Dies ist eine Diskussion zu Erbschaftssteuer fällig trotz Schenkungsvertrag mit Nießbrauch und Rückübertragungsvermerk ? innerhalb des Forums Erbrecht
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| Erbschaftssteuer fällig trotz Schenkungsvertrag mit Nießbrauch und Rückübertragungsvermerk ? Sohn A (einziges Kind und Erbe von B und C ) hat von seinem Vater B 1996 ein Haus per Schenkungsvertrag -noch zu den alten Einheitswerten( nicht zu den Verkehrswerten ) geschenkt bekommen . Sinn war die Erbschaftssteuer -später zu Verkehrswerten- zu umgehen . Sohn A steht seit 1996 daher im Grundbuch als Eigentümer .Im notariellen Vertrag ist ein Nießbrauchrecht -löschbar bei Todesnachweis- und eine Vormerkung zur Sicherung des bedingten Anspruchs auf Rückübertragung des Eigentums für beide Eltern( Vater B und Mutter C ) enthalten ( als Gesamtberechtigte nach § 428 BGB ) Im not. Vertrag steht , das Besitz und Nutzung , die Lasten und Gefahr bei dem Haus mit Beendigung des nachbewilligten Nießbrauchrechts für Vater B und Mutter C auf Sohn A übergehen . Die ganzen Jahre bis zum Tod war Vater B der wirtschafliche Nutzer , hatte also alle Mieteinnahmen und Augaben von dem Haus . A hatte nichts an Vorteilen bzw. steht nur seit 1996 als Eigentümer des Hauses im Grundbuch . Vater B und Mutter C sind beide jetzt gestorben . Vater B 2010 ..Mutter C 2011 . Nach einem gefundenen Schreiben von 1996 des Finanzamt steht dies auf dem Standpunkt , dass das Haus wegen der vertraglichen Einschränkungen , die sich aus dem Schenkungsvertrag ergeben , so gravierend sind , das der Erwerbersohn A nur in unbedeutendem Umfang Einfluß auf das Wirtschafsgut ausüben kann/konnte , und daraus folgt, das das Haus unverändert Vater B zuzurechnen ist ( bis zum Tod ) . Vater B ,selber Jurist, hatte damals nichts weiteres unternommen . Was heißt das ? Es steht also im Raum , das das Haus --jetzt--erst vom Vater B auf Mutter C ...und dann von Mutter C auf Sohn A vererbt wird , incl. der anfallenden Erbschafssteuer ( in diesem Fall zweifach !!) Der Sinn der Schenkung war aber genau das zu vermeiden bzw. das bei Tod von B und C Sohn A auch wirtschaftlicher Eigentümer wird und keine Erbschafssteuer anfallen wird. Was kann/soll Sohn A machen ? Geändert von Tuxedomoon (31.10.2011 um 17:54 Uhr). Grund: falsche Formulierung |
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| AW: Erbschaftssteuer fällig trotz Schenkungsvertrag mit Nießbrauch und Rückübertragungsvermerk ? Sohn A fragt noch einmal an ..ob sich ein Finanzamt einfach über eine not.Schenkung (Ende 1995 )hinwegsetzen kann / darf ..d.H. das Haus soll jetzt mit Beendigung des Nießbrauch durch den Tod der Eltern 2010 und 2011 voll in die Erbschafssteuer mit Verkehrswert eingehen ...erst vom Vater B auf die Mutter C ..dann auf Sohn A, obwohl Sohn A seit 1996 im Grundbuch als Eigentümer steht und die Eltern B und C den Nießbrauch ( Mieterträge) und Vormerkung zur bedingten Rückübertragung von dem Haus bis zum Tod ( 2010/2011 ) hatten und auch versteuerten. Jetzt hat Sohn A sogar einen Grundsteuerbescheid von 2011 gefunden ...Eigentümer wurde hier die Mutter C genannt nach dem Tod von Vater B ( obwohl Sohn A seit 1996 Eigentümer ist ) . Was läuft hier falsch ? Sinn der notariellen Schenkung 1995 war genau dies ( die Erbschafssteuer ) zu vermeiden . Vielleicht sollte Sohn A einen Fachanwalt für Erbrecht einschalten , oder besser einen Steuerberatet mit Spezialgebiet Erbschafssteuer !? Was meinen die Profis hier ?? Geändert von Tuxedomoon (01.11.2011 um 16:45 Uhr). Grund: Ergänzung |
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| AW: Erbschaftssteuer fällig trotz Schenkungsvertrag mit Nießbrauch und Rückübertragungsvermerk ? Falsches Forum, gehört wohl eher ins Steuerrecht. |
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| AW: Erbschaftssteuer fällig trotz Schenkungsvertrag mit Nießbrauch und Rückübertragungsvermerk ? Zitat:
Wer ist denn auf die Regelung gekommen, dass Kosten, Nutzen und Lasten erst nach Ende des Nießbrauchs auf den Eigentümer übergehen? Da wollte wohl jemand oberschlau sein und hat dabei ein Eigentor geschossen. |
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| AW: Erbschaftssteuer fällig trotz Schenkungsvertrag mit Nießbrauch und Rückübertragungsvermerk ? Zitat:
Ist doch eigentlich normal bzw. der Sinn des Nießbrauch , dass der Niesbrauchinhaber den Nutzen (zB. Mieteinnahmen aus einem Haus zur eigenen Lebensführung ) Kosten ( zB. Reparaturen im Haus ) und Lasten ( steuerliche ) solange behält bis der Nießbrauch -durch Todesnachweiß - erlischt und danach der Sohn A diese Rechte und Lasten übernimmt bzw. auf diesen übergehen ( ohne Erbschafssteuer ) Wo siehst du das Problem bzw warum hat das FA hier Recht ? Schenkung wurde von einem Notar gemacht ..zudem war Vater B Volljurist . Bedankt von Sohn A Geändert von Tuxedomoon (01.11.2011 um 22:45 Uhr). Grund: Ergänzung |
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| AW: Erbschaftssteuer fällig trotz Schenkungsvertrag mit Nießbrauch und Rückübertragungsvermerk ? Zitat:
Geändert von Tuxedomoon (19.11.2011 um 11:05 Uhr). Grund: bessere Darstellung des Sachverhaltes |
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| AW: Erbschaftssteuer fällig trotz Schenkungsvertrag mit Nießbrauch und Rückübertragungsvermerk ? Zitat:
Zitat:
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