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Erbreihenfolge nach Mord

Dies ist eine Diskussion zu Erbreihenfolge nach Mord innerhalb des Forums Erbrecht

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Alt 17.07.2011, 12:23
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Erbreihenfolge nach Mord

Hallo community.

Wie sieht folgender fiktiver Fall aus: Ein Mann begeht erweiterten Suizid und seine Frau stirbt dabei vor ihm. Die Frau hat eine Lebensversicherung auf die der Mann in seinem Abschiedsbrief eingeht, damit die bestehenden Schulden mit der Auszahlung der Lebensversicherung bezahlt werden können. Als Erbe setzt der Mann einen Familienangehörigen seiner Familie ein. Die Familie der Frau geht - nach dem Willen des Mannes - leer aus.

- Ist das Testament in diesem Fall anfechtbar (Sittenwidrigkeit - Straftat war geplant und auf die Lebensversicherung der Frau spekuliert zur Tilgung der Schulden)?

- Die Familie der Frau übernimmt die Beerdigung der Frau. Gibt es eine Möglichkeit, dass die Familie diese Kosten zurückerstattet bekommt (Erbmasse, evtl. Lebensversicherung)?

- Kann die Familie der Frau die Fakten zur Erbmasse an irgendeiner Stelle einsehen, um zu sehen, ob es evtl. etwas zu erben gäbe, womit die Beerdigung bezahlt werden kann?

- Welche Fristen müssen bei solch einem Prozess eingehalten werden?

- Wo können die Ansprüche geltend gemacht werden (direkt bei den Erben, RA, Nachlassgericht, etc.)

Vielen Dank für eure Anregungen,
Vanessa
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  #2 (permalink)  
Alt 17.07.2011, 13:44
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AW: Erbreihenfolge nach Mord

Zitat:
Zitat von vm3405 Beitrag anzeigen
- Ist das Testament in diesem Fall anfechtbar (Sittenwidrigkeit - Straftat war geplant und auf die Lebensversicherung der Frau spekuliert zur Tilgung der Schulden)?
Nein. Die LV ist mit dem Tod der Frau auf ihn "übergangen". Was er mit diesem Geld macht und an wen dieses vererbt, ist seine Sache.

Wenn der Mann als Berechtiger bei ber LV eingesetzt war, gehört diese im übrigen nicht zum Nachlass.

Zitat:
- Die Familie der Frau übernimmt die Beerdigung der Frau. Gibt es eine Möglichkeit, dass die Familie diese Kosten zurückerstattet bekommt (Erbmasse, evtl. Lebensversicherung)?
http://dejure.org/gesetze/BGB/1968.html
Zitat:
- Kann die Familie der Frau die Fakten zur Erbmasse an irgendeiner Stelle einsehen, um zu sehen, ob es evtl. etwas zu erben gäbe, womit die Beerdigung bezahlt werden kann?
Die Kosten könnten von dem Erben des Mannes eingefordert werden.
Zitat:
- Wo können die Ansprüche geltend gemacht werden (direkt bei den Erben, RA, Nachlassgericht, etc.)
Das NG hat damit nichts zu tun. Der Anspruch muss an direkt beim Erben gestellt werden.

P.S: Suizid ist kein Mord!
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  #3 (permalink)  
Alt 18.07.2011, 12:24
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AW: Erbreihenfolge nach Mord

Die Lebensversicherung würde die Versicherungssummen auch dann nicht an den Mörder auszahlen, wenn dieser ausdrücklich von der Ermordeten als Bezugsberechtigter genannt wurde.

Die Versicherungssumme fällt dadurch in den Nachlass.

Durch den Mord wird der Ehemann erbunwürdig im Sinne des § 2339 BGB. Dazu muss jedoch der Erbschaftserwerb durch den Ehemann angefochten werden.
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  #4 (permalink)  
Alt 18.07.2011, 12:55
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AW: Erbreihenfolge nach Mord

Sorry, den Beitrag habe ich völlig missverstanden!

Mit dem "erweiterten Suizid" (welch seltsame Wortwahl) ist gemeint, dass er zuvor seine Frau umbringt und dann sich selbst?
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  #5 (permalink)  
Alt 18.07.2011, 20:40
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AW: Erbreihenfolge nach Mord

Zu prüfen wäre außerdem, wie genau der "erweiterte Suizid" strafrechtlich einzustufen ist. Geschieht er mit Wissen und Einverständnis der Ehefrau, scheidet Mord (§211 StGB) schon mal aus, und Totschlag (§212 StGB) ebenfalls. Durch "Tötung auf Verlangen" (§216 StGB) wird man m.W. aber nicht erbunwürdig.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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Alt 21.07.2011, 19:58
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AW: Erbreihenfolge nach Mord

Hallo und vielen Dank für die Antworten,

dieses Szenario weiter gedacht würde wohl ein Anwalt dazu raten erst einmal ein paar Tage ins Land verstreichen zu lassen, um der Familie des Mannes Zeit zu geben, die Bezahlung der Beerdigung zu übernehmen, da man kein Recht auf das Erbe hat bzw. die Bezahlung der übernommenen Beerdigung. Andere würden evtl. raten, beim Amtsgericht mit Hinweis auf ein evtl. laufendes Verfahren einen Erbschein zu beantragen, um prüfen zu lassen, ob man ggf. erbberechtigt ist. Die Frage dreht sich eigentlich nur darum, wie man evtl. die Kosten für die Beerdigung zurückbekommen würde. Ein evtl. vorhandenes Erbe würde man vermutlich eh nicht antreten.

Wie prüft man denn, wie der erweiterte Suizid strafrechtlich einzuordnen ist? Wie bekommt man Informationen über die Aktenlage?

Vielen Dank, Vanessa
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Alt 21.07.2011, 20:02
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AW: Erbreihenfolge nach Mord

Hallo CruNCC,

ja, genau das ist damit gemeint.

Gruß, Vanessa
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Alt 21.07.2011, 20:10
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Zitat:
Zitat von hambre Beitrag anzeigen
Die Lebensversicherung würde die Versicherungssummen auch dann nicht an den Mörder auszahlen, wenn dieser ausdrücklich von der Ermordeten als Bezugsberechtigter genannt wurde.

Die Versicherungssumme fällt dadurch in den Nachlass.

Durch den Mord wird der Ehemann erbunwürdig im Sinne des § 2339 BGB. Dazu muss jedoch der Erbschaftserwerb durch den Ehemann angefochten werden.
Hallo hambre,

vielen Dank für die Antwort. Was ich nicht verstehe ist noch Folgendes: Ist die Lebensversicherung wirklich Teil des Erbes von der Ehefrau? Schließlich sichert man doch im Regelfall den Ehegatten oder eigene Kinder ab.

Wäre der erste Schritt der Anfechtung der Gang zum Amtsgericht und die Beantragung eines Erbscheins?

Vielen Dank und noch einen schönen Abend,
Vanessa
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