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Erbgemeinschaft mit 37 Personen

Dies ist eine Diskussion zu Erbgemeinschaft mit 37 Personen innerhalb des Forums Erbrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 02.07.2011, 17:18
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Erbgemeinschaft mit 37 Personen

Hallo, ich habe eine Frage.

Angenommen es gäbe eine Erbgemeinschaft mit 37 Personen in verschiedenen europäischen Ländern.
Das Erbe würde auf der Bank zur Verfügung stehen, nur die weigert sich es auszuzahlen, da man nicht von allen Erben die Kontoverbindungen hätte.
Angenommen nur ein Teil der Erben möchte sein Erbe erhalten, wäre das juristisch möglich oder müsste man erneut einen Notar beauftragen, so dass alle Erben ihre Kontoverbindungen angeben?

Viele Grüße
GutMensch
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  #2 (permalink)  
Alt 03.07.2011, 17:06
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AW: Erbgemeinschaft mit 37 Personen

Es sind nicht zwingend alle Kontoverbindungen erforderlich. Notwendig ist aber die Zustimmung aller Erben für die Auszahlung auf die gewünschten Konten. Diese Zustimmung muss nicht notariell beglaubigt werden.
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  #3 (permalink)  
Alt 04.07.2011, 16:15
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AW: Erbgemeinschaft mit 37 Personen

Aber angenommen eine Person würde sich verweigern, dass die Auszahlung stattfinden würde, was kann man da machen?
Müsste man klagen oder würde es anders gehen ohne das Geld zu verlieren?

Vielen Dank für die Antwort
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bank, erbgemeinschaft, notar

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