrufen.

pauline
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Alt 13.12.2011, 16:51
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AW: Erbschaftssteuerbescheid wird immer zugestellt ?

Zitat:
Für Grundstück 1 wurde innerhalb von 4 Jahren weder ein Schenkungsteuerbescheid erlassen noch die Erklärung zur Feststellung des Grundbesitzes angefordert.
Das wäre auch unüblich, wenn der Wert der Übertragung unterhalb des Freibetrages liegt. Nur wenn tatsächlich eine Schenkungssteuererklärung abgegeben wurde, ergeht auch ein Bescheid. Das ist aber nicht zu verwechseln mit der Anzeige der Schenkung, die durch den Notar vorgenommen wird. Aufgrund dieser Anzeige entscheidet das Finanzamt erst, ob es eine Schenkungssteuererklärung fordert.

Zitat:
Wäre hier nicht bereits Verjährung eingetreten?
Nein, was soll denn da verjährt sein? Es geht doch um die Festsetzung der Schenkungssteuer für die aktuelle Schenkung. Ob evtl. eine Verjährung für die erste Schenkung eingetreten ist, spielt doch keine Rolle. Selbst wenn das verjährt wäre, kann die erste Schenkung bei der Ermittlung des Freibetrages für die aktuelle Schenkung berücksichtigt werden.

Für die Bemessung der Schenkungssteuer sind die Schenkungen der letzten 10 Jahre zusammenzurechnen. Aufgrund der nicht erfolgten Wertfeststellung für die erste Schenkung muss diese jetzt nachgeholt werden.

Eine Schenkungssteuererklärung für die erste Schenkung kann wohl nicht mehr gefordert werden. Das will das Finanzamt aber doch auch gar nicht.
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  #7 (permalink)  
Alt 16.12.2011, 08:58
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AW: Erbschaftssteuerbescheid wird immer zugestellt ?

Zitat:
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Nein, was soll denn da verjährt sein? Es geht doch um die Festsetzung der Schenkungssteuer für die aktuelle Schenkung. Ob evtl. eine Verjährung für die erste Schenkung eingetreten ist, spielt doch keine Rolle. Selbst wenn das verjährt wäre, kann die erste Schenkung bei der Ermittlung des Freibetrages für die aktuelle Schenkung berücksichtigt werden.

Für die Bemessung der Schenkungssteuer sind die Schenkungen der letzten 10 Jahre zusammenzurechnen. Aufgrund der nicht erfolgten Wertfeststellung für die erste Schenkung muss diese jetzt nachgeholt werden.
Erst einmal danke für die Antwort.

Ja es geht um die erste Schenkung.

Wenn ich den Beitrag richtig verstehe bedeutet das,
- sofern für eine Schenkung mit notariellem Vertrag der Freibetrag nicht überschritten wurde (nach den Ermittlungen des finanzamtes) keine Schenkungsteuererklärung rausgeschickt und dementsprechend auch kein Steuerbescheid erstellt wird.
- diese Schenkung trotzdem in die Summe der Schenkungen eines 10 - jahreszeitraums einbezogen werden darf.
- im Jahr 09 für eine im jahr 01 vorgenommene Schenkung eine Erklärung zur Feststellung des Grundbesitzes verlangen kann.
Gibt es für diese Erklärungen keine Festsetzungsfrist?
Gelten dort nicht auch die 4 Jahre seit seit dem der Sachverhalt bekannt wurde?

Danke im Voraus
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