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Erbengemeinschaft und entstandene Kosten

Dies ist eine Diskussion zu Erbengemeinschaft und entstandene Kosten innerhalb des Forums Erbrecht

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Alt 21.08.2011, 19:23
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Erbengemeinschaft und entstandene Kosten

Hallo zusammen!!
Angenommen es existiert eine Erbengemeinschaft minderjähriger Erben.
Ein vererbtes Grundstück wäre zu verkaufen.
Die jeweiligen Eltern der Erben (nicht verwandt) vereinbaren den Verkauf des Grunstücks. Für den Verkauf des Grundstücks könnten wegen Ortsbesichtigung (Fahrtkosten, Übernachtungskosten, ....), Notar-Terminen usw.... Kosten entstanden sein, die möglicherweise nur von einem Teil der Erbengemeinschaft getragen würden.
Wäre die Erbengemeinschaft dafür zuständig für die evtl. entstandenden Kosten zu gleichen Teilen aufzukommen und denjenigen der alle entstandenen Kosten aus seiner eigenen Tasche zahlen musste entsprechend abzufinden?
Wie schaut da die Rechtssprechung aus, insbesondere wenn diese Kosten gerademal 300-400Euro betragen würden?
Viele Grüße in spannender Erwartung der Antworten!!
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Alt 23.08.2011, 21:46
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AW: Erbengemeinschaft und entstandene Kosten

Zitat:
Wäre die Erbengemeinschaft dafür zuständig für die evtl. entstandenden Kosten zu gleichen Teilen aufzukommen und denjenigen der alle entstandenen Kosten aus seiner eigenen Tasche zahlen musste entsprechend abzufinden?
Nach meiner Einschätzung muss die Erbengemeinschaft die Kosten nur dann tragen, wenn dies mit demjenigen, dem die Kosten entstanden sind, so vereinbart wurde.

Dass für den Verkauf der geerbten Immobilie duch die Eltern eine Genehmigung des Familiengerichtes erforderlich ist, ist den Eltern wahrscheinlich bereits bekannt.
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  #3 (permalink)  
Alt 17.10.2011, 18:52
Boardneuling
 
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AW: Erbengemeinschaft und entstandene Kosten

Zitat:
Zitat von hambre Beitrag anzeigen
Nach meiner Einschätzung muss die Erbengemeinschaft die Kosten nur dann tragen, wenn dies mit demjenigen, dem die Kosten entstanden sind, so vereinbart wurde.

Dass für den Verkauf der geerbten Immobilie duch die Eltern eine Genehmigung des Familiengerichtes erforderlich ist, ist den Eltern wahrscheinlich bereits bekannt.
Der Notar würde dies dem Familiengericht übergeben....

Trotz vorheriger Vereinbarung scheint eine Kostendeckung für denjenigen der sich um den Verkauf kümmerte nicht einklagbar zu sein.
Derjenige der sich kümmert ist der Dumme und bleibt scheinbar auf seinen Kosten sitzen.....
Ist das RECHTmässig....? ich weiss nicht....
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