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Erbschaft

Dies ist eine Diskussion zu Erbschaft innerhalb des Forums Erbrecht

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Alt 29.11.2011, 13:02
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Erbschaft

Wie sieht folgender fiktiver Fall aus: M stirbt im März. Es wird kein Testament beim Nachlassgericht eingereicht. W (der Ehegatte von M) stirbt nun im November. Ein "Berliner Testament" wird gefunden. In diesem Testament sind 4 Personen berücksichtigt: I (Sohn der verstorbenen mit 50%), R (Enkel der verstorbenen/Sohn von U/Bruder von S mit 40%), S (Enkel der verstorbenen/Sohn von U/Bruder von R mit 5%) und D (Enkel der verstorbenen/Sohn von I mit 5%). U ist die Tochter der verstorbenen (M+W) und Schwester von I, U ist bereits vor M+W verstorben. Laut gesetzlicher Erbfolge würde doch I 50 %, R 25% und S 25% zustehen? Was würden jetzt alle Erben bzw. wer erbt überhaupt was und wieviel in %?
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Alt 29.11.2011, 16:36
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AW: Erbschaft

Das Testament ändert geht vor der gesetzlichen Erbfolge. Also würde die Erbschaft gemäß Verteilung im Testament aufgeteilt werden.
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Alt 30.11.2011, 13:22
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AW: Erbschaft

Das Testament gilt. Allerdings sind I, R und S auch pflichtteilsberechtigt. Da S weniger als den ihm zustehenden Pflichtteil (12,5%) erhält, hat er einen Anspruch auf einen Zusatzpflichtteil in Höhe der Differenz zwischen dem ihm zugesprochenen Erbteil und dem Pflichtteil.
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erbanspruch, erbauseinandersetzung, erbrecht, erbrecht pflichtteil

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