Dies ist eine Diskussion zu Erbengemeinschaft und entstandene Kosten innerhalb des Forums Erbrecht
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| Erbengemeinschaft und entstandene Kosten Angenommen es existiert eine Erbengemeinschaft minderjähriger Erben. Ein vererbtes Grundstück wäre zu verkaufen. Die jeweiligen Eltern der Erben (nicht verwandt) vereinbaren den Verkauf des Grunstücks. Für den Verkauf des Grundstücks könnten wegen Ortsbesichtigung (Fahrtkosten, Übernachtungskosten, ....), Notar-Terminen usw.... Kosten entstanden sein, die möglicherweise nur von einem Teil der Erbengemeinschaft getragen würden. Wäre die Erbengemeinschaft dafür zuständig für die evtl. entstandenden Kosten zu gleichen Teilen aufzukommen und denjenigen der alle entstandenen Kosten aus seiner eigenen Tasche zahlen musste entsprechend abzufinden? Wie schaut da die Rechtssprechung aus, insbesondere wenn diese Kosten gerademal 300-400Euro betragen würden? Viele Grüße in spannender Erwartung der Antworten!! |
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| AW: Erbengemeinschaft und entstandene Kosten Zitat:
Dass für den Verkauf der geerbten Immobilie duch die Eltern eine Genehmigung des Familiengerichtes erforderlich ist, ist den Eltern wahrscheinlich bereits bekannt. |
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| AW: Erbengemeinschaft und entstandene Kosten Zitat:
Trotz vorheriger Vereinbarung scheint eine Kostendeckung für denjenigen der sich um den Verkauf kümmerte nicht einklagbar zu sein. Derjenige der sich kümmert ist der Dumme und bleibt scheinbar auf seinen Kosten sitzen..... Ist das RECHTmässig....? ich weiss nicht.... |
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