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Erbrecht eines Enkels

Dies ist eine Diskussion zu Erbrecht eines Enkels innerhalb des Forums Erbrecht

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Alt 03.02.2008, 13:43
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Erbrecht eines Enkels

Folgender Fall:

A hat 2 Kinder B und C.

B ist verstorben und einen Sohn D.

A stirbt und somit würden ja C und D zu gleichen Teilen erben.

Was passiert wenn zum Zeitpunkt des Todes nichts mehr da zum vererben ist (Durch z.B. Kontovollmacht für C vom Konto von A, Schenkungen...) Kann D irgendwelche Ansprüche geltend machen oder wird nur geschaut was wirklich zum Zeitpunkt des Todes noch da ist? Muss C machweisen wo das Geld hergekommen ist was sie hat oder spielt das keine ROlle? Was passiert mit dem Gled vom Lebenspartner von A, der schon länger verstorben ist?

Vielen Dank schon mal
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Alt 03.02.2008, 14:20
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AW: Erbrecht eines Enkels

Schenkungen, die innerhalb von 10 Jahren vor dem Tod des Erblassers erfolgten, werden mit berücksichtigt und begründen ggf. einen Pflichtteilsergänzungsanspruch.
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"Heirate oder heirate nicht. Du wirst beides bereuen"
~ Sokrates ~
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